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   BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84   

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BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84 (https://dejure.org/1984,908)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1984 - 1 AZR 34/84 (https://dejure.org/1984,908)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 (https://dejure.org/1984,908)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 357
  • NJW 1984, 2486
  • ZIP 1984, 983
  • MDR 1984, 1051
  • NZA 1984, 191
  • BB 1984, 1616
  • BB 1984, 916
  • JR 1985, 308
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.12.1979 - 5 AZR 743/75

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Der damals nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluß vom 25. Mai 1977 - 5 AZR 743/75/5 AZR 96/76 - (BAG 29, 188 = AP Nr. 4 zu "§ 112 BetrVG 1972) gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der zu entscheidenden Rechtsfragen den Gro ßen Senat des Bundesarbeitsgerichts angerufen und ihm die folgenden Fragen vorgelegt!.

    Mit Urteil vom 19- Dezember 1979 - 5 AZR 743/75 - hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf die Revision des Beklagten unter entsprechender Aufhebung des Berufungsurteils und Abänderung des erstinstanzlichen Urteils den vom Kläger zur Konkurstabeile angemeldeten Abfindungsanspruch als Konkursforderung mit dem Vorrecht vor § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO festgestellt, die Berufung und die Revision des Beklagten im übrigen zurückgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.

    Die als Folge der Änderung der Rechtsprechung noch in der Revisionsinstanz vorgenommene AntragsUmstellung hat der Fünfte Senat in seinem in dieser Sache ergangenen, vom Bundesverfas sungsgericht auf gehobenen Urteil vom 19. Dezember 1979 - 5 AZR 743/75 - mit Recht für zulässig erachtet (ebenso im Urteil gleichen Datums mit dem Aktenzeichen 5 AZR 96/76 - AP Nr. 10 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.12.1979 - 5 AZR 96/76

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Der damals nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluß vom 25. Mai 1977 - 5 AZR 743/75/5 AZR 96/76 - (BAG 29, 188 = AP Nr. 4 zu "§ 112 BetrVG 1972) gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der zu entscheidenden Rechtsfragen den Gro ßen Senat des Bundesarbeitsgerichts angerufen und ihm die folgenden Fragen vorgelegt!.

    Die als Folge der Änderung der Rechtsprechung noch in der Revisionsinstanz vorgenommene AntragsUmstellung hat der Fünfte Senat in seinem in dieser Sache ergangenen, vom Bundesverfas sungsgericht auf gehobenen Urteil vom 19. Dezember 1979 - 5 AZR 743/75 - mit Recht für zulässig erachtet (ebenso im Urteil gleichen Datums mit dem Aktenzeichen 5 AZR 96/76 - AP Nr. 10 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68

    Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Daß die Vorrangtatbestände des § 61 Abs. 1 KO als Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH LM § 61 KO Nr. 2; BGHZ 52, 155, 166) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25. Februar 1 9 8 1 - 5 AZR 922/78 -, BAG 35, 98, 102 = AP Nr. 11 zu I 61 K O , zu III 3 b der Gründe).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Daß die Vorrangtatbestände des § 61 Abs. 1 KO als Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH LM § 61 KO Nr. 2; BGHZ 52, 155, 166) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25. Februar 1 9 8 1 - 5 AZR 922/78 -, BAG 35, 98, 102 = AP Nr. 11 zu I 61 K O , zu III 3 b der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.1988 - 6 U 175/87
    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Gesetzeszweck ist hier also der Schutz einer herausragenden Sonderleistung, die der Arbeitnehmererfinder im Betrieb und für den Betrieb erbracht hat, um die die Konkursmasse bereichert ist und die der Konkursverwalter verwerten kann (Beuthien, ZIP 1989, 261, 267).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485 und 486/80 - (NJW 1984, 475, 476) festgestellt, daß das genannte Urteil des Fünften Senats des Pundesar-r - beitsgerichts das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verb, mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzt.
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Beschluß vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - (BAG 31, 176 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972) die Vorlage des Fünften Senats dahin besohle? den, daß die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich bei Be triebsänder ungen (§§ 111 bis 113 BetrVG) auch im Konkurs des Unw ternehmers gelten und daß Ansprüche aus einem Sozialplan auf Ab-, findung für den Verlust des Arbeitsplatzes keine Masseschulden nach § 59 Abs. 1 KO, sondern bevorrechtigte Konkursforderungen mit dem Rang vor Nr. 1 des § 61 Abs. 1 KO sind, und zwar gleichgültig, ob die Betriebsänderung vor oder nach der Konkurseröffnung stattgefunden hat und ob der Sozialplan vor oder nach diesem Zeitpunkt zustande gekommen ist.
  • BAG, 17.09.1974 - 1 AZR 16/74

