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   BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90   

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BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90 (https://dejure.org/1992,310)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1992 - 1 AZR 235/90 (https://dejure.org/1992,310)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 (https://dejure.org/1992,310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Ne. 10
    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen aus Anlaß von Berufsjahressprüngen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 164
  • BAGE 71, 165
  • NZA 1993, 232
  • VersR 1993, 637
  • BB 1992, 2512
  • BB 1993, 137
  • DB 1993, 280
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 134, besteht dieses Mitbestimmungsrecht auch bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf über-/außertarifliche Zulagen aus Anlaß und bis zur Höhe der Tariflohnerhöhung, wenn sich dadurch die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Anrechnung durch gestaltende Erklärung erfolgt oder sich automatisch vollzieht (Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO).

    Deshalb liegt hier stets ein kollektiver Tatbestand vor (Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 3 b der Gründe, m. w. N.).

    a) Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 (aaO) unterliegt die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn sich die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt.

    Damit scheidet aber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus (vgl. auch Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 6 b der Gründe).

    Die Nichtbeteiligung bei der Schaffung der Zulagenordnung führt nicht zu einem Mitbestimmungsrecht bei deren Vollzug (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 1 a der Gründe).

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Ein solches tatsächliches Verhalten genügt nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, die übertarifliche Zulage anrechnungsfest zum jeweiligen Tariflohn zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, beide m. w. N.).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Die damit vorgenommene Auslegung eines Einzelvertrages ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar darauf, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze enthält (vgl. etwa BAGE 55, 309, 314 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sichern (vgl. etwa BAGE 54, 79 und 57, 309 = AP Nr. 26 und Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sichern (vgl. etwa BAGE 54, 79 und 57, 309 = AP Nr. 26 und Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sichern (vgl. etwa BAGE 54, 79 und 57, 309 = AP Nr. 26 und Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Ein solches tatsächliches Verhalten genügt nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, die übertarifliche Zulage anrechnungsfest zum jeweiligen Tariflohn zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, beide m. w. N.).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 310/81

    Fliesenleger - Zuschlag für Materialtransport - Akkordarbeit - Zwangsmischer -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
    Ein solches tatsächliches Verhalten genügt nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, die übertarifliche Zulage anrechnungsfest zum jeweiligen Tariflohn zu gewähren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 55, 322, 325 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, beide m. w. N.).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Die individuelle Lohngestaltung, also Regelungen mit Rücksicht auf bestimmte Umstände einzelner Arbeitnehmer, bei denen ein innerer Zusammenhang mit ähnlichen Regelungen für andere Arbeitnehmer nicht besteht, sind mitbestimmungsfrei (vgl. im einzelnen BAG Großer Senat Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe; vgl. weiter nur Senatsurteile vom 22. September 1992 - 1 AZR 235/90, 1 AZR 405/90, 1 AZR 459/90 und 1 AZR 460/90 - AP Nr. 54, 55, 56 und 60 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 33, 35, 36 und 37).

    Als mitbestimmungsfrei hat der Senat schließlich auch solche Anrechnungsfälle behandelt, bei denen es nicht um eine allgemeine Tariflohnerhöhung, sondern nur um eine Änderung der Eingruppierung einzelner Arbeitnehmer ging (Entscheidung vom 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 33).

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die wesentlichen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB beachtet, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (st. Rspr. vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 2 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171; 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - BAGE 55, 309, 314 mwN).
  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 514/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Das Schreiben vom 21. November 2002 enthält nichttypische Erklärungen, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung daraufhin unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, den für die Auslegung maßgeblichen Tatsachenstoff vollständig verwertet und nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 33, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Die Auslegung von Willenserklärungen durch das Berufungsgericht kann revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze vorliegen und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171).
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist nach ständiger Rechtsprechung in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171; 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 - BAGE 97, 211).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Hinzu kommt, daß es sich vorliegend auch nicht um eine Leistungszulage im eigentlichen Sinn handelt, sondern um eine allgemeine übertarifliche Zulage, die nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Tariferhöhungen verrechnet werden kann (vgl. BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).

