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   BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82   

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https://dejure.org/1984,6284
BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82 (https://dejure.org/1984,6284)
BAG, Entscheidung vom 12.09.1984 - 1 AZR 297/82 (https://dejure.org/1984,6284)
BAG, Entscheidung vom 12. September 1984 - 1 AZR 297/82 (https://dejure.org/1984,6284)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1984, 1807
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 1 a der Gründe).

    Zu den nach $ 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten gehört auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe; BGHZ 45, 296, 307).

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Bisher wurde die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit von Arbeitskämpfen immer anhand von Ansprüchen geprüft, die die Kla geseite auch durchsetzen wollte, etwa Lohnforderungen einzelner Arbeitnehmer bei rechtswidriger Aussperrung (vgl. etwa BAG 33, 140 = AP Nr. 6JI zu Art. 9 GG Arbeitskampf) oder Schadenersatzforderungen gegen eine Gewerkschaft (vgl. BAG 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76

    Gewerkschaftlicher Streik zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Bisher wurde die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit von Arbeitskämpfen immer anhand von Ansprüchen geprüft, die die Kla geseite auch durchsetzen wollte, etwa Lohnforderungen einzelner Arbeitnehmer bei rechtswidriger Aussperrung (vgl. etwa BAG 33, 140 = AP Nr. 6JI zu Art. 9 GG Arbeitskampf) oder Schadenersatzforderungen gegen eine Gewerkschaft (vgl. BAG 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Zu den nach $ 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten gehört auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe; BGHZ 45, 296, 307).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Das gilt für die gewerkschaftliche Betätigung ebenso wie für die Betätigung der Arbeitgeberverbände (vgl. BVerfGE 28, 295, 304; 57, 220, 247).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Dabei können das Rechtsverhältnis selbst oder einzelne Ansprüche als Folgen solcher Rechtsbeziehungen zum Gegenstand einer Klage gemacht werden (Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 1111/80 - aaO, zu A I 1 a der Gründe; BGHZ 37, 331, 333).
  • BAG, 11.11.1968 - 1 AZR 16/68

    Mitgliederwerbung der Gewerkschaften - Geschäftlicher Verkehr - Veröffentlichung

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Sie können auch zu Unterlassungsansprüchen der Koalition führen (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1988 - 1 AZR 16/68 - BAG 21, 201, 207 ff. = AP Nr. 14 zu Art. 9 GG, zu M a der Gründe).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Das gilt für die gewerkschaftliche Betätigung ebenso wie für die Betätigung der Arbeitgeberverbände (vgl. BVerfGE 28, 295, 304; 57, 220, 247).
  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Die Klage ist daher als unzulässig abzuweisen, wenn die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis abgewiesen werden muß (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Auf1., $ 99 III, S. 570? für den Fall, daß die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis Erfolg hat, vgl. BGH MDR 1968, 313 - auch in diesem Falle wurde die Zwischenfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen).
  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55
    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 1 a der Gründe).
  • BAG, 14.07.1981 - 1 AZR 159/78

    Verhandlungspflicht - Anspruch auf Führung von Tarifverhandlungen

  • BAG, 08.02.1963 - 1 AZR 511/61

    Gewerkschaft - Mitglied der anderen Tarifpartei - Feststellungsklage - Anwendung

  • ArbG Stuttgart, 10.12.1981 - 5 Ca 219/81
  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.1982 - 3 Sa 2/82
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07

    Klage auf Unterlassung von Warnstreiks - Umfang der Friedenspflicht -

    Ein solches rechtliches Interesse setzt voraus, dass der Kläger aus der Feststellung Rechte herleiten will, allein der Wunsch nach einer gerichtlichen Beurteilung eines vergangenen Rechtsverhältnisses reicht zur Begründung des rechtlichen Interesses nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 1 AZR 297/82 - n.v., zitiert nach juris).

    Der Zweck der Zwischenfeststellungsklage ist die Ausdehnung der Rechtskraftwirkung auf den Grund der Klage, woraus eine Einschränkung ihrer Zulässigkeit erfolgt, wenn über die Rechtsbeziehungen der Parteien, die sich aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergeben können, bereits mit Rechtskraftwirkung durch die Hauptsacheentscheidung erschöpfend entschieden wird, ohne dass aus dem Rechtsverhältnis noch weitere Ansprüche erwachsen als diejenigen die mit der Hauptklage geltend gemacht werden (vgl. BAG, Urteile vom 10.12.1965 - 4 AZR 161/65 - NJW 1966, 1140; vom 12.09.1984, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Ein solches rechtliches Interesse ist nur dann anzunehmen, wenn durch die erbetene Feststellung bereits jetzt oder in naher Zukunft die rechtliche Lage der Klägerin beeinflußt werden könnte ( BAG vom 20.02.1959 - 1 AZR 472/56 , AP Nr. 19 zu § 256 ZPO; BAG vom 21.12.1982 - 1 AZR 411/80 , AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AR-Blattei ES 170.2 Nr. 24 = "Arbeitskampf II: Entsch. 24" = EzA § 1 TVG Friedenspflicht Nr. 1 [Dütz] = SAE 1983, 217 [Heinze]; BAG vom 12.09.1984 - 1 AZR 297/82, AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [Herschel] = AR-Blattei ES 170.2 Nr. 27 = "Arbeitskampf II: Entsch. 27" = EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 54 [Seiter] = JZ 1985, 410 [Richardi] = SAE 1985, 33 [Scholz]), sofern dasselbe Klageziel nicht bereits mit einer Leistungsklage erreicht werden kann.
  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff

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  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

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  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.1982 - 3 Sa 2/82
    Mit Revision angefochten - 1 AZR 297/82.
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