Rechtsprechung
   BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1329
BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96 (https://dejure.org/1997,1329)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 ABR 84/96 (https://dejure.org/1997,1329)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 (https://dejure.org/1997,1329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wechsel vom Einzelakkord in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung - Beteiligung des Betriebsrates - Voraussetzungen des Begriffs Arbeitsbereich

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 99, 95 Abs. 3
    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 99, 95 Abs. 3
    Mitbestimmungspflichtige Versetzung: Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1358
  • BB 1997, 2172
  • DB 1998, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
    Dieser kann auch dadurch gekennzeichnet sein, daß sich die Umstände ändern, unter denen die Arbeit zu leisten ist (ständige Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97 = AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972; Urteil vom 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP Nr. 34 zu § 95 BetrVG 1972).

    Die Arbeitsaufgabe kann geprägt sein durch die Einbindung in eine bestimmte betriebliche Einheit oder Gruppe, die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Personen, so daß ein Wechsel auch insoweit je nach den Umständen des Einzelfalles zu einer Änderung des Gesamtbildes der Tätigkeit führen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, 105 f. = AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972, zu B 3b der Gründe).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
    Dieser kann auch dadurch gekennzeichnet sein, daß sich die Umstände ändern, unter denen die Arbeit zu leisten ist (ständige Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97 = AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972; Urteil vom 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP Nr. 34 zu § 95 BetrVG 1972).

    (Senatsurteil vom 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP Nr. 34 zu § 95 BetrVG 1972).

  • LAG Köln, 26.07.1996 - 12 TaBV 33/96

    Betriebsrat: Mitbestimmung zur Versetzung bei Gruppenarbeit

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
    Soweit die Arbeitgeberin einwendet, es gehe im Streitfall nicht um Gruppenarbeit im heutigen arbeitswissenschaftlichen Sinne, bei der mehrere Mitarbeiter gemeinsam eine in sich geschlossene Aufgabe erfüllten und Ausführung, Steuerung und Kontrolle weitgehend unter eigener Verantwortung regelten, steht das nicht entgegen (vgl. dazu auch LAG Köln Beschluß vom 26. Juli 1996 - 12 TaBV 33/96 -, NZA 1997, 280, wonach ein Gruppenwechsel eine Versetzung beinhalten kann).
  • BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 71/58

    Gruppenakkord

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
    Ein Gruppenakkord setzt jedoch an sich voraus, daß mehreren Arbeitnehmern (als einer Gruppe) eine gemeinschaftlich auszuführende Arbeit gegen ein Entgelt übertragen wird, dessen Höhe sich nach dem gemeinschaftlich erzielten Arbeitsergebnis richtet (vgl. schon BAG Urteil vom 26. April 1961 - 4 AZR 71/58 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Akkordlohn).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87

    Begriff der Versetzung

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
    Auch der Wechsel sonstiger Umstände, unter denen die Arbeit zu erbringen ist, kann bei entsprechender Erheblichkeit eine Versetzung beinhalten (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87

    Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
    Zu berücksichtigen sind auch besondere Belastungsfaktoren (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 5 TaBV 26/96

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Gruppenakkord ; Einzelakkord; Versetzung;

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. September 1996 - 5 TaBV 26/96 - aufgehoben.
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Dieses kann von den Arbeitskollegen ausgehen, wenn es wegen der erforderlichen intensiven Zusammenarbeit auf deren Person maßgeblich ankommt, wie es beim Wechsel aus dem Einzel- in den Gruppenakkord möglich ist (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Dem Arbeitnehmer wird dann ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit als eine "andere" darstellt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B I 1 b der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, daß die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).

    Welche Arbeitsbereiche in einem Betrieb vorhanden sind, ergibt sich aus der jeweils geltenden Organisation des Betriebs (Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO).

    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).

    Neben dem räumlichen Bezug und der Arbeitsaufgabe wird der Arbeitsbereich uU durch weitere Elemente gekennzeichnet, die sich insbesondere aus der mit der Aufgabe verbundenen Verantwortung, besonderen Belastungsfaktoren, der Einbindung in eine bestimmte betriebliche Einheit oder Gruppe und der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Personen ergeben können (Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 3 a der Gründe).

  • LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund

    Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99, 100 BetrVG dienen vor allem der kollektiven Interessenwahrnehmung (BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 -, Rn. 24, juris) und nicht primär dem Individualschutz.

    Denn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99, 100 BetrVG dienen vor allem der kollektiven Interessenwahrnehmung (BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 -, Rn. 24, juris) und nicht primär dem Individualschutz.

    Insgesamt dient die Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzungen nicht nur dem Individualschutz, sondern vor allem der kollektiven Interessenwahrnehmung (BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 -, Rn. 24, juris).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Dem Arbeitnehmer wird ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild seiner bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; Kraft GK-BetrVG § 99 Rn. 65 mwN).

    Vielmehr können weitere Elemente hinzutreten, die die Arbeitsaufgaben inhaltlich-funktional bestimmen und sich etwa aus der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 3 a der Gründe).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nicht mehr als die bisherige Tätigkeit angesehen werden kann (BAG 27. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; Kraft GK-BetrVG § 99 Rn. 65 mwN).
  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Dem Arbeitnehmer wird ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild seiner bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - Rn. 18; 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Maßgebend ist, daß sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vor und nach der Maßnahme so von einander unterscheiden, daß die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden muß (zuletzt BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nicht mehr als die bisherige Tätigkeit angesehen werden kann (BAG 27. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; Kraft GK-BetrVG § 99 Rn. 65 mwN).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der

    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so von einander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).
  • LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06

    Altenpflegekraft

  • ArbG Essen, 11.11.2003 - 2 BV 85/03

    Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung bei Einsatz von Lagerarbeitern und

  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 TaBV 76/02

    Versetzung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02

    Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb,

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2007 - 5 TaBV 30/06

    Mitbestimmung bei Versetzungen, Wechsel in eine andere Verkaufsabteilung

  • LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03

    Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

  • LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Versetzung Eingliederung/Zuordnung eines

  • LAG Hamm, 21.12.1999 - 13 TaBV 72/98

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2019 - 7 Sa 56/19

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Abänderung der Arbeitsbedingung -

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2017 - 7 TaBV 9/17

    Versetzung als personelle mitbestimmungspflichtige Einzelmaßnahme des

  • LAG Hamm, 15.12.1998 - 13 TaBV 87/98

    Qualifizierung einer Anordnung des Arbeitgebers als Versetzung; Mitwirkungsrecht

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2017 - 7 TaBVGa 9/17
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 24/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht