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   BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73   

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https://dejure.org/1974,1232
BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73 (https://dejure.org/1974,1232)
BAG, Entscheidung vom 27.09.1974 - 1 ABR 67/73 (https://dejure.org/1974,1232)
BAG, Entscheidung vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 (https://dejure.org/1974,1232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Mitgliedschaft in einem Mieterbund - Erwerb der erforderlichen Kenntnisse - Hinzuziehung eines Sachverständigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1975, 371
  • DB 1975, 505
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 11/66

    Betriebsratskosten - Einigungsstelle - Gewerkschaftssekretär

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73
    Dies hat der Senat bereits in seiner Rechtsprechung zu § 39 Abs. 1 BetrVG 1952 festgestellt (BAG 19, 314- [518] = AP Nr. 7 zu.§ 39 BetrVG; AP Nr. 8 zu § 39 BetrVG).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlichen Einzelbegründungen, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, m. w. N.; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 9, m. w. N.).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für

    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Einzelbegründung, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 76/86 - n.v., unter B II 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl. 1987, § 40 Rz 9, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche

    Nach § 40 Abs. 1 BetrVG sind aber nur solche Kosten erstattungsfähig, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich gewesen sind (vergleiche BAG Beschluß vom 27.09.1974, 1 ABR 67/73 = AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972).

    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Einzelbegründung, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur erstattungsfähig sind, wenn sie für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe m.w.N.; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl. 1987, § 40 Rz 9 m.w.N.).

  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Zum anderen kann der Betriebsrat - darauf hat das Landesarbeitsgericht zutreffend hingewiesen - die erforderliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Erforderlichkeit und Person des Sachverständigen durch das Arbeitsgericht er setzen lassen, indem er ein Beschlußverfähren gegen den Arbeitgeber durchführt (vgl. BAG vom 27.91974- - 1 ABR 67/73 - = AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972; Dietz-Richardi aaO, § 80 Anm. 43; Thiele, GK-BetrVG, § 80 Anm. 57 f.; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 80 Anm. 27; nach Gnade-Kehrmann-Schneider, BetrVG, § 80 Anm. 5, soll der Betriebsrat über die Erforderlichkeit der Zuziehung eines Sachverständigen allein entscheiden).
  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85

    Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger

    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ersetzt die nähere Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, d.h. die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Betriebsratsbeschluß und damit zu einer Vereinbarung i.S. des § 80 Abs. 3 BetrVG wird ersetzt (§ 894 ZPO; vgl. BAG Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; vgl. dazu Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearb., Stand November 1982, § 80 Rz 65; Jobs, RDV 1987, 125, 128).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

    Durch die Betriebsratstätigkeit verursachte Kosten sind nach § 40 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn sie zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. August 1991, BAGE 68, 232 = AP Nr. 2 zu § 85 ArbGG 1979).
  • BAG, 03.03.1983 - 6 ABR 4/80

    Ersatz des Unfallschadens an privatem Pkw eines Mitgliedes des Wahlvorstandes -

    Dabei sind ebenso wie nach § 40 BetrVG nicht jedwede Kosten zu ersetzen, sondern nur die Kosten, die der Wahlvorstand bzw. seine Mitglieder bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich ansehen konnten (vgl. BAG Beschluß vom 27. September 1974 1 ABR 67/73 ..., AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlichen Einzelbegründungen, allgemein anerkannt, daß solche Kosten nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bzw. nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Wahlvorstandes bzw. des Betriebsrates erforderlich waren (vgl. für Kosten des Wahlvorstandes: BAGE 42, 71, 72 = AP, a.a.O.; vgl. für Kosten des Betriebsrates: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hessen, 15.10.1992 - 12 TaBV 28/92

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Kostenerstattung wegen auf

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  • BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89

    Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung

    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlichen Einzelbegründungen, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, m.w.N.; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz. 9, m.w.N.).
  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86

    Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.1984 - 5 Sa 430/84

    Antrag auf einstweilige Verfügung der Weiterbeschäftigung während des

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