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   BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89   

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BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89 (https://dejure.org/1990,366)
BAG, Entscheidung vom 07.08.1990 - 1 ABR 68/89 (https://dejure.org/1990,366)
BAG, Entscheidung vom 07. August 1990 - 1 ABR 68/89 (https://dejure.org/1990,366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit - Erneute Beteiligung des Betriebsrats bei unbefristeter Weiterbeschäftigung eines zunächst zur Probe eingestellten Arbeitnehmers - Qualifizierung der Beschäftigung eines Arbeitnehmers über das befristete Probearbeitsverhältnis ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 1 u. 2, § 23 Abs. 3, § 101; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 329
  • MDR 1991, 180
  • NZA 1991, 150
  • BB 1990, 2271
  • BB 1990, 2489
  • DB 1991, 46
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75

    Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    Deshalb muß nach der Rechtsprechung des Senats der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zustimmen, wenn ein Tarifvertrag bestimmt, daß das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und das Arbeitsverhältnis über diese Altersgrenze hinaus fortgesetzt werden soll (BAGE 31, 20 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972).

    Deshalb ist bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder seiner Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis grundsätzlich der Betriebsrat erneut zu beteiligen (ebenso von Altrock, DB 1987, 785; Schmitz, BlStSozArbR 1983, 273, 275 f.; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 22; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 14 a; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 6; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 16; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 99 Rz 13; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 27; Etzel, Betriebsverfassungsrecht, 3. Aufl. 1987, Rz 656; Plander, RdA 1985, 223, 224; a.A. Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 17; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., §§ 99 bis 101 Rz 19 f; Heinze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, Rz 202 Fn 292; Gumpert, BB 1978, 1718 f.).

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    Die gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 3 BetrVG und damit auch der darauf gerichtete Antrag des Betriebsrats müssen deshalb so bestimmt sein, daß der Arbeitgeber der Entscheidung unschwer entnehmen kann, welches Verhalten ihm aufgegeben worden ist (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).

    Zutreffend geht der Betriebsrat davon aus, daß die Regelung in § 101 BetrVG einen auf § 23 Abs. 3 BetrVG gestützten Anspruch des Betriebsrats, wie er vorliegend geltend gemacht wird, nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II der Gründe).

  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und sie in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Tätigkeit präzisiert.

    In seinem Beschluß vom 12. Juli 1988 (- 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt.

  • BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89

    Einstellung in Betrieb, der Kurierfahrten durchführt

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und sie in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Tätigkeit präzisiert.
  • LAG Hamm, 23.05.1984 - 12 TaBV 24/84
    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    Dies hat das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zu Recht angenommen (ebenso LAG Hamm Beschluß vom 23. Mai 1984 - 12 TaBV 24/84 - DB 1985, 134; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 22; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 40 II 2 d).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    Auch im Beschlußverfahren muß eine bestimmte Entscheidung des Gerichts begehrt werden (BAGE 42, 366, 370 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht deshalb die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages als mitbestimmungspflichtige Einstellung an (BVerwGE 57, 280).
  • LAG Düsseldorf, 24.07.1984 - 3 TaBV 67/84
    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    Dies hat das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zu Recht angenommen (ebenso LAG Hamm Beschluß vom 23. Mai 1984 - 12 TaBV 24/84 - DB 1985, 134; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 22; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 40 II 2 d).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    Der Streitgegenstand ist gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so genau zu bezeichnen, daß die eigentliche Streitfrage selbst mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160, 164 f. [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe, sowie Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988, BAGE 59, 120 = AP Nr. 37 zu § 118 BetrVG 1972 m. Anm. Kohte, zu B I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und sie in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Tätigkeit präzisiert.
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87

    Karitatives Unternehmen

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 10/76

    Jugendversammlung - Zeitpunkt der Durchführung - Betriebsversammlung -

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Dementsprechend hat der Senat für die Vereinbarung der unbefristeten Fortsetzung eines bislang befristeten Arbeitsverhältnisses, der Fortführung eines Arbeitsverhältnisses über die vorgesehene Altersgrenze hinaus und einer Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des Erziehungsurlaubs angenommen, dass der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - aaO).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    (1) Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 22, BAGE 136, 123; 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 113, 206; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 53, 237; DKW/Bachner 17. Aufl. § 99 Rn. 47; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 99 Rn. 38; Dahm in Löwisch/Kaiser/Klumpp BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 8, 10; MHdB ArbR/Lunk 4. Aufl. Bd. 4 § 340 Rn. 23; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 99 Rn. 11; Raab GK-BetrVG 11. Aufl. § 99 Rn. 36; aA HWGNRH-Huke BetrVG 10. Aufl. § 99 Rn. 42; ErfK/Kania 21. Aufl. BetrVG § 99 Rn. 6; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 99 Rn. 39 und NK-GA/Preuss § 99 BetrVG Rn. 49 f.: Mitbestimmung nur in den Fällen, in denen eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Arbeitnehmern erfolgt) .

