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   KG, 03.04.2006 - 1 AR 631/04 - 5 Ws 170/06   

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https://dejure.org/2006,33102
KG, 03.04.2006 - 1 AR 631/04 - 5 Ws 170/06 (https://dejure.org/2006,33102)
KG, Entscheidung vom 03.04.2006 - 1 AR 631/04 - 5 Ws 170/06 (https://dejure.org/2006,33102)
KG, Entscheidung vom 03. April 2006 - 1 AR 631/04 - 5 Ws 170/06 (https://dejure.org/2006,33102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Über die Prüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehendes Zwischenverfahren als Folge des Haftprüfungsverfahrens; Erklärungen des Gerichts zum Inhalt einzelner Beweiserhebungen; Umfang der Darlegung des gerichtlichen Beweisergebnisses

  • Judicialis

    StPO §§ 112 ff.; ; StPO § 304

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 112 ff.; StPO § 304

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 5 Ws 170/06
    Daß durch einige nicht optimal ausgefüllte Verhandlungstage - die Verteidigung spricht von "holprigem Verlauf mit sinnlosen Leerzeiten" - eine Verzögerung eingetreten wäre, die eine Aufhebung des Haftbefehls wegen gravierender Verletzung des Beschleunigungsgebotes (vgl. BVerfG NJW 2006, 668, 669, der jedoch ein mit dem hiesigen unvergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag) auch nur nahe legen könnte, ist weder dargetan noch erkennbar.
  • KG, 06.02.2001 - 5 Ws 46/01

    Strafprozessrecht: Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 5 Ws 170/06
    Verneint das erkennende Gericht etwa den bisher bejahten dringenden Tatverdacht, so muß es darlegen, welche zwangsläufig bislang unbekannten neuen Tatsachen in der Hauptverhandlung zutage getreten sind, um diese Änderung der Verdachtslage herbeizuführen (vgl. KG, Beschluß vom 6. Februar 2001 - 5 Ws 46/01 -).
  • KG, 19.06.2001 - 4 Ws 77/01

    Überprüfung einer Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 5 Ws 170/06
    Die vorläufige Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das erkennende Gericht kann vom Beschwerdegericht auch nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden, weil der Senat an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat (vgl. KG StV 2001, 689).
  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

    Bejaht das erkennende Gericht den dringenden Tatverdacht weiterhin, so kommt es maßgeblich darauf an, welche Darlegungen für das Verständnis des Beschwerdegerichts unerlässlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - KG, Beschluss vom 3. April 2006 - 5 Ws 170/06 - juris).

    Für den Fall, dass sich gegenüber den in der Anklageschrift zusammengetragenen Beweisannahmen Änderungen ergeben haben, sind diese darzustellen (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 -,24. Juli 2007 - 3 Ws 403/07 - und3. April 2006 - 5 Ws 170/06 - juris); haben sich die Annahmen nach dem Verständnis des Tatrichters im Wesentlichen bestätigt, so kann es - je nach den Umständen des Einzelfalles - genügen mitzuteilen, dass die Hauptverhandlung zu keiner Änderung der bislang angenommenen Beweislage geführt hat und auf welchen Beweismitteln diese Erkenntnis beruht (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 -, 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - und 13. November 2008 - 2 Ws 561/08 - m.w.N.).

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris.
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

    Die Prüfung des Beschwerdegerichts ist mithin darauf beschränkt, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 ; StV 2004, 143 ; OLG Koblenz, StV 1994, 316 ; OLG Karlsruhe StV 1997, 312 ; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559 ; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07 , juris).
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