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Eröffnung des Konkursverfahrens -

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Mit dieser Antragsumstellung hat der Kläger die Konsequenz aus dem Beschluß des Gro ßen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 gezogen, wonach Ansprüche aus einem nachkonkurslichen Sozialplan auf Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht - wie noch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 16/74 - (BAG 26, 257 = AP Nr. 1 zu § 113 BetrVG 1972) angenommen hatte - Masseschulden im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO, sondern bevorrechtigte Konkursforderungen sind.
  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 132/73

    Aufrechnungsverbot in AGB im Konkursfall

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Für den Fall, daß in einem Rechtsstreit über eine Forderung während des Revisionsverfahrens der Konkurs über das Vermögen des Schuldners eröffnet wird, läßt die Rechtsprechung die Umstellung des Klageantrags auf einen Feststeilungsann trag nach § 146 KO auch noch in der Revisions!nstanz zu (BAG Ur teil vom 25. Januar 1963 - 5 AZR 178/62 - AP Nr. 2 zu § 146 KO, zu I 2 der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BGH NJW 1975, 442, 443).
  • BAG, 25.05.1977 - 5 AZR 96/76

    Sozialplan - Abfindung - Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84
    Der damals nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluß vom 25. Mai 1977 - 5 AZR 743/75/5 AZR 96/76 - (BAG 29, 188 = AP Nr. 4 zu "§ 112 BetrVG 1972) gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der zu entscheidenden Rechtsfragen den Gro ßen Senat des Bundesarbeitsgerichts angerufen und ihm die folgenden Fragen vorgelegt!.
  • BAG, 25.01.1963 - 5 AZR 178/62

    Eheähnliches Verhältnis - Beteiligten im Arbeitsverhältnis - Erbeinsetzung als

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    Das gesetzgeberische Motiv für die Privilegierung dieser Vergütungsansprüche ist die Sicherstellung der Bezüge für den täglichen Lebensunterhalt in der bevorrechtigten Zeit (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978, aaO, zu Teil III D 3 der Gründe, m.w.N.; BAG 35, 98 = AP Nr. 11 zu § 61 KO, zu III 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 -, zu II 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zwar ist eine analoge Anwendung der gesetzlichen Privile gierungstatbestände des § 61 Abs, 1 KO grundsätzlich möglich, diese kommt jedoch nur in engen Grenzen in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1984 - aaO, zu II 3 b der Gründe).

    Deshalb verlange schon die in einem Zweifelsfall durch Auslegung zu ermittelnde Einordnung einer Forderung in § 61 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 KO große Behutsamkeit, weil jede Bevorzugung einzelner Forderungen zwangsläufig zu Lasten anderer Gläubiger gehe (vgl. auch BAG Urteil vom 30. April 1984, aaO, zu II 3 b der Gründe sowie BAG 35, 98, 102 = AP Nr. 11 zu § 61 KO, zu III 3 b der Gründe).

    Eine demnach nur in engen Grenzen mögliche analoge Anwendung des § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO scheidet vorliegend deswegen aus, weil die Abfindungszahlung mit den Ansprüchen der Arbeitnehmer auf die Bezüge aus ihrem Arbeitsverhältnis mit dem Gemeinschuldner für das letzte Jahr vor der Konkurseröffnung nach Sinn und Zweck nicht vergleichbar sind, dienen sie doch nicht der Sicherung des täglichen Lebensunterhaltes für den Vorrechtszeitraum (ebenso für Sozialplanabfindungen BAG Urteil vom 30. April 1984, aaO).

