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   BAG, 03.02.1970 - 1 AZR 188/69   

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https://dejure.org/1970,1405
BAG, 03.02.1970 - 1 AZR 188/69 (https://dejure.org/1970,1405)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1970 - 1 AZR 188/69 (https://dejure.org/1970,1405)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1970 - 1 AZR 188/69 (https://dejure.org/1970,1405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsmäßige Überlastung - Haftung des Arbeitnehmers - Verrichtung einer gefahrgeneigten Arbeit - Übertragung des Geschäftsrisikos - Ausgleich durch entsprechendes Gehalt - Mangel der Sachbefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1206
  • VersR 1970, 722
  • BB 1970, 443
  • DB 1970, 547
  • DB 1970, 736
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.11.1969 - 1 AZR 200/69

    Arbeitnehmerhaftung - Schadensgeneigte Arbeit

    Auszug aus BAG, 03.02.1970 - 1 AZR 188/69
    In einem solchen Fall kämen die Grundsätze über die Haftung eines Arbeitnehmers bei Verrichtung einer gefahrgeneigten Arbeit zur Anwendung (vgl, Gamillscheg-Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 1965, S, 39 ff» sowie die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats vom 26, November 1969 - 1 AZR 200/69 â- -).
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Februar 1970 (- 1 AZR 188/69 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ging es um den Anspruch gegen einen Arbeitnehmer, der - möglicherweise grob fahrlässig - für den Arbeitgeber ein Geschäft zu ungünstigen Bedingungen abgeschlossen hatte.

    Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, daß dieser Grundsatz für jedes Mißverhältnis von Arbeitsentgelt und Haftungsrisiko gilt, also auch angewendet werden muß, wenn einem Arbeitnehmer hohe Sachwerte anvertraut worden sind, und daß ein solches Mißverhältnis nicht immer ein Mitverschulden des Arbeitgebers begründet, sondern es sinnvoll sein kann, "einfache Arbeitnehmer mit der Beaufsichtigung teuerster Maschinen zu betrauen"; schuldhaft sei dies nicht, doch erzwinge die gerechte Risikoverteilung im Arbeitsverhältnis eine Haftungsminderung (vgl. Hanau, Anm. zu AP Nr. 53 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Gamillscheg/Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 2. Aufl., S. 63).

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auch sind verstärkte Kontrollen und Hinweise erforderlich, wenn ein unerfahrener Arbeitnehmer oder Auszubildender am Werke ist (BAG 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - aaO; 3. Februar 1970 - 1 AZR 188/69 - AP BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 53; Otto/Schwarze Die Haftung des Arbeitnehmers Rn. 266).
  • LAG Nürnberg, 18.04.1990 - 3 Sa 38/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers

    So hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 03.02.1970 (AP Nr. 53 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) die Auffassung vertreten, daß ein "Mitverschulden" des Arbeitgebers auch darin gesehen werden könne, daß die dem Arbeitnehmer übertragene Verantwortung in keinem Verhältnis zu dem ihm gewährten Gehalt steht.
  • BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa BAG Urteile vom 26. November 1969 - 1 AZR 200/69 3. Februar 1970 -1 AZR 188/69 -, 13. Mai 1970 - 1 AZR 336/69 - und 11. November 1976 - 3 AZR 266/75 - AP Nr. 50, 53, 56 und 80 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) klargestellt, daß es für die Anwendbarkeit der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit nicht nur auf die Art der übertragenen Arbeit, sondern maßgeblich auch auf das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage zum Zeitpunkt der Schadensentstehung ankommt.
  • LAG Nürnberg, 07.05.1997 - 4 (1/4) Sa 381/94

    Abwägung der Betriebsrisiko-Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Haftung des

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