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   KG, 29.11.2001 - 5 Ws 646/01, 1 AR 1196/01   

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https://dejure.org/2001,52885
KG, 29.11.2001 - 5 Ws 646/01, 1 AR 1196/01 (https://dejure.org/2001,52885)
KG, Entscheidung vom 29.11.2001 - 5 Ws 646/01, 1 AR 1196/01 (https://dejure.org/2001,52885)
KG, Entscheidung vom 29. November 2001 - 5 Ws 646/01, 1 AR 1196/01 (https://dejure.org/2001,52885)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Dass der Gesetzgeber die Entscheidung über Lockerungen der Exekutive zugewiesen und zur gerichtlichen Kontrolle der Lockerungsentscheidung einen eigenen Rechtszug eingerichtet hat, vermag die Folgenlosigkeit einer rechtswidrigen Lockerungspraxis für die Aussetzungsentscheidung nicht zu begründen (so aber: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 3 Ws 1123-1124/99 -, NStZ-RR 2001, S. 311 im Anschluss an Wolf, NStZ 1998, S. 590 f.; dem folgend: KG Berlin, Beschluss vom 29. November 2001 - 1 AR 1196/01 -, [...], Abs.-Nr. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 Ws 10/04 -, NStZ 2006, S. 64 (LS); ThürOLG, Beschluss vom 3. März 2006 - 1 Ws 50/06 -, [...], Abs.-Nr. 41-47).

    Dies geschieht etwa dadurch, dass sie in der die Aussetzung ablehnenden Entscheidung näher präzisieren, welche Art von Lockerungen geboten sei, oder die Vollzugsbehörde beziehungsweise die in einem potentiellen Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG mit der Sache befassten Strafvollstreckungskammern darauf hinweisen, dass "nunmehr" hinsichtlich der Gewährung von Lockerungen von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Mai 1999 - Ws 179/99 -, unveröffentlicht; KG Berlin, Beschluss vom 29. November 2001 - 1 AR 1196/01 -, [...], Abs.-Nr. 31 und 34; OLG Köln, Beschluss vom 26. August 2005 - 2 Ws 202/05 -, [...], Abs.-Nr. 12, 22, 23 und 43; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 25. März 1994 - 2 Ws 8/94 -, StV 1995, S. 90).

  • OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18

    Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger

    Wenn das Fehlen von Vollzugslockerungen die Besorgnis eines Rückfalls begründet, müssen die Vollstreckungsgerichte dem Rechnung tragen (KG, Beschl. vom 29. November 2001, 5 Ws 646/01, Rn. 33).
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