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   OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05   

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https://dejure.org/2005,11893
OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05 (https://dejure.org/2005,11893)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2005 - 1 AK 30/05 (https://dejure.org/2005,11893)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2005 - 1 AK 30/05 (https://dejure.org/2005,11893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferungsrecht: Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Bestellung eines Rechtsbeistandes in einem Auslieferungsverfahren bei rechtzeitiger Stellung eines Antrags; Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einer schwierigen und umfangreichen Rechtssache; Beachtung der Deliktsgruppenbezeichnungen im Formular des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 141 Abs. 4; IRG § 40 Abs. 1, 3
    Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 676
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05
    Die Bestellung war bereits deshalb auszusprechen, weil das mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 (Az.: 2 BvR 2236/04) für nichtig erklärte Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG) vom 21. Juli 2004 (vgl. hierzu Böhm NJW 2005, 2588 ff.) in § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG a.K. für den vorliegenden Fall eine Beiordnung ausdrücklich vorgesehen hatte (vgl. hierzu auch Bt-Drucks. 15/2677, Seite 2 und 5).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 4 Ausl (A) 84/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05
    Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Beiordnung wegen der Schwierigkeit der Rechtsmaterie im Auslieferungsverfahren zumeist geboten ist (so jüngst OLG Schleswig SchlHA 2004, 269; Schomburg/Lagodny, a.a.O. § 40 Rn. 14) oder es stets der Beurteilung im Einzelfall auch im Hinblick auf etwaige Einwendungen des Verfolgten bedarf (Senat GA 1987, 514 f.; OLG Düsseldorf StV 1983, 453 f.).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.
  • KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11

    Keine Bestellung eines Beistands allein wegen Antragstellung nach § 29 IRG

    Im Übrigen ist zwar bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Auslieferung die Bestellung eines Beistandes geboten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 676 bei formeller Unklarheit über die Einordnung einer ausländischen Strafbestimmung).
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