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   BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74   

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BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74 (https://dejure.org/1975,200)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1975 - 1 ABR 8/74 (https://dejure.org/1975,200)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 (https://dejure.org/1975,200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unternehmensbegriff - Juristische Personen - Rechtsform - Organisationsform - Errichtung eines Gesamtbetriebsrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 359
  • NJW 1976, 870
  • VersR 1976, 1191
  • BB 1976, 414
  • DB 1976, 588
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.07.1957 - 2 AZR 86/55

    Selbständige Unternehmer - Einheitlicher Betrieb - Beweislast - Arbeitsstätte

    Auszug aus BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74
    Den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des BAG vom 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 - BAGE 26, 286 -, vom 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG und vom 04.07.1957 - 2 AZR 86/55 - AP Nr. 1 zu § 21 KSchG lag ein besonderer Sachverhalt zugrunde, der mit dem hier zu entscheidenden nicht vergleichbar ist.

    Die Besonderheit dieses Falles bestand weiter darin, daß aus versicherungsrechtlichen Gründen die verschiedenen Sparten des Versicherungsgeschäftes getrennt betrieben werden mußten (Sachversicherung und Lebensversicherung, vgl. auch BAG vom 01.12.1961 - 2 AZR 86/55 - AP Nr. 1 zu § 80 ArbGG 1953).

    Um einen ähnlich gelagerten Sachverhalt ging es in dem Urteil AP Nr. 1 zu § 21 KSchG .

  • BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung

    Auszug aus BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74
    Den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des BAG vom 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 - BAGE 26, 286 -, vom 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG und vom 04.07.1957 - 2 AZR 86/55 - AP Nr. 1 zu § 21 KSchG lag ein besonderer Sachverhalt zugrunde, der mit dem hier zu entscheidenden nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74
    Für die gesamte Rechtsordnung gibt es keinen allgemein verbindlichen Unternehmensbegriff (Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 10. Aufl., Allg. 105; Möhring, NJW 1967, 1; Kropf, BB 1965, 1281 ; BGHZ 31, 105 ).
  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74
    Den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des BAG vom 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 - BAGE 26, 286 -, vom 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG und vom 04.07.1957 - 2 AZR 86/55 - AP Nr. 1 zu § 21 KSchG lag ein besonderer Sachverhalt zugrunde, der mit dem hier zu entscheidenden nicht vergleichbar ist.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Gegen die rechtliche Selbständigkeit eines in solcher Rechtsform betriebenen Unternehmens spricht auch nicht, daß es mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verflochten ist oder Personengleichheit der Geschäftsführung besteht (st. Rechtspr. des BAG; vgl. BAG 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 sowie Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - = AP Nr. 1 und 2 zu § 1 BetrVG 1972; jeweils m. w. N.).

    Für das Betriebsverfassungsrecht entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG 27, 359; 30, 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - = AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG 1972, sowie vom 25. November 1980, aaO; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 83; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 1 Rz 23; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 11; a. A. GK-Kraft, BetrVG, Stand Mai 1979, § 4 Anm. 7).

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Zwar gibt es für die gesamte Rechtsordnung keinen allgemeinverbindlichen Unternehmensbegriff, doch wird er weitgehend durch die in den Gesetzen für das Unternehmen vorgesehenen Rechts- und Organisationsformen bestimmt (BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972).

    Dies gilt zunächst für das Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAGE 27, 359, aaO; 30, 12, aaO, BAG Beschlüsse vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972 sowie vom 7. August 1986 - BAGE 52, 325 = EzA § 4 BetrVG Nr. 5).

