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   KG, 02.03.2000 - 5 Ws 143/00, 1 AR 172/00   

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https://dejure.org/2000,60328
KG, 02.03.2000 - 5 Ws 143/00, 1 AR 172/00 (https://dejure.org/2000,60328)
KG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 5 Ws 143/00, 1 AR 172/00 (https://dejure.org/2000,60328)
KG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 5 Ws 143/00, 1 AR 172/00 (https://dejure.org/2000,60328)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 1512/02

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 2 durch Entscheidung nach StGB § 67c Abs 1 über

    a) Die Auffassung, nach §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 StPO sei für eine Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB ein Sachverständiger zur Entscheidungsfindung nur zwingend hinzuzuziehen, wenn das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Betracht ziehe, entspricht der überwiegenden Meinung zu den Voraussetzungen der Einholung eines Prognosegutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO bei Reststrafenaussetzungsentscheidungen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 279; OLG Celle, NStZ-RR 1999, S. 179; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 454 Rn. 37; Fischer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 454 Rn. 12a) und einer verbreiteten Ansicht bei Entscheidungen über die Aussetzung von freiheitsentziehenden Maßregeln (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, S. 246 ff.; Thür. OLG, StV 2001, S. 26 f.; KG Berlin, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 - ; Stöckel, in: KMR, StPO, § 463 Rn. 11, 12; a. A. OLG Koblenz, StV 1999, S. 496; OLG Celle, NStZ 1999, S. 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67c Rn. 4; Krehl, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 463 Rn. 4; möglicherweise auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67c Rn. 5).
  • OLG Hamm, 18.11.2004 - 3 Ws 585/04

    Zwingende Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Aussetzung der

    Der Einholung eines Gutachtens bedarf es zwar nach überwiegender Meinung in der Rechtssprechung dann nicht, wenn nach §§ 463 III S. 3, 454 II StPO das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht in Betracht zieht (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, 246 ff.; OLG Jena, StV 2001, 26 f.; KG, Beschl. v. 2.3.2000 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 Juris; Stöckel, in: KMRStPO, § 463 Rn 11, 12; a.A. OLG Koblenz, StV 1999, 496; OLG Celle, NStZ 1999, 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67 c Rn 4; Krehl, in: HKStPO, 3. Aufl., § 463 Rn 4; auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67 c Rn 5).
  • KG, 10.01.2006 - 5 Ws 7/06

    Maßregelvollstreckung: Zur Verpflichtung zur Einholung eines externen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - 5 Ws 316/04 - 2. Oktober 2003 - 5 Ws 486/03 - 2. März 2000 - 5 Ws 143/00 - 15. Oktober 1999 - 5 Ws 611/99 -), die sowohl dem Sinn als auch dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung (§§ 463 Abs. 3 Satz 3, 454 Abs. 2 StPO) entspricht, ist auch in Fällen der Unterbringung nach § 63 StGB selbst für die Entscheidung über deren Fortdauer, um so mehr für die Vorfrage, ob die Aussetzung der Maßregel in Betracht zu ziehen ist, ein (externes) Sachverständigengutachten nur bei länger dauernder Unterbringung insbesondere dann einzuholen, wenn sich eine günstige Entwicklung in der Behandlung des Untergebrachten ergeben hat, aufgrund derer die Aussetzung in Betracht gezogen werden kann, die letzte (externe) Begutachtung länger zurückliegt und die der Gefahr der Routine ausgesetzte Stellungnahme der Ärzte des Maßregelvollzugskrankenhauses nicht mehr ausreicht, dem Gericht eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu verschaffen (so auch: Thüring. OLG Jena NStZ 2000, 224 = StV 2001, 26 = ZfStrVo 2000, 53, das - wie der Senat - die in der genannten Entscheidung des OLG Hamm zitierte entgegenstehende Auffassung des OLG Celle (NStZ 1999, 159, 384) und OLG Koblenz (StV 1999, 496) ausdrücklich nicht teilt.
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