Weitere Entscheidung unten: KG, 19.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.11.2013 - 1 AR 25/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43330
OLG Naumburg, 27.11.2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,43330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,43330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,43330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Gerichtsstands der Erbschaft; Geltendmachung von Ansprüchen eines Lebenspartners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 27; ZPO § 28
    Umfang des Gerichtsstands der Erbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für Nachlassverbindlichkeiten gilt auch bei Zweckverfehlungsansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für Nachlassverbindlichkeiten gilt auch bei Zweckverfehlungsansprüchen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 410
  • FamRZ 2014, 955
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16

    Aufschiebend auf den Tod des Erblassers bedingte Verpflichtung zur

    Dem stehen indes Stimmen gegenüber, die als Erblasserschuld auch Bereicherungsansprüche auf Rückforderung einer Leistung ansehen, die gerade wegen des Todes des Erblassers ihren Zweck verfehlt (OLG Naumburg ZEV 2014, 205; BeckOK BGB - Lohmann, Stand: 01.02.2016, § 1967 Rdnr. 14a).
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Rechtsprechung
   KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41835
KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,41835)
KG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,41835)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,41835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 3 S 2 FamFG, § 4 FamFG, § 5 Abs 1 Nr 5 FamFG, § 343 Abs 2 S 2 FamFG
    Erbscheinsverfahren: Weiterverweisung aus wichtigem Grund bei fehlendem Wohnsitz des Erblassers im Inland

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte; Bindungswirkung einer Verweisung; Berechtigung des Amtsgerichts Schöneberg zur Weiterverweisung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 4; FamFG § 5; FamFG § 343 Abs. 2 S. 2
    Örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte; Bindungswirkung einer Verweisung; Berechtigung des Amtsgerichts Schöneberg zur Weiterverweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 409
  • FGPrax 2014, 137
  • FamRZ 2014, 1138
  • Rpfleger 2014, 323
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 02.12.2005 - 1 AR 70/05

    Nachlasspflegschaft: Wichtiger Grund für die Abgabe an ein anderes Gericht;

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13
    Vielmehr kann das Vorhandensein von Nachlassgegenständen im Bezirk eines Gerichts ein sachlicher Anknüpfungspunkt sein, was der Gesetzgeber für den Nachlass eines Ausländers ohne Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland ausdrücklich geregelt hat, vgl. § 343 Abs. 3 FamFG (vgl. auch OLG Brandenburg, FGPrax 2006, 222).
  • BGH, 13.07.2007 - V ZR 189/06

    Anzuwendendes Recht bei Dauerschuldverhältnissen; Rechtsnatur eines Pflugtauschs

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13
    Ob die Auffassung des Amtsgerichts Schöneberg, im Bezirk des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg befänden sich wegen eines von dem Erblasser bei einer dortigen Bankfiliale geführten Kontos Nachlassgegenstände, zutreffend ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 172, 173), kann dahinstehen, willkürlich ist die Entscheidung deshalb jedoch nicht (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 231).
  • KG, 24.03.1999 - 28 AR 28/99
    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13
    Dies gilt aber nur insoweit das verweisende Gericht überhaupt eine Entscheidung getroffen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24. März 1999 - 28 AR 28/99 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - 3 Sa 1/13

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Kraftloserklärung eines Sparbuchs

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 25/13
    Ob die Auffassung des Amtsgerichts Schöneberg, im Bezirk des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg befänden sich wegen eines von dem Erblasser bei einer dortigen Bankfiliale geführten Kontos Nachlassgegenstände, zutreffend ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 172, 173), kann dahinstehen, willkürlich ist die Entscheidung deshalb jedoch nicht (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 231).
  • OLG Köln, 27.06.2014 - 2 Wx 170/14

    Bindungswirkung einer Verweisung in Nachlasssachen durch das Amtsgericht

    Nicht vom Prüfungsumfang umfasst war hingegen eine mögliche Befugnis des zuständigen Amtsgerichts Schöneberg, die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht zu verweisen (§ 343 Abs. 2 S. 2 FamFG; ebenso KG, MDR 2014, 409 f.).

    Die Belegenheit eines einzelnen Nachlassgegenstandes im Bezirk eines anderen Gerichts stellt insbesondere dann keinen "wichtigen Grund" dar, wenn es sich - wie hier - um einen solchen handelt, der seiner Natur nach keiner ortsnahen Verwaltung oder Fürsorge bedarf (vgl. für ein Sparguthaben etwa Keidel/Zimmermann, a.a.O § 343 Rdn. 66; offengelassen von KG, MDR 2014, 409 f.).

    bb) Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob schon die objektive Rechtswidrigkeit des Verweisungsbeschlusses vom 04.06.2014 seine Bindungswirkung entfallen lässt (ablehnend für einen vergleichbaren Fall etwa KG, MDR 2014, 409 f., aus der dort zum Beleg zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.04.2013 [3 Sa 1/13 = FGPrax 2013, 231] ergibt sich für die hier wie dort zu beurteilende Fallgestaltung allerdings nichts).

  • OLG Köln, 08.08.2016 - 2 Wx 220/16

    Wirksamkeit der Verweisung eines Nachlassverfahrens durch das Amtsgericht

    Nicht vom Prüfungsumfang umfasst war hingegen eine mögliche Befugnis des zuständigen Amtsgerichts Schöneberg, die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht zu verweisen (§ 343 Abs. 2 S. 2 FamFG a.F.; ebenso KG, MDR 2014, 409 f.).
  • OLG Köln, 21.03.2016 - 2 Wx 76/16

    Bindungswirkung einer Verweisung durch das AG Schöneberg als Nachlassgericht

    Nicht vom Prüfungsumfang umfasst war hingegen eine mögliche Befugnis des zuständigen Amtsgerichts Schöneberg, die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht zu verweisen (§ 343 Abs. 2 S. 2 FamFG a.F.; ebenso KG, MDR 2014, 409 f.).
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