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   OLG Karlsruhe, 19.11.2015 - 1 AK 81/15   

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OLG Karlsruhe, 19.11.2015 - 1 AK 81/15 (https://dejure.org/2015,40120)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.11.2015 - 1 AK 81/15 (https://dejure.org/2015,40120)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. November 2015 - 1 AK 81/15 (https://dejure.org/2015,40120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Rumänien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 83 IRG, § 83 Abs 2 Nr 1 Buchst a DBuchst aa IRG
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines durch Abwesenheitsurteil verurteilten Verfolgten nach Rumänien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; IRG § 77
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäischer Haftbefehl - zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.11.2015 - 1 AK 81/15
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die in der Zeit vom 06.07.2015 bis 14.10.2015 vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.11.2015 - 1 AK 81/15
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die in der Zeit vom 06.07.2015 bis 14.10.2015 vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland

    Dem ist aber von der EU bei der Schaffung des gemeinsamen Rechtsraums von Anfang an entgegengewirkt worden (vgl. Art. 2 Abs. 1 ZP ÜberstÜbk; vgl. BVerfG 2. Senat 3. Kammer 18.02.2016 2 BvR 2191/13 Rn. 39; Art. 4a Abs. 1 RbEuHb i.V.m. § 83 Nr. 3 IRG a.F. bzw. § 83 Abs. 2 Nr. 2 IRG n.F.; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. November 2015 - 1 AK 81/15 -, EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-306/09 -;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 AK 111/14 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 1 Ausl 156/15 - KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2015 - (4) 151 AuslA 147/13 (268/13 und 183/14), (4) 151 AuslA 147/13 (268/13), (4) 151 AuslA 147/13 (183/14) -;Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 241/12 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -).
  • OLG Oldenburg, 12.06.2018 - 1 Ausl 13/18

    Auslieferung nach Polen bei fehlendem inländischen Vollstreckungsinteresse

    Erforderlich hierfür ist, dass die nach dem Recht des ersuchenden Staates erfolgte Zustellung den Verfolgten auch tatsächlich erreicht hat und zu einer Kenntnisnahme der Entscheidung geführt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 19.11.2015, 1 AK 81/15, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2017 - Ausl 301 AR 61/17

    Auslieferung nach Polen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls:

    EU 2016, Nr. C 260, abgedruckt bei juris; KG StraFo 2015, 333; Senat, Beschluss vom 19.11.2015 - 1 AK 81/15; abgedruckt bei juris).
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