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   BAG, 07.09.1959 - 1 AZB 15/59   

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https://dejure.org/1959,1489
BAG, 07.09.1959 - 1 AZB 15/59 (https://dejure.org/1959,1489)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1959 - 1 AZB 15/59 (https://dejure.org/1959,1489)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1959 - 1 AZB 15/59 (https://dejure.org/1959,1489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung - Einlegung des Rechtsmittels

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.11.1954 - 1 AZB 28/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Frist zu Einlegung der Berufung, Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BAG, 07.09.1959 - 1 AZB 15/59
    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 5« November 1954? 1 AZB 28/54? AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG ausgesprochen hat, braucht sich die Rechtsmittelbelehrung auf die Berufungsbegründung nicht zu erstrecken.
  • BAG, 02.12.1954 - 2 AZR 382/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 07.09.1959 - 1 AZB 15/59
    Dessen Vorschriften weichen in dem entscheidenden Punkt von den für andere Gerichtsbarkeiten geltenden Vorschriften ab (vgl. auch Urteil des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1954, 2 AZR 382/54 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Die Rechtsmittelbelehrung muss sich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur auf die Einlegung, nicht auch auf die Begründung des Rechtsmittels erstrecken (4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1; 5. November 1954 - 1 AZB 28/54 - AP ArbGG 1953 § 9 Nr. 1; 16. Dezember 1957 - 1 AZB 36/57 - AP ZPO § 519 Nr. 6; 7. September 1959 - 1 AZB 15/59 - AP ArbGG 1953 § 9 Nr. 12 mit Anm. Pohle; ebenso Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 9 Rn. 41 bis 43; Hauck/Helml ArbGG § 9 Rn. 17).
  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05

    Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Eine Rechtsmittelbelehrung muss sich nach gefestigter Rechtsprechung nämlich nur auf die Einlegung, nicht auch auf die Begründung des Rechtsmittels erstrecken (BAG, Beschluss vom 05.11.1954 - AP ArbGG 1953 § 9 Nr. 1; BAG, Urteil vom 07.09.1959 - AP ArbGG 1953 § 9 Nr. 12; BAG, Urteil vom 04.06.2003 - AP InsO § 209 Nr. 2; BAG, Urteil vom 05.02.2004 - AP BGB § 611 a Nr. 23 = NZA 2004, 540 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2002 - 5 Sa 359/02

    Rechtzeitige Berufungsbegründung

    Dieser Fehler des Arbeitsgerichts bezieht sich aber nicht auf die Anforderungen, die sich aus § 9 Abs. 5 S. 3 ArbGG ergeben (vgl. Ascheid/Bader GK-ArbGG § 9 Rz. 89; BAG vom 07.09.1959 -- 1 AZB 15/59 -- AP-Nr. 12 zu § 9 ArbGG 1953).
  • BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74

    Rechtsmittelbelehrung - Inhalt - Form - Anforderungen - Prozeßbevollmächtigter -

    Wie das Bundesarbeitsgericht schon in dem Beschluß vom 7 September 1959 - 1 AZB 15/59 - (AP Nr. 12 zu § 9 ArbGG 1955) ausgeführt hat können die an Rechtsmittelbelehrungen zu stellenden Anforderungen anderer Gerichtsbarkeiten nicht ohne weiteres auf das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit übertragen werden.
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