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   BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97   

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https://dejure.org/1997,776
BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97 (https://dejure.org/1997,776)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 1 AZR 330/97 (https://dejure.org/1997,776)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 (https://dejure.org/1997,776)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 609
  • BB 1998, 904
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nämlich im Zweifel davon auszugehen, daß die Arbeitsvertragsparteien die Anrechnung außertariflicher Zulagen, die nicht einem besonderen Zweck dienen, zulassen wollen (BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
    Wie es sich insoweit verhält, ist durch Auslegung der Protokollnotiz und des von ihr betroffenen Tarifvertrags zu ermitteln (BAGE 72, 123, 133 = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Auslegung von Betriebsvereinbarungen auf die Grundsätze zurückzugreifen, die für Tarifverträge entwickelt wurden (z.B. Senatsurteil vom 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP Nr. 131 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
    Dabei ist es nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 679/93 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 a der Gründe) unerheblich, ob sie einen Verpflichtungswillen hatte, der auf eine entsprechende Vertragsänderung gerichtet war.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
    Die Voraussetzungen, unter denen dies nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 53, 42, 64 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 4 der Gründe) ausnahmsweise doch zulässig sei, weil sich eine ablösende Betriebsvereinbarung im kollektiven Vergleich mit den vertraglichen Regelungen nicht als ungünstiger erweise, lägen nicht vor, denn hier gehe es nicht um Sozialleistungen.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 18a (5) Sa 78/96

    Gehaltsmitteilungen; Anrechenbarkeit der übertariflichen Zulage; Vertragliche

    Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. März 1997 - 18a (5) Sa 78/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Es kommt darauf an, ob die Regelung nach ihrem Inhalt unmittelbar und zwingend wirken soll (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 62; Fitting § 77 Rn. 218).
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

    Diese Grundsätze gelten auch für die Auslegung von Protokollnotizen zu Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Für Protokollnotizen der Betriebsparteien gilt nichts anderes (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 62, zu II 2 a der Gründe).
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