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   BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97   

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BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97 (https://dejure.org/1997,455)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 1 AZR 319/97 (https://dejure.org/1997,455)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 (https://dejure.org/1997,455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BetrVG § 77; ; TVG § 4 Ausschlußfristen; ; ZPO § 291; ; ZPO § 293

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 234
  • NZA 1998, 661
  • BB 1998, 904
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Dieses Verständnis entspricht auch dem Grundsatz, daß die Tarifvertragsparteien im Zweifel Regelungen treffen wollen, die nicht wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht unwirksam sind (BAGE 73, 364, 369 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a bb der Gründe).

    Hätte die Bestimmung konstitutive Bedeutung mit der Folge, daß sie einen tariflichen Anspruch begründen sollte, die Tariferhöhung auf den bisherigen Effektivlohn aufzustocken, so wäre sie als sog. begrenzte Effektivklausel nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (vgl. BAGE 73, 364, 370 f. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 d aa der Gründe).

    Sie zielte damit auf einen Gegenstand, für den die Rechtsordnung nicht etwa den Primat tarifvertraglicher Regelung vorschreibt, sondern im Gegenteil den Tarifvertragsparteien mit dem Verbot von Effektivklauseln (vgl. BAGE 73, 364, 370 f. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 d aa der Gründe) insoweit die Regelungszuständigkeit praktisch versperrt.

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Es soll eine Normsetzung der Betriebspartner ausgeschlossen werden, die zu derjenigen der Tarifvertragsparteien in Konkurrenz treten würde (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu I 1 der Gründe).

    Wäre nämlich der Anwendungsbereich des § 77 Abs. 3 BetrVG derart eingeschränkt, so müßte die Vorschrift ihren Zweck verfehlen, eine Normsetzung der Betriebspartner auszuschließen, die zu derjenigen der Tarifvertragsparteien in Konkurrenz treten würde (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu I 1 der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat zwar auch im Fall einer generellen Anrechnung bei der Entscheidung darüber mitzubestimmen, wie die für die Zulage noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Arbeitnehmer zu verteilen sind, dieses Mitbestimmungsrecht betrifft aber nicht die Festlegung des Dotierungsrahmens (z.B. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu I 2 (1) der Gründe).

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Alle zu ihrer Gültigkeit und Auslegung erforderlichen Ermittlungen hat das Gericht im Rahmen des § 293 ZPO von Amts wegen durchzuführen (GK-BetrVG/Kreutz, 5. Aufl., § 77 Rz 59; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 293 Rz 17, 70; vgl. zu Tarifverträgen BAGE 80, 316, 321 = AP Nr. 8 zu § 293 ZPO, zu II 2 b der Gründe).

    Soweit aber offenkundige Tatsachen von Amts wegen zu berücksichtigen sind, ist das Revisionsgericht nicht an Feststellungen des Landesarbeitsgerichts gebunden, die zu solchen Tatsachen in Widerspruch stehen (BAGE 80, 316, 321 = AP Nr. 8 zu § 293 ZPO, zu II 2 c der Gründe; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 291 Anm. A II a, A III b 2).

    a) Die Versäumung von Ausschlußfristen ist als anspruchsvernichtende Tatsache auch ohne Rüge zu beachten, wenn das Gericht aus dem Parteivortrag erkennt, daß tarifliche Normen für die Entscheidung erheblich sein können (BAGE 80, 316, 321 = AP Nr. 8 zu § 293 ZPO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Im Parteiprozeß darf das Gericht auch ohne entsprechenden Parteivortrag Tatsachen, deren Gegenteil offenkundig ist, seinem Urteil nicht zugrunde legen (in Übereinstimmung mit BAG Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG - nicht entscheidungserhebliche Divergenz zu BAG Urteil vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969).

    Das ergebe sich aus der Dispositionsmaxime (BAG Urteil vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196, 201 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 der Gründe; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 291 Anm. A I a).

    Soweit damit eine Abweichung vom Urteil des Zweiten Senats vom 30. September 1976 (aaO) vorliegt, ist diese im Ergebnis unerheblich.

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Hinzu kommt, daß es sich vorliegend auch nicht um eine Leistungszulage im eigentlichen Sinn handelt, sondern um eine allgemeine übertarifliche Zulage, die nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Tariferhöhungen verrechnet werden kann (vgl. BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).

