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   BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87   

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BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87 (https://dejure.org/1988,829)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 1 ABR 85/87 (https://dejure.org/1988,829)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 (https://dejure.org/1988,829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leiharbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6, Art. 1 § 14 Abs. 3, Art. 1 §§ 9, 10, 13, Art. 1 § 1 Abs. 2; AFG § 4
    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers, wenn von vornherein die Beschäftigung für länger als sechs Monate geplant ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 380
  • NZA 1989, 358
  • BB 1989, 358
  • BB 1989, 910
  • DB 1989, 433
  • DB 2010, 433
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts, daß bei einem behaupteten Verstoß gegen Beteiligungsrechte des Betriebsrats, der in der Vergangenheit liegt, ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung bejaht wird, dem Betriebsrat stehe ein entsprechendes Beteiligungsrecht zu, wenn die Streitfrage in einer Vielzahl von Fällen aufgetreten ist und auch in Zukunft auftreten wird (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979 und BAGE 49, 180, 185 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).

    Es genügt nicht, daß einzelne Vertragsbestimmungen gegen Gesetze verstoßen (BAG Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, m. w. N. auch für die Gegenmeinung).

    b) Zu Unrecht entnimmt das Landesarbeitsgericht aber der Senatsentscheidung vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180), der Betriebsrat könne die Zustimmung nur verweigern, wenn die personelle Maßnahme gegen ein gesetzliches Verbot im technischen Sinne verstoße.

    Die Anerkennung eines Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrats bei Verletzung des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats zur Beteiligung des Betriebsrats bei befristeten Einstellungen (BAG Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
    Es genügt nicht, daß einzelne Vertragsbestimmungen gegen Gesetze verstoßen (BAG Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, m. w. N. auch für die Gegenmeinung).

    Die Anerkennung eines Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrats bei Verletzung des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats zur Beteiligung des Betriebsrats bei befristeten Einstellungen (BAG Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts, daß bei einem behaupteten Verstoß gegen Beteiligungsrechte des Betriebsrats, der in der Vergangenheit liegt, ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung bejaht wird, dem Betriebsrat stehe ein entsprechendes Beteiligungsrecht zu, wenn die Streitfrage in einer Vielzahl von Fällen aufgetreten ist und auch in Zukunft auftreten wird (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979 und BAGE 49, 180, 185 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).

    Nur mit solchen Feststellungsanträgen wird bei personellen Einzelmaßnahmen vorübergehender Art eine höchstrichterliche Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen ermöglicht (Senatsbeschluß vom 10. April 1984, aaO).

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts, daß bei einem behaupteten Verstoß gegen Beteiligungsrechte des Betriebsrats, der in der Vergangenheit liegt, ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung bejaht wird, dem Betriebsrat stehe ein entsprechendes Beteiligungsrecht zu, wenn die Streitfrage in einer Vielzahl von Fällen aufgetreten ist und auch in Zukunft auftreten wird (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979 und BAGE 49, 180, 185 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
    Die Regelung konkretisiert die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 261 = AP Nr. 7 zu § 37 AVAVG) vorgenommene Grenzziehung zwischen volkswirtschaftlich sinnvoller kurzfristiger und unerwünschter langfristiger Arbeitnehmerüberlassung.
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Zugleich begrenzt es im kollektiven Interesse der Belegschaft des Entleiherbetriebs deren Spaltung (vgl. zur Unterscheidung von volkswirtschaftlich sinnvoller kurzfristiger und unerwünschter langfristiger Arbeitnehmerüberlassung schon BVerfG 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - BVerfGE 21, 221 und BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 59, 380) .

    Dementsprechend kommt das Zustimmungsverweigerungsrecht insbesondere dann in Betracht, wenn mit der betreffenden Rechtsnorm auch die kollektiven Interessen der betroffenen Belegschaft gewahrt werden sollen (vgl. BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380) .

    Demgemäß war in der Rechtsprechung des BAG bereits für die früher geltende zeitliche Höchstbegrenzung der Arbeitnehmerüberlassung anerkannt, dass ein Verstoß dagegen das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auslöste (grundlegend: BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380) .

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    Demgemäß war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits für die früher geltende zeitliche Höchstbegrenzung der Arbeitnehmerüberlassung anerkannt, dass ein Verstoß dagegen das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auslöste (grundlegend: BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380; vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 50, BAGE 145, 355) .
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Dazu bedarf es zwar keines Verbotsgesetzes im technischen Sinne, das unmittelbar die Unwirksamkeit der Maßnahme herbeiführte (28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Das Recht des Betriebsrats, die Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen zu verweigern, ist als "Rechtsverhältnis" iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten (vgl. hierzu auch BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 382).

    Als Gesetz, gegen das die Übernahme eines Leiharbeitnehmers verstoßen kann, kommt nach der Senatsrechtsprechung § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG in Betracht (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 384; 28. Januar 1992 - 1 ABR 45/91 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 95 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 103, zu B 3 der Gründe).

    Daraus folgt, daß der Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat, wenn der Leiharbeitnehmer von vornherein länger als die in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG vorgesehene Höchstdauer beim Entleiher beschäftigt werden soll (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 385 ff.).

    Dementsprechend hat der Senat im Beschluß vom 28. September 1988 (- 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 386) zu der - damals sechsmonatigen - Zeitgrenze ausgeführt, der Gesetzgeber habe "die Wertung des Bundesverfassungsgerichts übernommen, daß gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung dann sinnvoll sein kann, wenn sie der Überbrückung eines kurzfristigen Bedürfnisses, z.B. vorübergehender dringender Arbeiten, dient, die Überlassung auf längere Zeit aber die Gefahr einer Umgehung des staatlichen Arbeitsvermittlungsmonopols und der Umgehung von Arbeitnehmerschutzgesetzen mit sich bringt".