    Die Beteiligung des Betriebsrats reicht grundsätzlich bei jeder befristeten Einstellung nur bis zu der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, aaO; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - zu B II 2 der Gründe; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    Die Beteiligung des Betriebsrats reicht im Fall einer tariflichen Altersgrenze, wie bei jeder befristeten Einstellung, zunächst nur bis zu der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - zu B II 2 a der Gründe zu einer Altersgrenze 55 Jahre) .

    Die Arbeitgeberinnen berufen sich ohne Erfolg darauf, dass der Betriebsrat nach der Entscheidung des Ersten Senats vom 7. August 1990 (- 1 ABR 68/89 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 65, 329) nicht erneut nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist, wenn ein befristetes Probearbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, sofern dem Betriebsrat vor der Einstellung zur Probe mitgeteilt worden ist, der Arbeitnehmer solle bei Bewährung auf unbestimmte Zeit weiterbeschäftigt werden.

    Auch in der von der Arbeitgeberin herangezogenen Entscheidung ist der Erste Senat grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Betriebsrat bei einer Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses gemäß § 99 BetrVG erneut zu beteiligen sei, weil bei einer solchen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das Befristungsende ungewiss sei und dem Betriebsrat nicht schon bei einer befristeten Einstellung nach § 1 BeschFG erklärt werde, der Arbeitnehmer solle bei Bewährung auf Dauer bleiben (BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - aaO) .

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Der Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG wird durch den Aufhebungsanspruch nach § 101 BetrVG nicht verdrängt (BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 65, 329 mwN).
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Denn eine Einstellung, zu der auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses gehört (vgl. BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329, 334) , ist nicht mit einer Eingruppierung verbunden, wenn sich - wie bei der Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin R über den 30. Juni 2016 hinaus - weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch die maßgebende Vergütungsordnung ändert (vgl. BAG 1. Juli 2009 - 4 ABR 17/08 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Erfolgen nacheinander mehrere befristete Einsätze, ist jeder von ihnen nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig (Hamann in Schüren/Hamann § 14 Rn. 149; vgl. zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses Senat 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Demgemäß hat der Senat etwa bei unbefristeter Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus angenommen, daß der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972; s. auch BVerwG Beschluß vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525).

    Die Interessenlage ist hier durchaus vergleichbar derjenigen bei unbefristeter Weiterbeschäftigung eines zunächst befristet eingestellten Arbeitnehmers (vgl. Senatsbeschluß vom 7. August 1990, aaO) oder bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die tarifliche Altersgrenze hinaus (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Eine Neueinstellung, zu der auch der Übergang von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gehört (BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329, 334), ist dann nicht mit einer Eingruppierung verbunden, wenn keine neue Tätigkeit aufgenommen wird und die maßgebende Vergütungsordnung unverändert geblieben ist.

    Die Arbeitgeberin konnte in Anbetracht des von ihr bereits betriebenen Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht nochmals ein Zustimmungsersuchen gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG an den Betriebsrat richten, welches neben der erforderlichen Zustimmung zur Weiterbeschäftigung (BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329, 334) zugleich ein Zustimmungsverfahren zu der mitgeteilten Eingruppierung der Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1, Stufe 2 TVöD einleitet.

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 113, 206).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der

    Dementsprechend ist der Betriebsrat etwa bei befristeter Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus erneut zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 07.08.1990 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 82; BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 38; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 8. Aufl., § 99 Rz. 45).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97

    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

    Erfolglos beruft sich der Betriebsrat in diesem Zusammenhang darauf, daß der Übergang von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 65, 329, 334 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 a bb der Gründe) als Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 12/08

    Leiharbeitnehmer; Mitbestimmung; Einstellung

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 TaBV 11/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen

  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 92/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung

  • LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03

    Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer

  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 14 BV 137/18

    Aufhebung einer Maßnahme als Anspruch des Betriebsrats i.R.e. nachträglich

  • LAG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 TaBV 6/15

    Mitbestimmung - Einstellung - Aufhebung - Arbeitszeitreduzierung - Rentner

  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10

    Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem

  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 TaBV 74/13

    Stellung mehrerer Versetzungsanträge

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09

    Wirksamkeit einer auf einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13

    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 TaBV 40/07

    Streitgegenstand, Deutsche Post, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang

  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2001 - 15 TaBV 1/01

    Inhalt der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei der vorübergehenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2010 - 5 TaBV 18/10

    Unterlassungsanspruch gegenüber Arbeitgeber - vorläufige Durchführung personeller

  • LAG Nürnberg, 17.12.2014 - 4 Sa 368/14

    Befristung - Verlängerung - TV Chemische Industrie - Zustimmung des Betriebsrates

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Aufstockung der Arbeitszeit von halbtags auf

  • LAG Hessen, 03.12.2013 - 4 TaBV 90/13

    Zustimmungsersetzungsverfahren und Erledigung

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 25/90

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Feststellungsantrag - Erforderlichkeit der

  • LAG Hamburg, 12.01.2007 - 6 TaBV 7/06

    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in einem Redaktionsunternehmen einer

  • ArbG Nürnberg, 03.12.2009 - 4 BV 161/09

    Eingruppierungsentscheidung - Hineinwachsen in höherwertige Tätigkeit -

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