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   KG, 14.03.2006 - 1 AR 231/06 - 3 Ws 101/06   

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https://dejure.org/2006,12214
KG, 14.03.2006 - 1 AR 231/06 - 3 Ws 101/06 (https://dejure.org/2006,12214)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 AR 231/06 - 3 Ws 101/06 (https://dejure.org/2006,12214)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 AR 231/06 - 3 Ws 101/06 (https://dejure.org/2006,12214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit und eingeschränkter Prüfungsmaßstab einer Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 111a Strafprozessordnung (StPO) bei gleichzeitigem Befinden über eine Revision gegen ein Urteil

  • Judicialis

    StPO § 111a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; StPO § 111a
    Strafprozessrecht: Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und gleichzeitiger Revision gegen die endgültige Fahrerlaubnisentziehung

  • rechtsportal.de

    StPO § 111a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
    Die Feststellungen tragen insbesondere auch die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis, orientiert an der Entscheidung des großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in NStZ 2005, 503, 504 Rdn. 4 a. E.
  • BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei vorläufiger Entziehung der

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
    Ob bei der hier gegebenen Verfahrenslage die Beschwerde zulässig und bejahendenfalls, wie weit die Überprüfungsmöglichkeit des Beschwerdegerichts geht, ist umstritten (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 377 m.N.; Nack in KK, StPO 5. Aufl., § 111 a Rdn. 21 m.N.).
  • KG, 11.04.2001 - 3 Ws 198/01

    Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Beschwerde jedenfalls nicht unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 3 Ws 546/01 - [juris] und 11. April 2001 - 3 Ws 198/01 - [VRS 100, 443 = Blutalkohol 2001, 378]), denn eine gesetzliche Grundlage für eine Unzulässigkeit des Rechtsmittels ist nicht ersichtlich (vgl. auch Schäfer in LR, StPO 25. Aufl., § 111 a Rdn. 92 m.N.).
  • KG, 19.10.2001 - 3 Ws 546/01
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Beschwerde jedenfalls nicht unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 3 Ws 546/01 - [juris] und 11. April 2001 - 3 Ws 198/01 - [VRS 100, 443 = Blutalkohol 2001, 378]), denn eine gesetzliche Grundlage für eine Unzulässigkeit des Rechtsmittels ist nicht ersichtlich (vgl. auch Schäfer in LR, StPO 25. Aufl., § 111 a Rdn. 92 m.N.).
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