Rechtsprechung
   BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20755
BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14 (https://dejure.org/2015,20755)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 AZR 223/14 (https://dejure.org/2015,20755)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 AZR 223/14 (https://dejure.org/2015,20755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz - Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz - Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 193 GVG, § 194 GVG, § 111 BetrVG, § 113 BetrVG
    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz - Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • IWW

    § 562 ZPO, § ... 547 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 193 Abs. 1, § 194 GVG, § 156 ZPO, § 309 ZPO, § 193 Abs. 1 GVG, § 73 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 111 BetrVG, § 113 Abs. 3 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 111 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 139 ZPO, § 156 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz - Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • rewis.io

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz - Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beratung über einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen, nicht nachgelassenen Schriftsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht nachgelassene Schriftsatz - und die Beratung der Richter per Telefonkonferenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsänderung - und der Nachteilsausgleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz - Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3738
  • NZA 2015, 1212
  • JR 2017, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Ihre Umsetzung erfolgt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 17, BAGE 118, 222) .

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG setzen sogar voraus, dass der Arbeitgeber konkrete Planungen hinsichtlich einer Betriebsänderung hat, die den Gegenstand der zwischen den Betriebsparteien zu führenden Verhandlungen vorgeben (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 19, BAGE 118, 222) .

    Anders ist dies ggf. dann zu sehen, wenn ein Arbeitgeber - etwa durch die Veräußerung von Betriebsmitteln - bereits mit der Auflösung der betrieblichen Organisation beginnt (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 20, BAGE 118, 222) .

    Dies gilt jedenfalls, wenn die Freistellung jederzeit widerruflich ist (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 21, BAGE 118, 222) .

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Richter mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind und sichergestellt ist, dass jederzeit in eine mündliche Beratung im Beisein aller Richter eingetreten werden kann, falls ein Richter dies wünscht oder ein neuer Gesichtspunkt es erfordert (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 12 mwN; BGH 29. November 2013 - BLw 4/12 - Rn. 33) .

    Die erstmalige Beratung als einzige Grundlage für die Entscheidung in der Hauptsache muss zwingend im Beisein sämtlicher beteiligter Richter stattfinden (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - aaO; BGH 29. November 2013 - BLw 4/12 - aaO) .

    Auch das Einverständnis sämtlicher beteiligter Richter mit dieser Art und Weise der Beratung über den nachgereichten Schriftsatz und die Möglichkeit, in eine mündliche Beratung im Beisein aller Richter einzutreten, kommen in einem so gefassten Aktenvermerk zum Ausdruck (vgl. BGH 29. November 2013 - BLw 4/12 - Rn. 35) .

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Richter mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind und sichergestellt ist, dass jederzeit in eine mündliche Beratung im Beisein aller Richter eingetreten werden kann, falls ein Richter dies wünscht oder ein neuer Gesichtspunkt es erfordert (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 12 mwN; BGH 29. November 2013 - BLw 4/12 - Rn. 33) .

    Die erstmalige Beratung als einzige Grundlage für die Entscheidung in der Hauptsache muss zwingend im Beisein sämtlicher beteiligter Richter stattfinden (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - aaO; BGH 29. November 2013 - BLw 4/12 - aaO) .

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Die mündliche Beratung im Beisein sämtlicher beteiligter Richter ist dabei die Regel (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8) .

    Handelt es sich dabei um gerichtsinterne Vorgänge, muss der Revisionsführer zumindest aufzeigen, dass er eine zweckentsprechende Aufklärung versucht hat (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 58) .

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren haben im Fall eines nachgereichten Schriftsatzes die ehrenamtlichen Richter an der Entscheidung über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung mitzuwirken (vgl. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 14 ff.; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4 ff., BAGE 129, 89) .

    Ist dies nicht der Fall, wird der Prozesspartei, die den Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Die Beklagte muss sich diese Kündigung bei dem hier vorliegenden Konzernsachverhalt nicht als "eigene" Maßnahme zurechnen lassen (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 14. April 2015 in den Parallelverfahren - 1 AZR 794/13 - und - 1 AZR 795/13 -) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Die Beklagte muss sich diese Kündigung bei dem hier vorliegenden Konzernsachverhalt nicht als "eigene" Maßnahme zurechnen lassen (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 14. April 2015 in den Parallelverfahren - 1 AZR 794/13 - und - 1 AZR 795/13 -) .
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 6/97

    Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im gemeinsamen Betrieb

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Die Stilllegung eines einem Unternehmen zuzuordnenden Betriebs"teils" kann - bezogen auf einen mit einem anderen Unternehmen geführten Gemeinschaftsbetrieb - grundsätzlich die Voraussetzungen einer mitbestimmungspflichtigen Änderung nach § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG erfüllen (vgl. hierzu BAG 11. November 1997 - 1 ABR 6/97 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Eine Rechtsverletzung iSv. § 73 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO ist vom Revisionsgericht wegen § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO nur zu beachten, wenn die Revision (auch) auf sie gestützt wird (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 13, BAGE 146, 257) .
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er die bestehenden Arbeitsverhältnisse zum Zwecke der Betriebsstilllegung kündigt (vgl. BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 c der Gründe mwN, BAGE 107, 347) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

