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   BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61   

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https://dejure.org/1962,108
BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61 (https://dejure.org/1962,108)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1962 - 1 AZR 147/61 (https://dejure.org/1962,108)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 (https://dejure.org/1962,108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Räumlich engerer Tarifvertrag - Grundsatz der Tarifspezialität - Räumlich weiterer Tarifvertrag - Beendigung einer Allgemeinverbindlicherklärung - Arbeitsverhältnisse von Außenseitern - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Lehrverhältnis - Koalitionsfreiheit - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 194
  • NJW 1962, 1314 (Ls.)
  • DB 1962, 442
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 187.57
    Auszug aus BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61
    IV, Zu Unrecht macht die Revision insbesondere geltend, das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien werde deshalb nicht von dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vom 14« August 1958 während dessen Geltung und daher auch nicht im Nachwirkungszeitraum erfaßt, weil dieser Tarifvertrag nicht hätte für allgemeinverbindlich erklärt werden dürfen« Der Senat sieht auch in dem vorliegenden Fall keinen Anlaß, zu der in neuerer Rechtsprechung (vgl« OVG Berlin in AP Nr« 3 zu § 5 TVG einerseits und BVerwGE 7, 82 = AP Nr. 6 zu § 5 TVG andererseits) und im Schrifttum (vgl« Kueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6» Aufl«, Bd« IX S 471; Herschel in Festschrift Bogs, 1959 S« 125 ff«; Bettermann, RdA 1959 S« 245 ff«; Berger, BB 1956, 533; Gumpert, BB 1959? 271; Hildegard Krüger, RdA 1957, 46; Lieb, RdA 1957, 260; Nikisch, Lehrbuch II (1959) S. 488 ff« mit eingehenden Schrifttums- und Rechtsprechungsnachweisen) sehr umstrittenen Frage Stellung zu nehmen, ob die Allgemeinverbindlicherklärung eine Rechtsverordnung oder ein Verwaltungsakt ist, Denn auf diese Frage kommt es deshalb hier nicht an, weil die von der Revisionsbegründung vorgetragenen Rechtsmängel der Allgemeinverbindlicherklärung nicht gegeben sind«.
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Damit sind die Vorschriften des BRTV und des VTV ab dem 1. Januar 1993 als "andere Abmachung" iSv. § 4 Abs. 5 TVG gemäß § 5 Abs. 4 TVG an die Stelle der zum 31. Dezember 1992 abgelaufenen Bestimmungen des MTV GHK getreten (vgl. BAG 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - AP TVG § 5 Nr. 11; 4. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 - AP TVG § 3 Nr. 2; 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 -BAGE 86, 43, 51; Bayreuther Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie 5.367 f.; Löwisch/Rieble TVG § 4 Rn. 394; Däubler/Bepler TVG § 4 Rn. 898).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 288/07

    Tarifvertrag - Nachwirkung

    Die Nachwirkung eines Tarifvertrages für Angestellte erfasst das Arbeitsverhältnis eines Angestellten, das während der Laufzeit des Tarifvertrages als Ausbildungsverhältnis bestanden hat und ohne zeitliche Unterbrechnung im Nachwirkungszeitraum als Arbeitsverhältnis fortgeführt worden ist (so schon BAG 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 -BAGE 12, 194; 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8).

    aa) Allerdings erstreckt sich die Nachwirkung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur auf solche Arbeitsverhältnisse, die bereits zur Geltung des Tarifvertrages bestanden haben (zB 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31; 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP TVG § 5 Nr. 11 mit Anm. Nikisch; 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 28. Januar 1987 - 5 AZR 1/86 - 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8; 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - BAGE 89, 241; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369; 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - zustimmend das bei Däubler/Bepler TVG 2. Aufl. § 4 Fn. 2244 zitierte Schrifttum; ablehnend Däubler/Bepler § 4 Rn. 814 f. mwN).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 19. Januar 1962 (- 1 AZR 147/61 - aaO) die Auffassung vertreten, dass ein während der Geltung des Tarifvertrages bestehendes Ausbildungsverhältnis - damals "Lehrverhältnis" - erst im Nachwirkungszeitraum zu einem "Angestelltenverhältnis", also Arbeitsverhältnis, "umgewandelt" worden sei, bedeute keine erst im Nachwirkungszeitraum vorgenommene Neueinstellung des Arbeitnehmers, die dazu zwinge, die nachwirkende Geltung eines Tarifvertrages für das Arbeitsverhältnis auszuschließen.

    Es handele sich vielmehr um die Fortsetzung eines bereits während der Geltung des Tarifvertrages bestehenden Arbeitsverhältnisses in rechtlich geänderter Form (19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - aaO).

    Bezüglich der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 1962 (- 1 AZR 147/61 -BAGE 12, 194) fehlen dafür darin jegliche Anhaltspunkte.

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

    Die Geltung des BMT-G folge auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1962 (- 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194).

    (5) Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1962 (- 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194).

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