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   BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96   

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https://dejure.org/1997,449
BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 (https://dejure.org/1997,449)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 (https://dejure.org/1997,449)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 (https://dejure.org/1997,449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenhaus - Rote-Kreuz-Pflegekräfte - DRK-Schwesternschaft - Gestellungsvertrag - Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Weisungsbefugnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1297
  • BB 1997, 1205
  • BB 1997, 2008
  • DB 1997, 936
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Einen derartigen Einfluß haben aber Krankenschwestern oder Krankenpfleger in einem Krankenhaus regelmäßig nicht (so schon Senatsbeschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Daß ihre persönliche Zuwendung zu den Patienten das Klima prägt, in dem sich die Krankenversorgung vollzieht, reicht allein nicht aus, einen maßgeblichen Einfluß auf die Erfüllung der karitativen Zwecksetzung des Krankenhausbetriebes zu begründen (Senatsbeschluß vom 18. April 1989, aaO).

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Der Betriebsrat hat dementsprechend auch bei der Einstellung solcher Schüler mitzubestimmen (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

    Entscheidend ist wiederum die Eingliederung der Auszubildenden in den Betrieb zum Zwecke der Leistung weisungsgebundener Tätigkeit (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989, aaO).

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Betriebspartner ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten haben, wenn die Frage in einer bestimmten Angelegenheit zwischen ihnen streitig geworden ist und auch in Zukunft wieder auftreten kann (siehe etwa Senatsbeschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 18. April 1989 (- 1 ABR 97/87 - BAGE 61, 283, 291 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 4 der Gründe) darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber rechtsgeschäftlich nicht mehr Rechte auf Dritte übertragen kann, als er selbst hat.

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    b) Die Anwendung der von der ständigen Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil Rote-Kreuz-Schwestern nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG sind (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979).

    Wegen der mitgliedschaftlichen Rechte zur Einflußnahme auf die Vereinsleitung und damit auf die Arbeitsorganisation liegt hierin keine Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 6. Juli 1995, aaO, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Es findet eine betriebliche und nicht nur eine schulische Ausbildung statt (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, zu C I 1 b der Gründe).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95

    Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Diese einheitliche Leitung muß sich auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten erstrecken (s. zuletzt etwa BAG Beschluß vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87

    Karitatives Unternehmen

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Ob dieser überwiegend karitativen Zwecken im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG dient, oder ob es sich bei der Beteiligten zu 2) um ein grundsätzlich auf Erzielung von Gewinn gerichtetes kommerzielles Unternehmen handelt, dessen Bestimmung sich gerade nicht in der Hilfe am bedürftigen Menschen erschöpft (BAG Beschluß vom 29. Juni 1988 - 7 ABR 15/87 - BAGE 59, 120, 127 = AP Nr. 37 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 a bb der Gründe), ist nicht festgestellt.
  • OLG Köln, 26.10.1992 - 7 W 38/92

    Gericht; Eindruck; Zustellung; Beschluß; Rückgängigmachung; Aufforderung;

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Der Zweck des § 552 ZPO , den Parteien durch vollständige Information die Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu ermöglichen, kann nicht erreicht werden, wenn die Ausfertigung unmittelbar nach Zugang zurückgefordert und dieser Bitte umgehend entsprochen wird (vgl. OLG Köln Beschluß vom 26. Oktober 1992 - 7 W 38/92 - FamRZ 1993, 718 ).
  • BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80

    Maßgebliches Kriterium für die Wirksamkeit einer Urteilszustellung -

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    Danach muß die Ausfertigung die Urschrift wortgetreu und richtig wiedergeben, wobei Abweichungen dann nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (vgl. etwa BGH Beschluß vom 23. April 1980 - VIII ZB 6/80 - VersR 1980, 771, 772).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
    b) Die Anwendung der von der ständigen Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil Rote-Kreuz-Schwestern nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG sind (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91

    Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

  • BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90

    Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Die in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen betrafen lediglich die Frage, ob bei einem Einsatz einer solchen Krankenschwester eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gegeben ist (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - BAGE 135, 26; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 -) .
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dient dabei vornehmlich den Interessen der schon vorhandenen Belegschaft (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25, BAGE 167, 43; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, aaO; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - zu B III 2 b der Gründe) .
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