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   OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05   

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OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05 (https://dejure.org/2005,1617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1 AR 36/05 (https://dejure.org/2005,1617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1 AR 36/05 (https://dejure.org/2005,1617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Pflichtverteidigerkosten: Gewährung einer Pauschvergütung für das Vorverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Pauschvergütung des Pflichtverteidigers für das Vorverfahren; Vorliegen einer weit überdurchschnittlichen Tätigkeit; Berücksichtigung von erheblicher Fahrzeit, Notwendigkeit eines Dolmetschers, problematischer Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten

  • Burhoff online

    Pauschgebühr für das Vorverfahren

  • Judicialis

    RVG § 51 Abs. 1; ; RVG § 51 Abs. 2 Satz 4; ; RVG § 42 Abs. 3; ; VV-RVG Nr. 4102; ; VV-RVG Nr. 4103; ; VV-RVG Nr. 4105

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51; VV-RVG Nr. 4102, Nr. 4103, Nr. 4105
    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für das vorbereitende Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online (Leitsatz)

    § 51 RVG
    Pauschgebühr für das Vorverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschgebühr - Pauschgebühr für das Vorverfahren

Papierfundstellen

  • StV 2006, 205
  • Rpfleger 2005, 694
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger - Besonderer Umfang

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05
    Jedoch begründet dies vorliegend in Verbindung mit der erforderlichen Fahrzeit - der Verteidiger hat insgesamt nahezu einen ganzen Arbeitstag verloren - (OLG Karlsruhe StV 1990, 369) und der problematischen Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten (OLG Nürnberg StV 2000, 441 f), die sich aus seiner Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis, seiner Neigung zu aufbrausendem Verhalten und der festgestellten Nähe zum Obdachlosen- und Trinkermilieu ergibt, einen besonderen Umfang der Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren, zumal er nach seinem Vortrag darüber hinausgehend noch eine Tatortbesichtigung durchgeführt hat.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1990 - 1 AR 10/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05
    Jedoch begründet dies vorliegend in Verbindung mit der erforderlichen Fahrzeit - der Verteidiger hat insgesamt nahezu einen ganzen Arbeitstag verloren - (OLG Karlsruhe StV 1990, 369) und der problematischen Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten (OLG Nürnberg StV 2000, 441 f), die sich aus seiner Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis, seiner Neigung zu aufbrausendem Verhalten und der festgestellten Nähe zum Obdachlosen- und Trinkermilieu ergibt, einen besonderen Umfang der Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren, zumal er nach seinem Vortrag darüber hinausgehend noch eine Tatortbesichtigung durchgeführt hat.
  • OLG München, 19.12.1986 - 11 W 3106/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05
    Die Notwendigkeit, einen Dolmetscher zu dem Mandantengesprächen bei zu ziehen, rechtfertigt für sich allein nicht die Gewährung einer Pauschgebühr (OLG Karlsruhe JurBüro 1987, 392 = RPfleger 1987, 176).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Die Oberlandesgerichte Karlsruhe (StV 2006, 205 Rdn. 6 nach juris) und Stuttgart (Rpfleger 2014, 692 Rdn. 10 nach juris) beziehen hingegen bei der Bemessung des Zeitaufwands als besonders umfangreich die Fahrtzeiten zwischen Kanzlei und Verhandlungsort mit ein.

    aa) Nach der überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sind die gesetzlichen Gebühren eines Wahlverteidigers grundsätzlich Maßstab und Rahmen für die Höhe der Pauschvergütung (vgl. etwa KG NStZ-RR 2013, 232 Rdn. 4 nach juris; OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 11 nach juris; OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 694 Rdn. 8 nach juris; OLG Saarbrücken StRR 2011, 121 Rdn. 20 nach juris).

    Die Dauer der Hauptverhandlungstermine kann wegen der Einführung der Längenzuschläge - hier nach Nr. 4117, 4118 VV RVG - bei der Frage des besonderen Umfangs des Verfahrens im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BGH StRR 2013, 39 Rdn. 6 nach juris; BGH StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris; OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 694 Rdn. 5 nach juris; Thüringer OLG NJW 2006, 933 Rdn. 16 nach juris [zu § 42 RVG]; Mayer/Kroiß, aaO. § 51 Rdn. 2; s. auch Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 15; wohl auch OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 15 nach juris).

  • OLG Hamm, 08.06.2007 - 2 (s) Sbd IX-87/07

    Pauschgebühr; Nebenklägervertreter; Haftzuschlag

    Insoweit übersieht der Senat nicht, worauf auch der Vertreter der Staatskasse zutreffend hinweist, dass dem Antragsteller für diese Terminen Zuschlagsgebühren nach Nrn. 4116, 4117 VV RVG zustehen, was, worauf der Senat in ständiger Rechtsprechung zum RVG bereits mehrfach hingewiesen hat, in der Regel dazu führt, dass diese Termine nicht oder nicht mehr vollständig bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" herangezogen werden können (vgl. dazu Senat in StraFo 2005, 263; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420 = Rpfleger 2005, 694; vgl. im Übrigen Burhoff, a.a.O., § 51 RVG Rn. 11).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-1/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    VIII - 239/05 und o.a. Beschluss vom 17. Januar 2006) und diese nun, da das RVG dafür einen eigenen Gebührentatbestand vorsieht, bei der Frage der Gewährung einer Pauschgebühr eine jedenfalls maßgebliche Rolle nicht mehr spielen können (vgl. dAzu OLG Hamm StraFo 2005, 263; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420, www.burhoff.de; vgl. im Übrigen Burhoff, a.a.O., § 51 RVG Rn. 11).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 (s) Sbd IX-43/06

