Weitere Entscheidung unten: KG, 20.04.2001

Rechtsprechung
   KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01, 1 AR 960/00   

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https://dejure.org/2001,62358
KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01, 1 AR 960/00 (https://dejure.org/2001,62358)
KG, Entscheidung vom 12.02.2001 - 4 Ws 23/01, 1 AR 960/00 (https://dejure.org/2001,62358)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 4 Ws 23/01, 1 AR 960/00 (https://dejure.org/2001,62358)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 26.09.2005 - 4 Ws 133/05

    Untersuchungshaft: Gesprächsüberwachung von Untersuchungsgefangenen und deren

    Der Umstand, dass ein möglicher Missbrauch des akustisch nicht überwachten Gesprächs nicht völlig auszuschließen ist, reicht für seine inhaltliche Kontrolle nicht aus (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; std. Rspr. des KG, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. November 2002 - 4 Ws 184/02 - und vom 12. Februar 2001 - 4 Ws 23-24/01 -).
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Rechtsprechung
   KG, 20.04.2001 - 4 Ws 63/01, 1 AR 960/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,54257
KG, 20.04.2001 - 4 Ws 63/01, 1 AR 960/00 (https://dejure.org/2001,54257)
KG, Entscheidung vom 20.04.2001 - 4 Ws 63/01, 1 AR 960/00 (https://dejure.org/2001,54257)
KG, Entscheidung vom 20. April 2001 - 4 Ws 63/01, 1 AR 960/00 (https://dejure.org/2001,54257)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 322/01

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung;

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung - die der Strafvollstreckungskammer hinlänglich bekannt sein dürfte - entschieden, dass die für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung erforderliche mündliche Anhörung des Untergebrachten nach §§ 463 Abs. 3 Satz 1, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO im Regelfall durch die Strafvollstreckungskammer in ihrer Gesamtheit durchzuführen ist (vgl. z.B. Senat v. 01. Juni 1999 - 4 Ws 128-129/99 - v. 24. Juli 2000 - 4 Ws 302/00 und vom 16. Februar 2001 - 4 Ws 63/01).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 2 Ws 66/01

    Unterbringung in der Psychiatrie; Aussetzung zur Bewährung; Vorbereitung;

    Der Senat bejaht diese Frage jedenfalls für den hier vorliegenden, nicht durch besondere Ausnahmekonstellationen geprägten Fall der Unterbringung gemäß § 63 StGB und vermag sich der insoweit abweichenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats des OLG Düsseldorf (vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 1999 - 4 Ws 128+129/99 -, vom 24. Juli 2000 - 4 Ws 302/00 und 4 Ws 331-333/00 -, vom 9. November 2000 - 4 Ws 545/00 -, vom 14. Februar 2001 - 4 Ws 666-667/00 - und vom 16. Februar 2001 - 4 Ws 63/01) aus den nachfolgend näher, dargelegten Gründen nicht anzuschließen.
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