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei einem behaupteten Verstoß gegen Beteiligungsrechte des Betriebsrats, der in der Vergangenheit liegt, die Feststellung begehrt werden kann, dem Betriebsrat stehe ein bestimmtes Beteiligungsrecht zu, wenn die Streitfrage in einer Vielzahl von Fällen aufgetreten ist und auch in Zukunft auftreten wird (vgl. nur BAG v. 28.09.1988 - 1 ABR 85/87 - AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972; BAG v. 10.04.1984 - 1 ABR 73/82 - zu B II. 1. der Gründe).

    Dementsprechend wurde vom Bundesarbeitsgericht auch der Antrag auf Feststellung, dass in einer bestimmten Fallkonstellation ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemäß § 99 BetrVG bestehe, als zulässig anerkannt (vgl. BAG v. 28.09.1988 a.a.O., zu B I. 1. der Gründe).

  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Hingegen genügt es nicht, daß einzelne Vertragsbedingungen einer Norm zuwiderlaufen (Senatsbeschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 59, 380 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 86/87] = AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 22. Januar 1991 - 1 ABR 18/90 - AP Nr. 86 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 45/91 - AP Nr. 95 zu § 99 BetrVG 1972).

    So hat der Senat ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats angenommen bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers, die von vornherein auf einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten beabsichtigt war und deshalb gegen Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG verstieß (BAGE 59, 380 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 86/87] = AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972).

  • LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 23/19

    Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum vorübergehenden

    Nur mit solchen Feststellungsanträgen wird bei personellen Einzelmaßnahmen vorübergehender Art eine Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen ermöglicht (BAG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 -, BAGE 103, 304-311, Rn. 15; BAG, Beschluss vom 28. September 1988- 1 ABR 85/87 -, BAGE 59, 380-388, Rn. 11).
  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

    Mit einem solchen Feststellungsantrag wird bei personellen Einzelmaßnahmen vorübergehender Art eine höchstrichterliche Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen ermöglicht (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 25, BAGE 131, 145; 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 59, 380) .
  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Auch für die nicht vom AÜG erfaßten sog. echten Leiharbeitsverhältnisse wird aber anerkannt, daß dem Betriebsrat des entleihenden Betriebes Mitbestimmungsrechte hinsichtlich des "betriebsfremden" Arbeitnehmers zustehen können (Senatsentscheidung vom 28. September 1988, BAGE 59, 380, 383 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 86/87] = AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe. Aus dem Schrifttum vgl. etwa Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 14 Anm. 19, 22, 109; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 5 Rz 72; Kraft, GK-BetrVG, aaO, § 5 Rz 17, 18 - alle m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Der Betriebsrat kann daher im Mitbestimmungsverfahren bei Einstellungen von Leiharbeitnehmern seine Zustimmung verweigern, wenn der Verleiher keine Überlassungserlaubnis besitzt (Schüren/Hamann, Rz. 183, 184 zu § 14 AÜG; Boemke/Lembke, Rz. 107 zu § 14 AÜG; Ulber Rz. 162 zu § 14 AÜG; Kassler Handbuch/Düwell, 4.5. Rz 488; Melms/Lipinksi, Absenkung des Tarifniveaus durch die Gründung von AÜG-Gesellschaften als Alternative oder flankierende Maßnahme zum Personalabbau, BB 2004, S. 2409 ff ,2413 m. w. N.; vgl. auch BAG vom 28.9.1988, 1 ABR 85/87 - zitiert nach JURIS; zum Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Ziff. 2 BetrVG bei Verstoß gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe (§ 1b AÜG ) Fitting, Engels u.a. Komm. zum BetrVG, 24. Aufl., Rz. 195 zu § 99).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 45/91

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 8/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 65/03

    Streitgegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Gesetzesänderung -

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

  • ArbG Leipzig, 23.03.2012 - 5 BV 85/11

    Einstellung Leiharbeitnehmer: Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 252/11

    Zuständigkeit nach Wegfall der Konzernvertretung

  • ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 4 BV 2/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung -

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (17) TaBV 23/01

    Zur Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellung von

  • ArbG München, 13.05.2013 - 12 BV 51/12

    Begriff "vorübergehend" gem. § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG; Zustimmungsverweigerungsrecht

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 48/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu personellen Einzelmaßnahmen

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 61/97
  • LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 239/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung - Betriebsrat - Einstellung - Versetzung

  • ArbG Offenbach, 01.08.2012 - 10 BV 1/12

    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - Leiharbeit - personelle

  • LAG Hessen, 19.06.2012 - 4 TaBV 158/11

    Einstellung - Versetzung

  • ArbG Leipzig, 15.02.2012 - 11 BV 79/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 249/11

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Einstellung - Versetzung;

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (15) TaBV 24/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 26 TaBV 32/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - kein Recht der Personalvertretung zur

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 8 TaBV 10/96

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Verstoß gegen

  • LAG Hessen, 19.03.2013 - 4 TaBV 199/12

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

  • ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 43/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
  • ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 62/97
  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (9) TaBV 33/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1989 - 14 TaBV 14/88

    Mitbestimmungspflicht bezüglich der Übertragung des Telefondienstes an eine

  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 23 N 1006/13

    Zustimmungsverweigerung bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitskräften

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