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   BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68   

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BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68 (https://dejure.org/1968,1156)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1968 - 1 AZB 31/68 (https://dejure.org/1968,1156)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1968 - 1 AZB 31/68 (https://dejure.org/1968,1156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 446
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68
    Es handelt sich bei dieser Sachlage um die Einlegung einer Berufung für den Fall, daß der Klägerin das Armenrecht bewilligt wird, nicht nur um ein Armenrechtsgesuch, dem der Entwurf einer Berufungsschrift beigefügt war» Eine Berufung der hier in Rede stehenden Art ist unzulässig» Prozeßhandlungen, die - wie die Berufung - unmittelbare Rechtswirkungen erzeugen, können nicht an eine Bedingung geknüpft werden (BGHZ 4, 54 Z""55 .7) °.
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Wird über den Antrag nach Ablauf der Berufungsfrist entschieden, ist dem Antragsteller Wiedereinsetzung in die versäumte Frist aber nur dann zu gewähren, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder - im Falle ihrer Versagung - der Antragsteller vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste und die versäumte Prozesshandlung - hier: die Einlegung der Berufung - innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist ( § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) , die regelmäßig nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu laufen beginnt, nachgeholt wird (vgl. etwa BGH 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12 - Rn. 10; vgl. auch BAG 22. November 1968 - 1 AZB 31/68 - zu II 2 der Gründe) .
  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten

    Andere wiederum verweisen zutreffend 54Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

    Hier hatte der 5. Senat die Auflösung der betreffenden Station in O. hinsichtlich des darauf gerichteten Beschäftigungsanspruchs des Klägers als Fall der "Unmöglichkeit" gedeutet ([I.2 b.]: "Denn die Unmöglichkeit der tatsächlichen Beschäftigung des Klägers auf der Inneren Abteilung des Krankenhauses O. im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht kann nicht geleugnet werden, weil diese Abteilung damals wegen ihrer Verlegung nach St. G. nicht mehr existierte").Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

    54) Soweit Teile der Judikatur sich für ihren Begriff von "Unmöglichkeit" auf BAG 13.6.1990 (Fn. 51 - Zitat dort) beziehen, ist beiläufig anzumerken, dass sich die vom 5. Senatangesprochenen Bezugsstellen zur Generalisierung nicht ohne Weiteres anbieten: Die eine (BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68 - BAGE 21, 263 = AP § 324 BGB Nr. 2 = NJW 1969, 446) betraf Ansprüche auf Verzugsvergütung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten "Betriebsrisiko's" (§ 615 Satz 1 BGB), nachdem der Betrieb (Nachtkabarett) einem Brand zum Opfer gefallen war, die andere (BAG 4, 9.1985 - 5 AZR 90/84 - n.v. ["Juris"]) einen Beschäftigungsanspruch, nachdem der beklagte Arbeitgeber das Einsatzgebiet des Klägers (die Innere Abteilung des Krankenhauses in O.) nach St. G. verlegt hatte.

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist die Einlegung einer Berufung mit dem Zusatz, das Rechtsmittel solle nur dann eingelegt sein, wenn dem Kläger das Armenrecht für die Berufung bewilligt werde, als bedingte Berufungseinlegung unzulässig Beschluß vom 22. November 1968 (NJW 1969, 446; Der Betrieb 1970, 297 [L]).
  • BFH, 19.03.2014 - VII B 166/13

    Bedingte Klageerhebung

    Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung nicht nur des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschlüsse vom 19. November 1985 VII B 103/85, BFH/NV 1986, 180; vom 3. April 1987 VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl II 1987, 573, und vom 3. Februar 2005 VII B 304/03, BFH/NV 2005, 1111), sondern auch des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 10. Juli 2003 IX ZR 113/01, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2003, 753, m.w.N.), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13. Oktober 1992  4 RA 36/92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1993, 509), des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 22. November 1968  1 AZB 31/68, Neue Juristische Wochenschrift 1969, 446) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Januar 1980  5 C 32.79, BVerwGE 59, 302).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 1 MN 34/08

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen einen bereits beschlossenen

