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   BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76   

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BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76 (https://dejure.org/1978,451)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1978 - 1 AZR 11/76 (https://dejure.org/1978,451)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 (https://dejure.org/1978,451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagebegehren - Mehrere selbständige Ansprüche - Teilurteil - Umfang einer Rechtskraft - Übereinstimmende Erklärungen - Gewerkschaftlicher Streik - Differenzierung eines tariflichen Urlaubsgeldes - BAG - Entscheidung des Großen Senats - Gewerkschaftszugehörigkeit - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 189
  • NJW 1978, 2114
  • BB 1978, 1466
  • DB 1978, 1647
  • DB 1978, 1649
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76
    Sie betreffen aber verschiedene Schäden und gerade des wegen kennzeichnen sie sich als verschiedene Schadener satzansprüche (vgl. BGHZ 11, 192 [1931 194-3).

    Für den Fall der Geltendmachung eines Teilbetrages von einer Mehrheit selbständiger Ansprüche ohne die nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderliche ziffernmäßige Aufteilung der Klageforderung auf die einzelnen Ansprüche hat die Rechtsprechung die notwendige Klarstellung des Klagebegehrens noch in der Revisionsinstanz zugelassen, wenn die Einzelansprüche als solche jeweils nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt sind und die Unklarheit nur darin besteht, daß der Klageantrag nicht er kennen läßt, welche Teilbeträge der Kläger von den verschiedenen Einzelansprüchen geltend machen will (BGHZ 11, 192 [1953).

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Auszug aus BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76
    Nachdem in Jenem Rechtsstreit der vom erkennenden Senat angerufene Große Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Beschluß vom 29. November 1967 - GS 1/67 - (BAG 2o, 175 = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG) entschieden hatte, daß in Tarifverträgen nicht zwischen den bei der vertragsschließenden Gewerkschaft organisierten und anders oder nicht organisierten Arbeitnehmern differenziert werden darf, und nachdem der erkennende Senat sodann auf Antrag der Parteien Jenes Rechtsstreits am 17- Oktober 1972 das Ruhen des Verfahrens angeordnet hatte, wurde der vorliegende Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin vom 3« April 1973 wieder aufgenommen.
  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76
    Zur Stützung seiner Ansicht beruft sich das Landesarbeitsgericht namentlich auf die Urteile des Senats vom 31. Oktober 1958 (BAG 6, 321 [370] = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Priedenspflicht [zu IV 1 der Gründe]) und vom 2o. Dezember 1963 (BAG 15, 2o2 [2o9] = AP Nr. 35 zu Artikel 9 GG Arbeitskampf [zu III 3 der Gründe]).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76
    Ist es aber demjenigen, der bei zweifelhafter Rechtslage in ein fremdes Recht eingreifen will, bei umfassender Sicht, die hier eben auch den Blick auf die Verfassung und deren Wertung verlangt, nicht zumutbar, trotz des damit verbundenen Risikos eines Rechtsirrtums den Eingriff zu unterlassen, so bleibt sein Handeln bei einer Rechtswidrigkeit des angestrebten Zieles von der Rechtsordnung insgesamt her zwar rechtswidrig; es kann ihm sein Handeln aber nicht zum Vorwurf gemacht werden (vgl. auch BGHZ 17, 266 [295/296]).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62

    Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik -

    Auszug aus BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76
    Ein rechtswidriger Streik erfüllt deshalb den objektiven Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB und verpflichtet beim Vorliegen eines Verschuldens zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens (BAG 15, 174- [1953 = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu B III 1 der Gründe]).
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Desgleichen können die Beschwerdeführenden nicht auf eine Klage auf Feststellung der Anwendung eines Tarifvertrags im Betrieb (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 -, juris, Rn. 53; Urteil vom 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82 -, juris, Rn. 41) oder auf Aufnahme von Tarifverhandlungen (vgl. BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 -, juris, Rn. 23; stRspr) oder auf die Verbandsklage nach § 9 TVG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. BAG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 -, juris, Rn. 18) verwiesen werden.
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Durch den Streik ist im Falle seiner Rechtswidrigkeit ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien entstanden, das zwar auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruht, aber durch verschiedene mögliche Schadensersatzansprüche gekennzeichnet ist (vgl. BAG 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189, 196, zu I der Gründe).

    Ein auf eine gesetzwidrige tarifliche Regelung gerichteter Arbeitskampf ist nicht erlaubt (vgl. BAG 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75; 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189, 199, zu III 1 der Gründe; ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 9 GG Rn. 111).

    Der Senat geht bei den an das Verschulden zu stellenden Anforderungen von den im Urteil vom 21. März 1978 (- 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189, 200, zu III 2 der Gründe) dargestellten Erwägungen aus.

    Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der angestrebten tariflichen Regelung darf von dem äußersten Mittel des Streiks nur in maßvollem Rahmen und vor allem auch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn für die Zulässigkeit der tariflichen Regelung sehr beachtliche Gründe sprechen und des weiteren eine endgültige Klärung der Rechtslage anders nicht zu erreichen ist (BAG 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189, 200, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Das Urteil lässt klar erkennen, welche Ansprüche Gegenstand der Entscheidung sind, was gleichfalls Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Teilurteils ist (BAG 12. August 1993 - 6 AZR 553/92 - BAGE 74, 85, zu III 1 der Gründe; 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Diese Auffassung von der allgemeinen Unwirksamkeit von Differenzierungsklauseln ist in späteren Entscheidungen bestätigt worden (BAG 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189; 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP GG Art. 9 Nr. 46 und - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Dabei spielt es nach allgemeiner Ansicht keine Rolle, ob ein unverschuldeter Tatsachenirrtum oder ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliegt (vgl. u. a. BAGE 9, 7, 17 f. = AP Nr. 1 zu § 209 BGB, zu II 2 der Gründe; BAGE 30, 189, 200 ff. = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1992, BAGE 71, 350 = AP Nr. 1 zu § 285 BGB, zu I 1 der Gründe; RGZ 146, 133, 144 f.; BGH Urteil vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 - NJW 1951, 398 = LM § 285 BGB Nr. 1; BGH Urteil vom 7. März 1972 - VI ZR 169/70 - NJW 1972, 1045 f. = LM § 812 BGB Nr. 99; BGHZ 89, 296, 303; BGH Urteil vom 27. September 1989 - IV a ZR 156/88 - NJW-RR 1990, 160, 161; MünchKomm-Walchshöfer, BGB, 2. Aufl., § 285 Rz 6; Palandt/Heinrichs, BGB, 53. Aufl., § 285 Rz 4; RGRK-Alff, BGB, 12. Aufl., § 285 Rz 10 f.; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 285 Rz 8 ff.; Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., § 285 Rz 16).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 301 ZPO und damit die Frage, ob ein Teilurteil ergehen darf oder nicht, unterliegen nicht der Dispositionsbefugnis der Parteien (BGH 17. Februar 1999 - X ZR 101/97 - zu I 2 der Gründe, MDR 1999, 1379; 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98 - zu II der Gründe, NJW 1999, 1035; vgl. auch bereits BAG 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - zu I der Gründe, BAGE 30, 189) .

    In der hier vorliegenden Konstellation widerspräche eine solche Verzögerung dem Gebot eines prozessökonomischen Verfahrens, dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz und dem Normzweck des § 301 ZPO (vgl. BAG 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - zu I der Gründe, BAGE 30, 189) .

  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Das Urteil, das über das Klagebegehren entscheidet, läßt erkennen, daß nur dieser Anspruch Gegenstand der Entscheidung war (vgl. BAG 30, 189, 196 f. = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I der Gründe).

    Voraussetzung ist weiter ein Verschulden der Organe der Beklagten (vgl. dazu BAG 30, 189, 201 f. = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe, mit zust. Anm. von Seiter, zu I 1 e, falls die Anerkennung von Entschuldigungstatbeständen an strenge Voraussetzungen gebunden wird).

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hat angenommen, die Entwicklung des sozialen Lebens im Bereich der abhängigen Arbeit wäre unangemessen behindert und gehemmt, wollte man jede Risikoübernahme auf diesem Gebiet als Schuld werten und dadurch mit erheblichen Haftungsrisiken belasten.
  • BAG, 19.06.1984 - 1 AZR 361/82

    Tarifautonomie: Unzulässigkeit der Einbeziehung von Tarifzielen während laufender

    a) Das Bundesarbeitsgericht ist bisher davon ausgegangen, daß eine Gewerkschaft vor Abschluß eines Tarifvertrags keine Möglichkeit hat, eine gerichtliche Klärung darüber herbeizuführen, ob mit dem von ihr erstrebten Tarifvertrag ein tariflich regelbares Ziel verfolgt wird (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189, 203 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe).

    Die Gewerkschaft könnte mit einer positiven Feststellungsklage das Risiko ausschließen, wegen eines um tarifgesetzwidriger Ziele willen geführten Streiks zum Schadenersatz verpflichtet zu sein (vgl. BAG 20, 175 = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG und BAG 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Der Streik könnte (wie in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. März 1978 - BAG 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf entschiedenen Rechtsstreit) rechtswidrig sein, weil mit ihm ein tariflich nicht regelbares Ziel verfolgt wurde.

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 105/87

    Erlaß eines Grundurteils vor Erstellung eines Schiedsgutachtens

    Diese prozeßordnungswidrige Auswirkung, die von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BAG NJW 1978, 2114), hätte indessen das Berufungsurteil.
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09

    Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 123/89

    Zeitzuschläge im Personalbemessungssystem

  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 296/83
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 332/90

    Streik gegen Außenseiter bei Forderung gegen Verband

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
  • BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91

    Erstattung von Umzugskosten nach RTV-Ang Bau

  • ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10

    Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer

  • LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07

    Widerruf des Streikaufrufs und Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen bei

  • LAG Hamm, 18.02.1992 - 2 (15) Sa 1665/90

    Tarifvertrag: Geltungsbereich - Einheitlichkeit des Betriebes

  • LAG Hamm, 19.04.1984 - 8 Sa 702/84

    Einstweilige Verfügung; Streik; Rechtswidrigkeit eines Streiks

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 4 Sa 47/98

    Anspruch auf eine befristete Übernahme eines Auszubildenden in ein

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