    Die Auslegungsregel, nach der die Anrechenbarkeit solcher Zulagen auf Tariferhöhungen im Zweifel als stillschweigend vereinbart gilt, beruht gerade darauf, daß beide den Zweck haben, einen angemessenen Gegenwert für die Arbeitsleistung zu gewähren, und daß der Zweck der Zulage durch eine Tariflohnerhöhung (in deren Umfang) erfüllt wird (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Im Parteiprozeß darf das Gericht auch ohne entsprechenden Parteivortrag Tatsachen, deren Gegenteil offenkundig ist, seinem Urteil nicht zugrunde legen (in Übereinstimmung mit BAG Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG - nicht entscheidungserhebliche Divergenz zu BAG Urteil vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969).

    Zumindest dürfe das Gericht seinem Urteil solche Tatsachen nicht zugrunde legen, deren Gegenteil offenkundig sei (BAG Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 291 Rz 10).

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    (1) Allerdings schließt § 77 Abs. 3 BetrVG eine bloße Aufstockung der Tariflöhne durch Betriebsvereinbarung aus (BAG Urteil vom 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Eine solche Konkurrenz stellen auch betriebliche Regelungen dar, welche eine tarifliche Entgeltregelung lediglich durch gleichartige Ansprüche ergänzen (vgl. BAG Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Die Auslegungsregel, nach der die Anrechenbarkeit solcher Zulagen auf Tariferhöhungen im Zweifel als stillschweigend vereinbart gilt, beruht gerade darauf, daß beide den Zweck haben, einen angemessenen Gegenwert für die Arbeitsleistung zu gewähren, und daß der Zweck der Zulage durch eine Tariflohnerhöhung (in deren Umfang) erfüllt wird (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Soweit der Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1985 (BAGE 50, 313, 317 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B II 3 der Gründe) dahin verstanden werden kann, daß übertarifliche Zulagen immer durch Betriebsvereinbarung geregelt werden können, weil es sich bei ihnen ex definitione um tariflich nicht geregelte Gegenstände handelte, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • LAG Niedersachsen, 17.02.1997 - 5 Sa 572/96

    Unwirksame Betriebsvereinbarung ; Zahlung außertariflicher Zulagen ; Vertrag zu

  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    Denn der Anspruch des Verletzten auf Zahlung dieser Prämien für das Jahr 2013 wurde nach der insoweit maßgeblichen, zwischen der Klägerin und ihrem Gesamtbetriebsrat geschlossenen "Freiwilligen Gesamtbetriebsvereinbarung zur Ergebnisbeteiligung", die der Senat im Revisionsverfahren als revisibles Recht ohne Bindung an das vom Berufungsgericht gewonnene Auslegungsergebnis selbständig auszulegen hat (vgl. BAGE 124, 314 Rn. 16; 87, 234, 241; Prütting in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 546 Rn. 41; jeweils mwN), durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Verletzten weder im Bestand noch in der Höhe beeinträchtigt.
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

    ee) Auch der Grundsatz, wonach die Betriebsparteien - ebenso wie die Tarifparteien (dazu BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu III 2 der Gründe, BAGE 87, 234) - im Zweifel Regelungen treffen wollen, die nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, gebietet keine andere Auslegung.
  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Es handelt sich um offenkundige Tatsachen iSv. § 291 ZPO (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 95 [zu Daten auf der Website des Bundeskartellamts], BAGE 170, 98; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 61 [zu im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen]; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 96, 123 [zur offenkundigen Schwerbehinderung]; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 87, 234 [zur Gemeindezugehörigkeit eines Gebietes]; 7. Juli 1993 - 5 AZR 609/92 - zu 3 der Gründe [frei zugängliche statistische Erhebungen]; 26. Februar 1992 - 5 AZR 225/91 - zu II 3 a der Gründe; 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 68, 320 [jeweils zu den Statistischen Jahrbüchern des Statistischen Bundesamts]; ebenso BGH 6. Mai 1993 - I ZR 84/91 - zu II 3 der Gründe; ihre frühere gegenteilige Rechtsprechung haben der Zweite und der Fünfte Senat nicht fortgeführt, zu dieser älteren Rechtsprechung vgl. BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - zu 4 der Gründe, BAGE 28, 196; 16. März 1972 - 5 AZR 435/71 - zu 3 der Gründe) .
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