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   KG, 06.03.1998 - 5 Ws 141/98, 1 AR 216/98   

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https://dejure.org/1998,17607
KG, 06.03.1998 - 5 Ws 141/98, 1 AR 216/98 (https://dejure.org/1998,17607)
KG, Entscheidung vom 06.03.1998 - 5 Ws 141/98, 1 AR 216/98 (https://dejure.org/1998,17607)
KG, Entscheidung vom 06. März 1998 - 5 Ws 141/98, 1 AR 216/98 (https://dejure.org/1998,17607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Reststrafenbewährung bei Wiederholungstäter mit getilgten Vorstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15

    Legalprognose bei Strafrestaussetzung: Verwertungsverbot hinsichtlich getilgter

    Die sich den Ausführungen des Sachverständigen anschließende Strafvollstreckungskammer hat insoweit verkannt, dass die im Gutachten ausführlich erörterten - einschlägigen - Vorstrafen des Verurteilten aus den Jahren 1998 und 2001 nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers hätten verwertet werden dürfen, da diese Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt sind und somit ein gesetzliches Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB zu beachten ist, besteht (vgl. BeckOK-Bücherl, Stand: 15.1.2015, § 51 BZRG, Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 6.3.1998, 1 AR 216/98 - 5 Ws 141/98, BeckRS 1998, 15153; OLG Celle, Beschluss vom 5.8.2011, 1 Ws 282/11, BeckRS 2011, 21234).
  • OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11

    Ausnahme vom Verbot der Vorhaltung von Taten und Verurteilungen wegen des

    Auch im Strafvollstreckungsrecht ist bei der Entscheidung über eine bedingte Entlassung nach § 57 StGB das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG zu beachten mit der Folge, dass ein mehrfach Vorbestrafter im Falle der Tilgung der Voreintragungen wie ein Ersttäter bzw. Erstverbüßer zu behandeln ist (KG, Beschluss vom 6. März 1998 - 5 Ws 141/98, juris).
  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 1 Ws (RB) 63/15

    Strafvollzug: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Versagung von

    Auch im Strafvollstreckungsrecht ist bei der Entscheidung über eine bedingte Entlassung nach § 57 StGB das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG zu beachten mit der Folge, dass ein mehrfach Vorbestrafter im Falle der Tilgung der Voreintragungen wie ein Ersttäter bzw. Erstverbüßer zu behandeln ist (KG, Beschluss vom 06.03.1998, 5 Ws 141/98 - zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 18.10.2016 - 1 Ws 418/16

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei

    Das Verwertungsverbot ist auch bei Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB zu berücksichtigen, so dass getilgte Strafen eine Erstverbüßern vorbehaltene Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht ausschließen (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 57, Rdnr. 27; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57, Rdnr. 33; MK/Groß, StGB, 2. Aufl., § 57, Rdnr. 25) und nach der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung auch nicht für die im Rahmen von § 57 StGB zu treffende Legalprognose herangezogen werden dürfen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015, Az. 2 Ws 194/15; OLG Celle, Beschl. v. 05.08.2011, Az. 1 Ws 282/11; KG Berlin, Beschl. v. 06.03.1998, Az. 1 AR 216/98; s. a. BGH, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 3 StR 8/10 bzgl. der von vergleichbaren Kriterien abhängenden Prognose i. R. v. § 56 StGB, jeweils bei juris); letzteres gilt bereits im Rahmen kriminalprognostischer Begutachtung (OLG Karlsruhe, a. a. O.).
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