    Terminsgebühr, Auslieferungsverfahren; Teilnahme am Verkündungstermin

    VIII - 239/05 und o.a. Beschluss vom 17. Januar 2006) und diese nun, da das RVG dafür einen eigenen Gebührentatbestand vorsieht, bei der Frage der Gewährung einer Pauschgebühr eine jedenfalls maßgebliche Rolle nicht mehr spielen können (vgl. dazu OLG Hamm StraFo 2005, 263; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420, www.burhoff.de; vgl. im Übrigen Burhoff, a.a.O., § 51 RVG Rn. 11).
  • OLG Hamm, 12.09.2005 - 2 (s) Sbd VIII-188/05

    Pauschgebühr; verfahrensabschnittsweise Gewährung; Pauschgebühr für das

    Aufgrund der labilen Persönlichkeit der ehemaligen Angeklagten waren für die Verteidigung jedoch fünf Besuche von jeweils drei Stunden und 20 Minuten (inklusive Fahrzeit) erforderlich, insgesamt also ein Zeitaufwand von ca. 16 Stunden (zur Gewährung einer Pauschgebühr für das Vorverfahren, wenn mehrere Haftbesuche angezeigt waren vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. August 2005, 1 AR 36/05).
  • OLG Hamm, 24.10.2005 - 2 (s) Sbd VIII-196/05

    Pauschgebühr;: besonderer Umfang, aktive Mitarbeit des Verteidigers; Abkrüzung

    Die Haftbesuche einschließlich der aufgewandten Fahrzeiten sind aber noch nicht von einem solchen Umfang, dass sie die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren schon als besonders umfangreich erscheinen lassen (vgl. hierzu auch den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23. August 2005 - 1 AR 36/05 -).
  • OLG Hamm, 07.09.2005 - 2 (s) Sbd VIII-150/05

    besonders umfangreich; besonders schwierig; Zumutbarkeit;

    Er hat jedoch nicht im Einzelnen dargelegt, ob und wie viele dieser Besuche während des Vorverfahrens und wie viele nach Anklageerhebung stattgefunden haben (vgl. hierzu den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23. August 2005 - 1 AR 36/05 -, in dem ausgeführt wird, dass vier Haftbesuche von mehr als einer Stunde bei einer Fahrzeit von insgesamt ca. einer Stunde und 30 Minuten pro Besuch es rechtfertigen können, einen besonderen Umfang der Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren anzunehmen).
  • OLG Hamm, 05.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII-221/05

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; Gesamtbetrachtung; Grundgebühr

    Die Haftbesuche einschließlich der aufgewandten Fahrzeiten sind aber noch nicht von einem solchen Umfang, dass sie die Tätigkeit der Verteidigerin im Ermittlungsverfahren schon als besonders umfangreich erscheinen lassen (vgl. hierzu auch den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23. August 2005 -1 AR 36/05-).
  • OLG Hamm, 16.03.2007 - 2 (s) Sbd IX-30/07

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; Gesamtgepräge; lange Hauptverhandlungstermine

    Insoweit übersieht der Senat nicht, worauf der Vertreter der Staatskasse im Ansatz zutreffen hinweist, dass dem Antragsteller für diese Terminen Zuschlagsgebühren nach Nr. 4116 VV RVG zustehen, was, worauf der Senat in ständiger Rechtsprechung zum RVG bereits mehrfach hingewiesen hat, in der Regel dazu führt, dass diese Termine nicht oder nicht mehr vollständig bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" herangezogen werden können (vgl. dazu Senat in StraFo 2005, 263; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420 = Rpfleger 2005, 694; vgl. im Übrigen Burhoff/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 51 RVG Rn. 11).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    VIII - 239/05 und o.a. Beschluss vom 17. Januar 2006) und diese nun, da das RVG dafür einen eigenen Gebührentatbestand vorsieht, bei der Frage der Gewährung einer Pauschgebühr eine jedenfalls maßgebliche Rolle nicht mehr spielen können (vgl. dAzu OLG Hamm StraFo 2005, 263; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420, www.burhoff.de; vgl. im Übrigen Burhoff, a.a.O., § 51 RVG Rn. 11).
  • OLG Hamm, 21.02.2007 - 2 (s) Sbd IX-10/07

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; verfahrensabkürzende Tätigkeiten

  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 (s) Sbd IX-150/06

    besonderer UmfanG; Gesamtgepräge des Verfahrens

  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-79/06

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; Verfahrensabschnitt; Zumutbarkeit

  • OLG Hamm, 21.02.2007 - 2 (s) Sbd IX-1/07

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; verfahrensabkürzende Tätigkeiten

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