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Im Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls die Auffassung vertreten, daß mehrere Unternehmen einen Betrieb bilden können (BAG Beschluß vom 17. Januar 1978 - 1 ABR 71/76 - BAG 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 5. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 - BAG 27, 359, 364 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, unter III 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88

    Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat

    Ein Unternehmen muß danach notwendigerweise einen einheitlichen Rechtsträger haben; mehrere rechtlich selbständige Unternehmen können nicht ihrerseits zusammen ein Unternehmen darstellen, sondern nur einen Konzern (vgl. BAGE 27, 359, 362 f. = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 67, 144 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89] = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Da sie diesen Begriff selbst nicht definieren, ist davon auszugehen, daß sie darunter den (dem handels- und wirtschaftsrechtlichen weitgehend entsprechenden) arbeitsrechtlichen Begriff des Unternehmens verstehen, d. h. eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer unter Zuhilfenahme materieller und immaterieller Mittel seine wirtschaftlichen Zwecke und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BAGE 27, 359, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 - AP Nr. 4 zu § 47 BetrVG 1972, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 1 Rz 72; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 16 VI, S. 97 und Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 18 IV, S. 67).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 - nicht veröffentlicht; vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; vom 5. Dezember 1975, BAG 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; vom 17. Januar 1978, BAG 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972 und vom 23. September 1982, BAG 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz, BAG Urteile vom 4. Juli 1957, BAG 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; vom 23. März 1984, BAG 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969 und vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), wobei der Siebte und Zweite Senat gemeint haben, die einheitliche Leitung müsse nicht ausdrücklich in vertraglichen Abmachungen der beteiligten Unternehmen geregelt sein.
  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 49/87

    Errichtung eines Gesamtbetriebsrates in rechtlich selbstständigen Unternehmen bei

    Aus diesen gesellschaftsrechtlichen Regelungen ergibt sich, daß die Kapitalgesellschaften und die Gesamthandsgesellschaften des Handelsrechts jeweils ein einheitliches Unternehmen bilden, dessen rechtliche Selbständigkeit auch nicht dadurch verlorengeht, daß es mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verflochten ist oder Personengleichheit der Geschäftsführung besteht (BAGE 27, 359, 362 f. = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 30, 12, 19 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe; BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, zu A II 2 a der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb auch bereits entschieden, daß der Begriff des Unternehmens im Sinne von § 47 Abs. 1 BetrVG die Gemeinsamkeit des Unternehmers voraussetzt, daß mithin ein Unternehmen notwendig einen einheitlichen Rechtsträger haben muß und daß demzufolge die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats nur möglich ist, wenn der Träger des Unternehmens eine rechtliche Einheit bildet, Unternehmer und Inhaber der zu dem Unternehmen gehörenden Betriebe identisch sind (BAGE 27, 359, 363 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    In einem Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit seiner Errichtung geht, ist die Beteiligungsbefugnis des Gesamtbetriebsrats zweifellos gegeben (BAG, Beschluss vom 5. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 -, AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    In ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung sind sie durch dieses Verfahren unmittelbar berührt, da die Errichtung und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats, über deren Wirksamkeit hier gestritten wird, maßgeblich durch sie beeinflusst wird (BAG, Beschluss vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 2/63 -, AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1953 Ziff. 2 d und BAG, Beschluss vom 5. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 -, AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung eines einheitlichen Betriebs schließen, z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht; vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; BAGE 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - EzA § 1 KSchG 1969 Nr. 41 = NZA 1986, 600).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87

    Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen

    Der Unternehmer und der Inhaber der zu dem Unternehmen gehörenden Betriebe müssen identisch sein (vgl. BAGE 57, 144, 150 = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972, aaO; siehe auch schon BAGE 27, 359, 363 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem

  • BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96

    Zuwendung für 10-jährige Unternehmenszugehörigkeit

  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • LAG Baden-Württemberg, 09.01.1995 - 15 TaBV 5/94

    Betriebsrat: Anfechtung der Betriebsratswahl - Begriff des einheitlichen

  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Betriebsvereinbarung; Auslegung einer entstandenen

  • LAG Düsseldorf, 03.07.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis im gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • LAG Hamburg, 17.01.1996 - 4 Sa 24/95

    Ablösung individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Regelungen durch

  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • LAG Düsseldorf, 06.03.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Bestand arbeitsrechtlicher und haftungsrechtlicher Beziehungen; Zulässigkeit

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86

    Führen eines Betriebes oder Verfolgen eines unternehmerischen Zwecks in

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 7/86
  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 150/78
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