Rechtsprechung
OLG Jena, 27.01.2011 - 1 AR (S) 69/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Pauschgebühr, Einzeltätigkeit, Umfang der zu berücksichtigenden Tätigkeiten
- Burhoff online
Pauschgebühr, Einzeltätigkeit, Umfang der zu berücksichtigenden Tätigkeiten
- openjur.de
- Thüringer Oberlandesgericht
Pauschvergütung, punktuelle Beiordnung, Zeugenbeistand, Einzeltätigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für eine anwaltliche Tätigkeit als Vernehmungsbeistand eines Zeugen kann nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG bei unangemessen niedriger gesetzlicher Gebühr eine Pauschgebühr beantragt werden; Zulässigkeit einer Pauschgebühr für eine anwaltliche Tätigkeit als Vernehmungsbeistand ...
- Justiz Thüringen
§ 68b S 1 StPO vom 11.02.2005, § 68b S 2 StPO vom 11.02.2005, § 51 RVG, Nr 4301 Nr 4 RVG-VV
Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistandes im Strafverfahren: Pauschgebühr für eine Einzeltätigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG Nr. 4301 Ziff. 4 VV
Für eine anwaltliche Tätigkeit als Vernehmungsbeistand eines Zeugen kann nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG bei unangemessen niedriger gesetzlicher Gebühr eine Pauschgebühr beantragt werden; Zulässigkeit einer Pauschgebühr für eine anwaltliche Tätigkeit als Vernehmungsbeistand ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Pauschvergütung, punktuelle Beiordnung, Zeugenbeistand, Einzeltätigkeit
Verfahrensgang
- LG Gera - 271 Js 26977/06
- OLG Jena, 27.01.2011 - 1 AR (S) 69/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08
Vergütung des Zeugenbeistands
Auszug aus OLG Jena, 27.01.2011 - 1 AR (S) 69/10
In einem solchen Fall steht auch einem Rechtsanwalt, der nach § 68b StPO einem Zeugen als Vernehmungsbeistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zu (vgl. Beschluss des Senats vom 09.02.2009, 1 Ws 370/08 bei juris).
- OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13
Zeugenbeistand, Pauschgebühr, Bemessung
Danach ist der Bezirksrevisor mit Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Gebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist, und dass in einem solchen Fall auch einem Rechtsanwalt, der - wie der Antragsteller- nach § 68 b Abs. 2 StPO einem Zeugen als Beistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zusteht (vgl, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 - s.a. Thüring. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 AR (S) 69/10 - KG, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 1 ARs 26/11 - und 4. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 -, jew. zitiert nach juris;… Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 21. Auf, § 51 Rn. 4;… Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 4).