Rechtsprechung
   BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 258/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1530
BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 258/69 (https://dejure.org/1970,1530)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1970 - 1 AZR 258/69 (https://dejure.org/1970,1530)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 (https://dejure.org/1970,1530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Entlastungspflicht des Arbeitgebers bei BGB § 618 - Mitverschulden des Arbeitgebers bei Überarbeitung des schwerbeschädigten Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweis - Ordnungswidriger Zustand - Herbeiführung eines Schadens - Leitender Angestellter - Schwerbeschädigter - Überarbeitung - Urlaub

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1970, 1133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.03.1967 - 2 AZR 133/66

    Mehrarbeit und Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 258/69
    Auf die Revision des Klägers hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts durch das Urteil BAG 19, 288 = AP Nr. 15 zu § 618 BGB das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Für das Arbeitsschutzrecht wiederum ist anerkannt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten zum Gesundheitsschutz der bei ihm Beschäftigten auch ohne vorherige Aufforderung nachzukommen hat (vgl. BAG vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 65, AP Nr. 61 zu § 80 BetrVG 1972; vom 28.05.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, AP Nr. 7 zu § 307 BGB, sowie vormals BAG vom 27.02.1970 - 1 AZR 258/69 -, AP Nr. 16 zu § 618 BGB; 13.03.1967 - 2 AZR 133/66 - Rn. 27, AP Nr. 15 zu § 618 BGB zur Urlaubsgewährung unter Fürsorgegesichtspunkten).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

    Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer, der durch die Schutzpflichtverletzung des Arbeitgebers einen Personenschaden erlitten hat, beweist, dass ein ordnungswidriger Zustand vorgelegen hat, der geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen; es ist dann Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (BAG 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - AP BGB § 618 Nr. 16 = EzA BGB § 618 Nr. 1; BGH 6. April 1995 - VII ZR 36/94 - NJW 1995, 2629; ErfK/Wank § 618 BGB Rn. 40).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15

    Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung

    Für das Arbeitsschutzrecht wiederum ist anerkannt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten zum Gesundheitsschutz der bei ihm Beschäftigten auch ohne vorherige Aufforderung nachzukommen hat (vgl. BAG vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 65, AP Nr. 61 zu § 80 BetrVG 1972; vom 28.05.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, AP Nr. 7 zu § 307 BGB, sowie vormals BAG vom 27.02.1970 - 1 AZR 258/69 -, AP Nr. 16 zu § 618 BGB; 13.03.1967 - 2 AZR 133/66 - Rn. 27, AP Nr. 15 zu § 618 BGB zur Urlaubsgewährung unter Fürsorgegesichtspunkten).
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

    Der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, daß der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist oder daß ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 27, 79; BAG Urteile vom 8. Juni 1955 - 2 AZR 200/54 - und vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - AP Nr. 1, 16 zu § 618 BGB; BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; vgl. Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., 1991, § 618 BGB Rz 2 mit weit.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    Bezüglich der Beweislast zu den Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gilt insbesondere im Falle des § 618 Abs. 1 BGB, dass der Arbeitnehmer darlegen und im Bestreitensfall beweisen muss, dass ein ordnungswidriger Zustand vorgelegen hat, der geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen (LAG Rheinland-Pfalz 7. August 2017 - 3 Sa 99/17 - BeckRS 2017, 142466 Rn. 35; LAG Rheinland-Pfalz 14. Juni 2016 - 8 Sa 535/15 - BeckRS 2016, 130645 Rn. 97; BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 - Rn. 16; BAG 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - zu II der Gründe).
  • ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12

    Abmahnung auch bei Eigenkündigung erforderlich

    mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16. Das entspricht nicht nur elementarsten Einsichten in die überarbeitungsbedingte Gefährdung der menschlichen Gesundheit seit dem Preußischen Regulativ zur Kinderarbeit von 1839 60S.

    59) S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.

  • ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12 28 Ca 19455/12

    Abmahnung auch bei Eigenkündigung erforderlich

    mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16. Das entspricht nicht nur elementarsten Einsichten in die überarbeitungsbedingte Gefährdung der menschlichen Gesundheit seit dem Preußischen Regulativ zur Kinderarbeit von 1839 60S.

    59) S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.

  • ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21

    Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung -

    Der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, dass der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist oder dass ihn kein Verschulden (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) trifft (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 94, BAGE 122, 304; 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - zu C II der Gründe, BAGE 83, 105; 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - EzA BGB § 618 Nr. 1) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht