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   KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11   

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https://dejure.org/2012,48560
KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11 (https://dejure.org/2012,48560)
KG, Entscheidung vom 04.06.2012 - 1 ARs 16/11 (https://dejure.org/2012,48560)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 (https://dejure.org/2012,48560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Ersparnis von Dolmetscherkosten bei der Festsetzung einer Pauschgebühr für einen beigeordneten Zeugenbeistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Rechtsanwaltsvergütung; Keine Pauschvergütung wegen Fremdsprachenkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 18.01.2007 - 1 Ws 2/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung der Tätigkeit eines dem Zeugen beigeordneten

    Auszug aus KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11
    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass der Antragsteller während der gerichtlichen Vernehmung des Zeugen A., bei dem es sich nach dem Vortrag des Antragstellers um eine schwierige Persönlichkeit handeln soll, an vier Sitzungstagen insgesamt über 17 Stunden in Anspruch genommen wurde und längere Vorgespräche mit dem Mandanten, die grundsätzlich mit der Gebühr nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG abgegolten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 2/07 -), stattgefunden haben.
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 1 ARs 58/06

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sprachkenntnissen des Verteidigers

    Auszug aus KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11
    Die vom OLG Köln (vgl. RVGreport 2006, 221) vertretene Ansicht, nach der die Ersparnis von Dolmetscherkosten bei der Bewilligung der Pauschgebühr zu honorieren ist, teilt der Senat nicht, da sie mit dem Zweck des § 51 RVG nicht vereinbar ist (vgl. OLG Düsseldorf JB 2009, 532; OLG Celle NStZ 2007, 342).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06

    Bemessung der Pauschvergütung bei Übersetzertätigkeit des Verteidigers

    Auszug aus KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11
    Die vom OLG Köln (vgl. RVGreport 2006, 221) vertretene Ansicht, nach der die Ersparnis von Dolmetscherkosten bei der Bewilligung der Pauschgebühr zu honorieren ist, teilt der Senat nicht, da sie mit dem Zweck des § 51 RVG nicht vereinbar ist (vgl. OLG Düsseldorf JB 2009, 532; OLG Celle NStZ 2007, 342).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2015 - 1 AR 3/13

    Zeugenbeistand, Pauschgebühr, Bemessung

    Danach ist der Bezirksrevisor mit Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Gebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist, und dass in einem solchen Fall auch einem Rechtsanwalt, der - wie der Antragsteller- nach § 68 b Abs. 2 StPO einem Zeugen als Beistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zusteht (vgl, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 1 AR 1/13 - s.a. Thüring. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 AR (S) 69/10 - KG, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 1 ARs 26/11 - und 4. Juni 2012 - 1 ARs 16/11 -, jew. zitiert nach juris; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 21. Auf, § 51 Rn. 4; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 4).
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