    So kann beispielsweise auch eine Berufung oder eine Klage nicht für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zulässigerweise eingelegt/erhoben werden (Münchner Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl. § 253 Rdnr. 16; Rosenberg/Schwab, Zivilprozessrecht, 14. Aufl., § 65 S. 383; BGH, Beschl. v. 26.10.1989 - IVb ZB 135/88 (KG) -, NJW-RR 1990, 67; Urt. v. 10.11.1983 - VII ZR 72/83 -, NJW 1984, 1240; Urt. v. 14.11.1994 - II ZR 160/93 -, NJW 1995, 1353; Urt. v. 11.7.1996 - IX ZR 226/94 -, NJW 1996, 3147 = MDR 1997, 52; BAG, Beschl. v. 22.11.1968 - 1 AZB 31/68 -, NJW 1969, 446; BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 5 C 32.79 -, BVerwGE 59, 302; Urt. v. 16.8.1995 - 11 C 2.95 -, DVBl 1996, 105).
  • KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Die Bewilligung des Armenrechts für die Berufungsinstanz ist keine solche Rechtsbedingung, denn die Berufung kann wirksam auch ohne Bewilligung des Armenrechts eingelegt werden; deshalb ist eine Berufung, die für den Fall eingelegt wird, daß das gleichzeitig beantragte Armenrecht bewilligt wird, unzulässig (BGHZ 4 aaO, ständige Rechtsprechung; vgl. OLG München ZZP Bd. 64 [1951] S. 85, 86 mit Anm. Rosenberg; BGH VersR 1972, 490, 491; BAG NJW 1969, 446).

    Der grundlegende Unterschied - dort unbedingte Einlegung mit der Bitte um "verzögerliche« Bearbeitung, hier bedingte Einlegung für den Fall der Armenrechtsbewilligung - schließt es aus, den anderen Fall zum Vergleich heranzuziehen, und daraus Argumente für den vorliegenden Fall herzuleiten (BAG NJW 1969, 446; Schumann, Die Berufung in Zivilsachen Rdn. 160; auch in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1952 - NJW 1952, 880 - hat der Bundesgerichtshof den grundlegenden Unterschied klar herausgestellt).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Eine durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufschiebend bedingte Einlegung ist unwirksam (vgl. Beschluss des Senats vom 27.05.2009 - L 19 B 217/08 AS = juris Rn. 5; BAG Beschluss v. 22.11.1968 - 1 AZB 31/68 = juris Rn. 7; BGH Beschluss v. 14.03.2007 - XII ZB 235/05 = FamRZ 2007, 895 = juris Rn. 10; BGH Beschluss v. 20.07.2005 - XII ZB 31/05 = FamRZ 2005, 1537 = juris Rn. 7).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85

    Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Einlegung der Berufung mangels Zulassung des

    Der Rückgriff auf eine im Schriftsatz vom 20. November 1984 möglicherweise zu sehende Berufungseinlegung scheidet schon deshalb aus, weil sie bedingt und damit nach ständiger Rechtsprechung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 4, 54; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1960 - IV ZR 140/60, MDR 1961, 398 und Beschluß vom 2. Februar 1972 - IV ZB 88/71, VersR 1972, 490; s. auch BAG in NJW 1969, 446 [BAG 22.11.1968 - 1 AZB 31/68]; BVerwGE 59, 302, 305 f).
  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 102.83

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Die "nur für den Fall der Prozeßkostenhilfegewährung eingelegt(e)" Revision (Revisionsschrift S. 2) ist als bedingte Revisionseinlegung unzulässig (zur durch die Armenrechtsbewilligung bedingten Klageerhebung: vgl. Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 [304 f.]; zur bedingten Berufungseinlegung: vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 - NJW 1952, 880 [L] und BAG, Beschluß vom 22. November 1968 - 1 AZB 31/68 - NJW 1969, 446).
  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77

    Anforderungen an die Einlegung einer Berufung - Anwendbarkeit der für die

    Der vorliegende Sachverhalt kommt dem in dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1952 (IV ZB 62/52) entschiedenen Fall nahe; dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. November 1968 (BAG NJW 1969, 446) liegt ein anderer, nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 10 SF 33/16
  • BGH, 16.02.1983 - IVb ZB 7/83

    Zulässigkeit einer von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe abhängig gemachten

  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 5/85
  • VG Hannover, 29.08.2018 - 10 A 962/18

    Bedingte Klageerhebung; Doppelte Wiedereinsetzung; Isolierter

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