Rechtsprechung
   BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,750
BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95 (https://dejure.org/1995,750)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1995 - 1 AZR 276/95 (https://dejure.org/1995,750)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 (https://dejure.org/1995,750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versehentlich unvollständige Anrechnung einer Tariferhöhung auf Zulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 554 Abs. 3
    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 554 Abs. 3
    Kein Mitbestimmungsrecht bei irrtümlich teilweiser Nichtanrechnung einer übertariflichen Zulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 613
  • BB 1996, 436
  • BB 1996, 646
  • DB 1996, 1189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94

    Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
    So hat der Senat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch dann bejaht, wenn eine zunächst vollständige Anrechnung und eine anschließende Neugewährung von Zulagen auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (zuletzt Beschluß vom 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - NZA 1995, 795, 796; Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - NZA 1995, 792, 794).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
    Das gleiche gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4 - 6 der Gründe).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAGE 71, 180, 185 f. = AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe) kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen im Fall einer Tariferhöhung grundsätzlich auf das Tarifentgelt anrechnen, es sei denn, dem Arbeitnehmer wäre die Zulage vertraglich als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt.
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Zweck der Zulage dahin geht, besondere Leistungen abzugelten (vgl. BAGE 55, 322, 325 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
    Eine Erweiterung des Antrags wird aber als zulässig angesehen, wenn es sich um eine Änderung i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf festgestellten oder unstreitigen Sachverhalt gestützt werden kann (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985, zu A III der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 74 Rz 27).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
    So hat der Senat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch dann bejaht, wenn eine zunächst vollständige Anrechnung und eine anschließende Neugewährung von Zulagen auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers beruhen (zuletzt Beschluß vom 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - NZA 1995, 795, 796; Beschluß vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - NZA 1995, 792, 794).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 310/81

    Fliesenleger - Zuschlag für Materialtransport - Akkordarbeit - Zwangsmischer -

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Zweck der Zulage dahin geht, besondere Leistungen abzugelten (vgl. BAGE 55, 322, 325 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Das gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Das gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit der Tariflohnerhöhung verrechnet worden ist (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe), denn die Zulage wird gewährt, weil den Arbeitsvertragsparteien der Tariflohn nicht ausreichend erscheint.
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Der Ausschluß der Anrechnungsbefugnis kann auch aus dem Zweck der Zulage folgen (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe mwN).

    Es ist daher für den Arbeitgeber regelmäßig nicht absehbar, ob er bei künftigen Tariflohnerhöhungen aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin in der Lage ist, eine bisher gewährte Zulage in unveränderter Höhe fortzuzahlen (BAG 30. November 1995 - 1 AZR 276/95 - aaO; 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 6 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 30).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht