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   BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10   

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https://dejure.org/2011,12145
BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10 (https://dejure.org/2011,12145)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 1 AZR 336/10 (https://dejure.org/2011,12145)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 (https://dejure.org/2011,12145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG - Nachteilsausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG - Nachteilsausgleich

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist deshalb genügt, wenn - wie hier - die für die Bemessung der Abfindung maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden (BAG 9. November 2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 9, EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 6) .

    Eine Betriebseinschränkung kann dabei auch durch bloßen Personalabbau erfolgen, der die Zahlengrößen des § 17 Abs. 1 KSchG übersteigt (BAG 9. November 2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 6) .

    Demgegenüber bezweckt der Schwellenwert in § 111 Satz 1 BetrVG, kleinere Unternehmen vor einer finanziellen Überforderung durch Sozialpläne zu schützen (dazu BAG 9. November 2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 18, EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 6) .

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10
    Diese Voraussetzungen erfüllten Leiharbeitnehmer nicht (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 27) .

    Nur für diese hat der Betriebsrat sämtliche nach dem Betriebsverfassungsgesetz bestehenden Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a bb der Gründe mwN, BAGE 110, 27) .

  • BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

    Regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10
    Im Falle der Betriebsstilllegung oder der Betriebseinschränkung ist der Zeitpunkt des entsprechenden Entschlusses des Arbeitgebers maßgebend (vgl. BAG 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 58 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 2) .

    länger als sechs Monate beschäftigt werden (BAG 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 58 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 2) .

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10
    Der Sanktionscharakter der Abfindung führt dazu, dass der Abfindungsanspruch nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder individuellen Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers abhängt (Senat 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 99, 377) .
  • LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 54/10
    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2010 - 3 Sa 54/10 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 336/10
    Bei der Ermessensentscheidung sind die Arbeitsmarktchancen und das Ausmaß des betriebsverfassungswidrigen Verhaltens zu beachten (BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 541/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 107, 91).
  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Auch der Senat ist in der Vergangenheit von einem Regelwert von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 187/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Auch der Senat ist in der Vergangenheit von einem Regelwert von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 - Rn. 25) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 6 Sa 145/18

    Anrechenbarkeit - Nachteilsausgleichsanspruch - Anspruch auf Sozialplanabfindung

    Auch das Bundesarbeitsgericht, dessen Rechtsprechung sich die Berufungskammer anschließt, ist in der Vergangenheit von einem Regelwert von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen (BAG 07. November 2017 - 1 AZR 186/17 - Rn. 38 unter Verweis auf BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 - Rn. 25, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 6 Sa 152/18

    Anrechenbarkeit - Nachteilsausgleichsanspruch - Anspruch auf Sozialplanabfindung

    Auch das Bundesarbeitsgericht, dessen Rechtsprechung sich die Berufungskammer anschließt, ist in der Vergangenheit von einem Regelwert von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen (BAG 07. November 2017 - 1 AZR 186/17 - Rn. 38 unter Verweis auf BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 - Rn. 25, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 6 Sa 140/18

    Anrechenbarkeit - Nachteilsausgleichsanspruch - Anspruch auf Sozialplanabfindung

    Auch das Bundesarbeitsgericht, dessen Rechtsprechung sich die Berufungskammer anschließt, ist in der Vergangenheit von einem Regelwert von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen (BAG 07. November 2017 - 1 AZR 186/17 - Rn. 38 unter Verweis auf BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 - Rn. 25, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 6 Sa 158/18

    Anrechenbarkeit - Nachteilsausgleichsanspruch - Anspruch auf Sozialplanabfindung

    Auch das Bundesarbeitsgericht, dessen Rechtsprechung sich die Berufungskammer anschließt, ist in der Vergangenheit von einem Regelwert von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen (BAG 07. November 2017 - 1 AZR 186/17 - Rn. 38 unter Verweis auf BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 - Rn. 25, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 6 Sa 115/18

    Anrechenbarkeit - Nachteilsausgleichsanspruch - Anspruch auf Sozialplanabfindung

    Auch das Bundesarbeitsgericht, dessen Rechtsprechung sich die Berufungskammer anschließt, ist in der Vergangenheit von einem Regelwert von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen (BAG 07. November 2017 - 1 AZR 186/17 - Rn. 38 unter Verweis auf BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 336/10 - Rn. 25, aaO).
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