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   OLG Dresden, 11.01.2002 - 1 AR 228/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15134
OLG Dresden, 11.01.2002 - 1 AR 228/01 (https://dejure.org/2002,15134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.01.2002 - 1 AR 228/01 (https://dejure.org/2002,15134)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 1 AR 228/01 (https://dejure.org/2002,15134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllungsort für die Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes; Willkürliche Verweisung wegen Unzuständigkeit bei Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 29 § 281
    Örtliche Zuständigkeit für die Erhebung einer Honorarklage eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 929
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts

    Angesichts der angestoßenen Diskussion sind auf diese Gründe gestützte Verweisungen als nicht willkürlich und damit als bindend angesehen worden (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, bislang noch nicht veröffentlicht, ergangen auf die Vorlageentscheidung des OLG Hamburg vom 5. März 2003; OLG Frankfurt NJW 2001, 1583; OLG Dresden NJW-RR 2002, 929; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 12 AR 6/02, nicht veröffentlicht; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 4 AR 38/03, bislang nicht veröffentlicht).
  • LG Karlsruhe, 06.11.2002 - 1 S 137/02

    Erfüllungsort für Ansprüche aus Anwalts- oder Steuerberatervertrag

    Das Amtsgericht folgt mit seiner gegenteiligen Ansicht einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansicht, wonach für Ansprüche aus einem Anwalts- oder Steuerberatervertrag kein einheitlicher Erfüllungsort am Sitz der Kanzlei begründet sei, so dass für die wechselseitigen Ansprüche je gesondert der Erfüllungsort am Ort des Wohnsitzes oder Sitzes des Verpflichteten liege (OLG Hamburg, OLGR 2000, 222; LG Frankfurt, NJW 2001, 2640; Schmid, MDR 1993, 410; Prechtel, NJW 1999, 3617; Einsiedler, NJW 2001, 1549; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 2001, 1583; OLG Dresden, NJW-RR 2002, 929: Verweisung durch das Gericht am Sitz der Kanzlei jedenfalls nicht willkürlich).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 28.02.2002 - 409 C 29/02

    Berufsrecht; Gerichtstand für Honorarforderung eines Steuerberaters

    Das Gericht folgt damit der im Vordringen befindlichen Ansicht in Rspr. und Lit. (ebenso OLG Dresden, NJW-RR 2002 S. 929; LG München, NJW-RR 2002 S. 206; LG Berlin, NJW-RR 2002 S. 207 = NWB EN-Nr. 333/2002, sowie Einsiedler, NJW 2002 S. 1549, und Siemaon, MDR 2002 S. 366).
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