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   BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55   

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BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55 (https://dejure.org/1957,704)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1957 - 1 ABR 8/55 (https://dejure.org/1957,704)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 (https://dejure.org/1957,704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Kohledeputat - Gasdeputat - Wohlfahrtseinrichtung - Betriebsrat - Obligatorisches Mitbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1957, 634
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    aa) Ob ein das Mitbestimmungsrecht auslösender kollektiver Tatbestand vorliegt, kann nicht allein quantitativ bestimmt werden, wie dies noch zu § 56 BetrVG 1952 angenommen wurde (BAG Beschluß vom 19. April 1963 - 1 ABR 6/62 - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, mit Anm. Küchenhoff und BAG Beschluß vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung mit Anm. Dietz; ebenso Galperin/Siebert, BetrVG , 4. Aufl., vor § 56 Rz 9 ff.; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl. 1966, S. 369).

    Die Zahl der betroffenen oder interessierten Arbeitnehmer ist deshalb nur ein Indiz für das Vorliegen eines kollektiven Tatbestandes (kritisch zum quantitativen Kollektiv auch Dietz, Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung; Rüthers/Germelmann, DB 1969, 2084, 2085; Schlüter, DB 1972, 139, 140; Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 22; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., § 87 Rz 19; Hromadka, DB 1988, 2636, 2641 f.; Goos, NZA 1986, 701, 703 f.; Hönsch, BB 1988, 700, 701).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    aa) Ob ein das Mitbestimmungsrecht auslösender kollektiver Tatbestand vorliegt, kann nicht allein quantitativ bestimmt werden, wie dies noch zu § 56 BetrVG 1952 angenommen wurde (BAG Beschluß vom 19. April 1963 - 1 ABR 6/62 - AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, mit Anm. Küchenhoff und BAG Beschluß vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung mit Anm. Dietz; ebenso Galperin/Siebert, BetrVG , 4. Aufl., vor § 56 Rz 9 ff.; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl. 1966, S. 369).

    Die Zahl der betroffenen oder interessierten Arbeitnehmer ist deshalb nur ein Indiz für das Vorliegen eines kollektiven Tatbestandes (kritisch zum quantitativen Kollektiv auch Dietz, Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung; Rüthers/Germelmann, DB 1969, 2084, 2085; Schlüter, DB 1972, 139, 140; Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 22; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., § 87 Rz 19; Hromadka, DB 1988, 2636, 2641 f.; Goos, NZA 1986, 701, 703 f.; Hönsch, BB 1988, 700, 701).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Zwar ist das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - (Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1) der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - [AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG]) beigetreten, dieses Rechtsmittel sei nicht statthaft.
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Im Beschlußverfahren ist auch eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde zulässig (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG).

    a) Nach der älteren Rechtsprechung des Senats war im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde unzulässig (BAG Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG).

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

    Das ist für sogenannte Deputate anerkannt (BAG AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG) und gilt für sonstige, wie auch immer geartete Vorteile, die dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf seine Arbeitsleistung gewährt werden, in gleicher Weise.
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Sofern das überhaupt bei nur einzelvertraglicher Geltung eines Tarifvertrages rechtlich möglich ist, kann aber auch die Sperrwirkung des BAT jedenfalls insoweit nicht mehr eingreifen, als die Vergütungsordnung zum BAT über den 31. Dezember 1983 hinaus nur noch nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergilt, weil ein abgelaufener und nur noch nachwirkend weitergeltender Tarifvertrag die gesetzliche Sperrwirkung für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 BetrVG nicht mehr auslöst (vgl. das Urteil des Ersten Senats des BAG vom 17. Dezember 1968 - 1 AZR 178/68 - AP Nr. 27 zu § 56 BetrVG und den Beschluß dieses Senats vom 31. Januar 1969 - 1 ABR 11/68 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Entlohnung; Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 122; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 87 Rz 13; Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 46; Kammann/Heß/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 35 sowie Wiese in GK-BetrVG, 3. Bearbeitung, § 87 Rz 33).
  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat im Anschluß vor allem an Dersch/Volkmar (ArbGG, 6. Aufl., § 89 Anm. 5 a; anderer Ansicht aber Dietz/Nikisch, ArbGG, § 87 Anm. 17) sowohl die Anschlußrechtsbeschwerde(Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG) als auch die unselbständige Anschlußbeschwerde(Beschluß vom 27. Mai 1960 - 1 ABR 10/59 - AP Nr. 3 zu § 89 ArbGG 1953;Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953) für unzulässig gehalten.

    Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat Zustimmung gefunden (vgl. Küchenhoff, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Juli 1986, § 87 Anm. II), aber auch Kritik hervorgerufen (vgl. Bötticher, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 89 ArbGG 1953, mit vielen weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63

    Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang

    Hieran ist lediglich der Ausgangspunkt richtig, daß die Gewährung freiwilliger Leistungen durch den Arbeitgeber nicht mitbestimmungspflichtig ist (BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG; AP Nr. 3 zu § 57 BetrVG; Beschluß vom 6. Dezember 1963 - 1 ABR 9/63 demnächst AP Nr. 6 zu § 56 BetrVG).

    Die Vorinstanzen haben aber nicht beachtet, daß es sich hier nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine Lohnzahlung handelt, deren Zweck durch ihre Punktion als Arbeitsentgelt gebildet wird (BAG AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1961 - 4 A 2/61

    Mitbestimmung eines Personalrats bei der Errichtung und Verwaltung von

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  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

    Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 15. Mai 1957 (AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG) die unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren für nicht statthaft erklärt, weil nach § 94 ArbGG (a.F.) eine entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Revision nicht möglich sei; es fehle an einer Begründungsfrist für die Rechtsbeschwerde, so daß ein Zeitpunkt fehle, bis zu dem die Anschließung erfolgen könne.
  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84

    Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung

  • BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89

    Vertretung des Dienststellenleiters bei NATO-Truppen

  • LAG Hessen, 20.02.1990 - 5 TaBV 70/89

    Betriebsrat: Umgehung des Mitbestimmungsrechts

  • BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71

    Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.01.1996 - 2 TaBV 6/95

    Betriebsvereinbarung: Nachwirkung

  • BAG, 31.01.1969 - 3 AZR 439/68

    Schichtbetrieb - Feiertagsruhezeit - Feiertagszuschlag

  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 10/59

    Anschlußbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

  • BAG, 15.01.1960 - 1 ABR 7/59

    Werkwohnungen - Festsetzung des Mietpreises - Verwaltung von

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 39/80
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