    Die Auslegungsregel, nach der die Anrechenbarkeit solcher Zulagen auf Tariferhöhungen im Zweifel als stillschweigend vereinbart gilt, beruht gerade darauf, daß beide den Zweck haben, einen angemessenen Gegenwert für die Arbeitsleistung zu gewähren, und daß der Zweck der Zulage durch eine Tariflohnerhöhung (in deren Umfang) erfüllt wird (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dann nicht besteht, wenn für eine anderweitige Anrechnung oder Kürzung von Tariflohnerhöhungen als die vom Arbeitgeber tatsächlich vorgenommene kein Regelungsspielraum bleibt (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 167 f. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 6 der Gründe; Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 174 f. = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

    Beansprucht der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht für eine Vollzugsmaßnahme, hier für die Anrechnung, so muß diese für sich alleine mitbestimmungspflichtig sein (BAGE 71, 164, 175 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 3 d der Gründe).

    Einer anderweitigen Verteilung des gekürzten Zulagenvolumens durch Einbeziehung dieser Arbeitnehmer steht dann, wenn sich nicht auch ihr Tarifgehalt erhöht, ein rechtliches Hindernis entgegen (BAGE 71, 164, 175 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 3 b der Gründe) Ihre vertraglichen Ansprüche auf Zahlung der übertariflichen Zulage in unverminderter Höhe könnten nämlich nur auf dem Vereinbarungswege oder durch Änderungskündigung beseitigt werden.

    Vielmehr hat der Senat - ebenso wie die Vorinstanz - seiner damaligen Entscheidung die Annahme zugrunde gelegt, daß der dort beteiligte Arbeitgeber nur befugt war, übertarifliche Zulagen aus Anlaß und im Umfang einer Tariferhöhung auf diese anzurechnen (BAGE 71, 164, 170, 174 f. = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 und II 3 b der Gründe).

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nämlich im Zweifel davon auszugehen, daß die Arbeitsvertragsparteien die Anrechnung außertariflicher Zulagen, die nicht einem besonderen Zweck dienen, zulassen wollen (BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95

    Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung

    Die Auslegung einer derartigen nichttypischen Willenserklärung durch die Tatsachengerichte ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze enthält (BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe).

    So ist der Senat auch bereits in seinem Urteil vom 22. September 1992 (BAGE 71, 164, 171, 174 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 und zu II 3 der Gründe) davon ausgegangen, daß Gehaltserhöhungen infolge Tarifgruppenwechsels nicht nur individualrechtlich nach den für allgemeine Tariferhöhungen geltenden Grundsätzen die Anrechnung von Zulagen begründen können, sondern daß die Anrechnung auch im Fall des Tarifgruppenwechsels das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslösen kann.

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 P 8.00

    Gemeinsamer Betrieb eines Universitätsinstituts und eines privaten

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00

    Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 9/03

    Altersgrenzenregelung - Vertragsauslegung - Überraschungsklausel

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01

    Vertragsauslegung - zusätzliche unterrichtsfreie- und unterweisungsfreie Tage

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03

    Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen

  • LAG Hessen, 27.06.1996 - 5 TaBV 129/95

    Einigungsstelle: Zuständigkeit: Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 318/97
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 22/98

    Vergütung für Lokomotivführer aus dem ehemaligen Ostberlin

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97

    Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.1996 - 7 Sa 45/96

    Anrechnung einer Tariferhöhung bei Änderung der Arbeitsaufgabe

  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 252/97

    Verjährung von Beihilfeansprüchen

  • BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 434/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 1033/04

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Leistungszulage

  • LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97

    Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente

  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 16 Sa 490/00

    Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen; Rückwirkende

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 448/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 Sa 1421/95

    Arbeitsentgelt: rückwirkende pauschale Tariflohnerhöhung - Verrechnung mit einer

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99

    Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan

  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 6 Sa 338/02

    Zusage einer anrechnungsfreien übertariflichen Zulage; Anrechnung der

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 446/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 737/98

    Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage - Änderung der Tätigkeit - Beschränkte

  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 998/94

    Betriebrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 447/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 445/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 6 Sa 953/02

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf das Arbeitsentgelt im Falle einer

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