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   BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00   

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https://dejure.org/2001,816
BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00 (https://dejure.org/2001,816)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 1 AZR 233/00 (https://dejure.org/2001,816)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 (https://dejure.org/2001,816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Tarifvertragliche Öffnungsklausel - Jahresabschlussvergütung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Tarifsperre

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 50; ; TVG § 1; ; ZPO § 293

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 50 77 Abs. 3; TVG § 1; ZPO § 293
    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77 Abs. 3, § 50; TVG § 1; ZPO § 293
    Betriebsvereinbarung über Jahresabschlussvergütungen - Auslegung einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 44
  • ZIP 2001, 1253
  • MDR 2001, 946
  • NZA 2001, 903
  • BB 2001, 1532
  • BB 2001, 1534
  • DB 2001, 2100
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99

    Arbeitsentgelt: Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
    1 AZR 233/00 8 Sa 2039/99.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Januar 2000 - 8 Sa 2039/99 - aufgehoben.

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
    Solche Zwecke kommen regelmäßig in Bestimmungen zum Ausdruck, nach denen der Arbeitnehmer innerhalb des Bezugszeitraums eine Mindestzeit dem Betrieb angehört haben oder am Ende des Bezugszeitraums noch in einem Arbeitsverhältnis stehen muß (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebsparteien ausgehöhlt werden können (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 der Gründe; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 531/83
    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
    Zu Unrecht hat sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Fünften Senats vom 5. Dezember 1984 (- 5 AZR 531/83 -) berufen.
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
    Dementsprechend hat die Beklagte auch nach 1995 Zahlungen entsprechend der Betriebsvereinbarung erbracht (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54, zu II B 1 der Gründe).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebsparteien ausgehöhlt werden können (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 der Gründe; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Lässt die Tarifnorm jedoch die Erfüllung des tariflichen Anspruchs durch eine betrieblich geregelte Urlaubsgeldzahlung zu, liegt darin auch eine Gestattung, eine übertarifliche Leistung durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln (vgl. zu ähnlichen Anrechnungsregelungen bereits BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a cc der Gründe, BAGE 103, 187; 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 97, 44) .

    Die Norm beschränkt ihren Anwendungsbereich schon ihrem Wortlaut nach nicht auf betriebliche Regelungen, die vor Inkrafttreten des TV Urlaubsgeld Grundlage für die Gewährung von Urlaubsgeld waren (vgl. zu diesem Aspekt BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 97, 44) .

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Der Kläger hat insoweit keine Umstände vorgetragen, die Zweifel an der wirksamen Entstehung der Rechtsnorm begründen (vgl. dazu auch BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu I 3 der Gründe, BAGE 97, 44) .
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. etwa 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 mwN).

    Die Zulassung muß im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 254; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 ff.).

    Aus der in den Manteltarifverträgen 1989, 1993 und 1998 jeweils unverändert gebliebenen Anrechnungsbestimmung in § 12 C folgt aber mit der erforderlichen Eindeutigkeit, daß der Abschluß von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Sonderleistungen erlaubt ist (vgl. zu einer ähnlichen tariflichen Anrechnungsregelung BAG 20. Februar 2001- 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44).

    Eines gesonderten Vortrags der Parteien zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bedurfte es daher in vorliegendem Urteilsverfahren nicht (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 48).

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