  • LAG München, 27.11.2013 - 8 Sa 381/13

    Nachteilsausgleich, Beginn Silllegung, Handeln anderer Konzernunternehmen

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11

    Kollegialgericht: Nachweis der Mitwirkung der Laienrichter bei

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 169/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Schadensersatz - Abfindung

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Der Arbeitgeber darf auch bei einer geplanten Betriebsstilllegung im Zeitpunkt der Einleitung des Konsultationsverfahrens noch keine unumkehrbaren Maßnahmen getroffen und damit vollendete Tatsachen geschaffen haben (vgl. EUArbR/Spelge RL 98/59/EG Art. 2 Rn. 16; APS/Moll 5. Aufl. KSchG § 17 Rn. 72; vgl. für §§ 111 ff. BetrVG BAG 14. April 2015 - 1 AZR 223/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 17.08.2023 - 6 AZR 56/23

    Vermutungswirkung - § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO

    Diese Einwirkungsmöglichkeit würde verhindert, wenn der Insolvenzverwalter bereits vor Abschluss des Interessenausgleichs mit der Umsetzung beginnen und damit vollendete Tatsachen schaffen könnte und nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sogar müsste (sh. BAG 7. November 2017 - 1 AZR 186/16 - Rn. 21; 14. April 2015 - 1 AZR 223/14 - Rn. 21) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23

    Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter

    Die gebotene Nachberatung der vollständig besetzten Kammer darüber, ob auf die von den Parteien eingereichten nicht nachgelassenen Schriftsätze vom 22. und 23. Juni 2023 in Anwendung der Regelung in § 156 Zivilprozessordnung (ZPO) die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen war, hat als telefonische Nachberatung am 27. Juni 2023 stattgefunden (zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise: BAG, 14. April 2015 - 1 AZR 223/14, juris).
  • BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17

    Abweichende Bauweise; Beratung; Doppelhaus; Ehrenamtlicher Richter;

    Voraussetzung ist aber - unter anderem -, dass durch technische Vorkehrungen die gleichzeitige Kommunikation sämtlicher Teilnehmer unter der Leitung des Vorsitzenden des Kollegialgerichts ermöglicht wird (BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12 - NJW-RR 2014, 243 Rn. 33; BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 223/14 - NJW 2015, 3738 Rn. 12).
  • LAG Hamm, 11.02.2022 - 1 Sa 648/21

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten; keine ausreichende Differenzierung

    In der mit Einverständnis sämtlicher beteiligter Richter im Wege der Telefonkonferenz (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 223/14; 26.03.2015 - 2 AZR 417/14; Germelmann/Matthes/Prütting-Müller Glöge, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 73 Rn. 42) durchgeführten Nachberatung waren für die Berufungskammer keine Gründe ersichtlich, die mündliche Verhandlung erneut zu eröffnen.
  • VG Minden, 13.06.2017 - 10 K 240/15
    vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12 -, NJW-RR 2014, 243 (juris Rn. 25 ff.); BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 223/14 -, NJW 2015, 3738 (juris Rn. 12).
  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 59/19 B

    Auslegung des Begriffs Blutbank im Sinne des OPS 8-98f

    c) Der Senat hat vorsorglich im Rahmen einer Telefonkonferenz am 2.12.2020 gemeinsam mit den ehrenamtlichen Richtern aus der Sitzung vom 27.10.2020 eine Nachberatung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die ursprünglich gefällte Entscheidung nicht wirksam werden, sondern erneut über die Zulassung der Revision beraten und entschieden werden soll (vgl zur Zulässigkeit einer Nachberatung im Wege der Telefonkonferenz vgl BGH vom 29.11.2013 - BLw 4/12 - NJW-RR 2014, 243 RdNr 30 ff; BAG vom 26.3.2015 - 2 AZR 417/14 - BAGE 151, 199 = AP Nr. 208 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = juris RdNr 12; BAG vom 14.4.2015 - 1 AZR 223/14 - AP Nr. 57 zu § 113 BetrVG 1972 = NJW 2015, 3738 RdNr 12; BVerwG vom 13.11.2017 - 4 B 23/17 - NVwZ 2018, 176 RdNr 18; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 61 RdNr 9a) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2016 - 19 Sa 136/16

    Wirksamkeit einer Befristung; Zustimmungserfordernis des Betriebsrats bei

    Hierüber hat die Kammer im Rahmen einer gemeinsamen Telefonkonferenz am 15.04.2016 in allseitiger Kenntnis des Vorbringens aus diesen Schriftsätzen und im allseitigen Einvernehmen beraten und beschlossen (vgl. BAG 14. April 2015 - 1 AZR 223/14 - zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht