Rechtsprechung
OLG München, 16.11.2017 - 1 AR 413/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Pauschgebühr, Zumutbarkeit, Altbier
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RVG § 2
Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Burhoff online
Pauschgebühr, Bewilligungsvoraussetzungen
- rewis.io
Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 51
Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr - rechtsportal.de
RVG § 2
Antragsteller; Belastung; Bezirksrevisor; Einarbeitung; Pauschgebühr; Pauschvergütung; Pflichtverteidiger; Stellungnahme; Vergütungsanspruch; Vermeidung; Zuschlag; gesetzliche Gebühr; Rahmengebühr; Wahlverteidiger; Sonderopfer; Überschreitung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zumutbarkeit/Höhe Pauschgebühr: "Düsseldorfer Altbier" wird nicht angerechnet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus OLG München, 16.11.2017 - 1 AR 413/17
(vgl. BVerfG, 06.11.1984, 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237 ) Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die Bewilligung einer Pauschgebühr nicht nur von besonderen Schwierigkeiten oder einem besonderen Umfang des Verfahrens abhängig zu machen, sondern zusätzlich die Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren vorauszusetzen.(vgl. BVerfG, 06.11.1984, 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237 ) Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die Bewilligung einer Pauschgebühr nicht nur von besonderen Schwierigkeiten oder einem besonderen Umfang des Verfahrens abhängig zu machen, sondern zusätzlich die Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren vorauszusetzen.
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der …
Auszug aus OLG München, 16.11.2017 - 1 AR 413/17
(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris, Hervorh. OLG).(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris, Hervorh. OLG).