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   OLG Jena, 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09   

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https://dejure.org/2009,52894
OLG Jena, 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09 (https://dejure.org/2009,52894)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09 (https://dejure.org/2009,52894)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 1 AR (S) 65/09 (https://dejure.org/2009,52894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Jugendrichters als Vollstreckungsleiter für die Einleitung der Vollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Jugendrichters als Vollstreckungsleiter für die Einleitung der Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - L 1 Ar 62/91
    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09
    Aus dem Regelungszusammenhang mit § 84 Abs. 2 JGG ist ersichtlich, dass der Übergang der Vollstreckungszuständigkeit nach § 85 Abs. 2 Satz 1 JGG die Einleitung der Vollstreckung voraussetzt (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.06.1991, Az.: 1 AR 62/91 - 1, zitiert in: NStZ 1991, 524).
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Denn aus dem Regelungszusammenhang mit § 84 Abs. 1, 2 JGG ergibt sich, dass der Übergang der Vollstreckungszuständigkeit nach § 85 Abs. 2 S. 1 JGG die Einleitung der Vollstreckung voraussetzt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09, zitiert nach juris, Rn. 13; vgl. auch Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 27.06.1991 - 1 AR 62/91 - 1 - n.v.).

    Die Einleitung der Vollstreckung erschöpft sich jedoch nicht bereits in der Ladung des Verurteilten zum Strafantritt und dem Aufnahmeersuchen an die zuständige Jugendstrafanstalt, vielmehr sind mit der Einleitung der Vollstreckung einer Jugendstrafe die in den Richtlinien zum JGG unter VI. zu §§ 82 - 85 JGG genannten weiteren Aufgaben verbunden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09, zitiert nach juris, Rn. 16), wozu auch die Ermittlung der zur Berechnung der Strafzeit erforderlichen Daten (vgl. § 30 Abs. 1 Nrn. 3 bis 6 StVollstrO) durch den ursprünglichen Vollstreckungsleiter bzw. die in § 30 StVollstrO zwar nicht ausdrücklich aufgeführte jedoch ausweislich § 36 Abs. 1 S. 2 StVollstrO der Vollstreckungsbehörde zugewiesene Strafzeitberechnung gemäß §§ 1 Abs. 3, 37 ff. StVollstrO gehört.

  • BGH, 13.08.2014 - 2 ARs 225/14

    Zuständigkeitsfragen bei Akten der Justizverwaltung (keine entsprechende

    Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt nach der Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - 2 ARs 333/94, BGHR StPO § 14 Entscheidung 1, und vom 4. Dezember 1981 - 2 ARs 328/81; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 79; vgl. auch BVerfG, NJW 1994, 2750, 2751; andere Ansicht wohl OLG Jena, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 AR (S) 65/09).
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