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   BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09   

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https://dejure.org/2010,4686
BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09 (https://dejure.org/2010,4686)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 ABR 93/09 (https://dejure.org/2010,4686)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 (https://dejure.org/2010,4686)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • openjur.de

    Feststellungsantrag; Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • Bundesarbeitsgericht

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 3 ArbGG, § 118 Abs 1 BetrVGDV 2, § 256 ZPO, § 1 Abs 4 MitbestG, § 6 Abs 2 MitbestG
    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 3 ArbGG, § 118 Abs 1 BetrVGDV 2, § 256 ZPO, § 1 Abs 4 MitbestG, § 6 Abs 2 MitbestG
    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines auf die Tendenzeigenschaft eines Unternehmens gerichteten Feststellungsantrags

  • Betriebs-Berater

    Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • bag-urteil.com

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • rewis.io

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • ra.de
  • rewis.io

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines auf die Tendenzeigenschaft eines Unternehmens gerichteten Feststellungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antrag auf Feststellung der Tendenzeigenschaft eines Unternehmens unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 334
  • NJW 2011, 1624
  • NZA 2011, 473
  • BB 2011, 819
  • DB 2011, 16
  • DB 2011, 2388
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Ob der Antragsteller befugt ist, den konkreten Antrag zur Entscheidung zu stellen, ist eine Frage seiner Antragsbefugnis, nicht aber seiner Beteiligung am Verfahren (BAG 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31) .
  • LAG Hamburg, 03.03.2009 - H 2 TaBV 102/08
    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Die Rechtsbeschwerden des Konzernbetriebsrats der S GmbH und des Betriebsrats der T a P P Produktionsgesellschaft mbH gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. März 2009 - H 2 TaBV 102/08 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Stünde jedoch fest, dass die Arbeitgeberin ein Tendenzunternehmen ist, müsste in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit das vom Konzernbetriebsrat begehrte Mitbestimmungsrecht aufgrund des Tendenzschutzes Einschränkungen erfährt (dazu BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - BAGE 121, 139) , weil nach § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes auf Tendenzunternehmen nur insoweit keine Anwendung finden, wie die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht.
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Antragsänderungen können aus prozessökonomischen Gründen nur dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich also auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24, AP ZPO § 253 Nr. 48).
  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 28/98

    Landes-Sportverband kein Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 1998 (- 1 ABR 2/98 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 89, 228; bestätigt durch BAG 23. März 1999 - 1 ABR 28/98 - zu B I der Gründe, BAGE 91, 144) angenommen hat, ein auf die Feststellung der Tendenzeigenschaft eines Unternehmens gerichteter Feststellungsantrag sei zulässig, hält er hieran aus den dargelegten Gründen nicht mehr fest.
  • BAG, 23.10.2002 - 7 ABR 59/01

    Karitative Einrichtung der Kirche - Wohnungsbau-GmbH

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Ein auf die Feststellung des Bestehens einer Religionsgemeinschaft oder einer karitativen oder erzieherischen Einrichtung gerichteter Antrag wäre daher - anders als der auf die Feststellung der Tendenzeigenschaft nach § 118 Abs. 1 BetrVG gerichtete Antrag - zulässig (BAG 23. Oktober 2002 - 7 ABR 59/01 - zu B I der Gründe, BAGE 103, 163) .
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Dieser ist als Antragsteller notwendiger Beteiligter, weil er mit seinem Antrag das Verfahren eingeleitet hat (BAG 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 53, 279) .
  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 44 = EzA ZPO 2002 § 547 Nr. 2) .
  • BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98

    Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 1998 (- 1 ABR 2/98 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 89, 228; bestätigt durch BAG 23. März 1999 - 1 ABR 28/98 - zu B I der Gründe, BAGE 91, 144) angenommen hat, ein auf die Feststellung der Tendenzeigenschaft eines Unternehmens gerichteter Feststellungsantrag sei zulässig, hält er hieran aus den dargelegten Gründen nicht mehr fest.
  • BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86

    Nichtigkeitsfeststellung einer Betriebsratswahl wegen Nichtbestellung eines

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
    Auch wenn er zur Begründung auf den Inhalt der Antragsschrift des Konzernbetriebsrats Bezug genommen hat, kann aufgrund der klaren Antragsformulierung nicht angenommen werden, er habe ohne eigenen Sachantrag nur den Antrag des Konzernbetriebsrats unterstützen wollen (dazu BAG 26. März 1987 - 6   ABR 1/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 26 Nr. 3) .
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08

    Betriebsrat - Unterrichtungsanspruch

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Antragsänderungen können aus prozessökonomischen Gründen jedoch dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich also auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 19, BAGE 136, 334) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    b) Danach sind die Beteiligten Ziffer 1, 3 bis 5 - weil sie das Verfahren mit ihrer Antragstellung eingeleitet haben - notwendige Beteiligte (vgl. BAG 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 17 Nr. 10; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 10, BAGE 136, 334) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Ein derartiger Statusantrag beträfe für sich genommen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 11 ff., BAGE 136, 334) .

    Davon könnte allerdings dann nicht gesprochen werden, wenn die begehrte Feststellung keine einheitliche Anwendung der in Betracht kommenden betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen zuließe (vgl. hierzu BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 14, BAGE 136, 334) .

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