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat inzwischen auch die Sozialplanabfindungen in seiner Entscheidung vom 30. April 1984 (aaO) als einfache Konkursforderungen im Sinne von § 61 Abs. 1 Nr. 6 K0 angesehen.

    Damit entspricht diese Vorschrift in ihren Voraussetzungen bis auf den Bezugszeitraum § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO, so daß sie auch in gleicher Weise auszulegen ist (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1984, aaO, zu II 3 a der Gründe und BAG Beschluß vom 13. Dezember 1978, aaO, zu Teil III D 3 der Gründe).

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Das hat der Senat bereits für Ansprüche auf Abfindungen nach Sozialplänen in seinem Urteil vom 30. April 1984 näher begründet (1 AZR 34/84 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Aus diesem Grunde kommt auch eine analoge Anwendung des § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO nicht in Betracht (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - zu II 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01

    Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs

    Dazu ist zunächst der Zweck und der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung festzustellen (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - BAGE 45, 357).

    Dies läßt zwar Raum für eine Analogie eines nicht geregelten Sachverhalts unter einen der privilegierten Tatbestände (so ausdrücklich BVerfG 19. Oktober 1983 aaO) zieht jedoch deren Grenzen sehr eng (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - aaO).

    Das gesetzgeberische Motiv für die Privilegierung dieser Vergütungsansprüche ist die Sicherstellung der Bezüge für den täglichen Lebensunterhalt in der bevorrechtigten Zeit (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - aaO).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 12/83

    Einordnung von Angestellten als leitende Angestellte - Vorbereitung von

    Im Anschluß daran hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - (BAGE 45, 357 [BAG 30.04.1984 - 1 AZR 34/84] = AP Nr. 23 zu § 112 BetrVG 1972) ausgeführt, gesetzgeberisches Motiv für die Privilegierung der Dienstbezüge in § 61 Nr. 1 KO sei die Sicherstellung der Bezüge für den täglichen Lebensunterhalt in der bevorrechtigten Zeit.

    Bei Berücksichtigung dieser Grundsätze und der engen Grenzen für eine Analogie (BVerfGE 65, 182 = AP Nr. 22 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 45, 357 [BAG 30.04.1984 - 1 AZR 34/84] = AP Nr. 23 zu § 112 BetrVG 1972) kann daher die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 12. Februar 1965 - 1 ABR 12/64 - (BAGE 17, 84 ff. = AP Nr. 1 zu § 39 BetrVG) nicht mehr aufrechterhalten werden und wird ausdrücklich aufgegeben.

    Hinzu kommt, daß der Gesetzgeber nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (aaO) und des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 1984 (aaO) mit dem Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren vom 20. Februar 1985 (BGBl. I S. 369) Sozialplanforderungen in gewissem Umfang ausdrücklich den Rang nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO zuerkannt hat (§ 4 SozplG).

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Nach der Entscheidung des Senats vom 30. April 1984 (BAG 45, 357) hatten zunächst Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs nur den Rang nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO.

    Nach der Entscheidung des Senats vom 30. April 1984 (BAG 45, 357, aaO) sind Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes im Konkurs des Arbeitgebers einfache Konkursforderungen im Sinne von § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO.

  • BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01

    Haftungsbeschränkung für nachkonkurslichen Sozialplan

    c) Im übrigen waren Forderungen aus Sozialplänen, die nach Konkurseröffnung aufgestellt wurden, auch schon vor Inkrafttreten des Sozialplankonkursgesetzes bloße Konkursforderungen (BAG 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - BAGE 45, 357).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Das hat der Senat bereits für Ansprüche auf Abfindungen nach Sozialplänen in seinem Urteil vom 30. April 1984 näher begründet (1 AZR 34/84 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Aus diesem Grunde kommt auch eine analoge Anwendung des § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO nicht in Betracht (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - zu II 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 233/87

    Geltendmachung eines durch den Konkursverwalter verursachten

    Das Sozialplangesetz bezweckt, den Sozialplanansprüchen, die nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 182) und des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 1984 (BAGE 45, 357 [BAG 30.04.1984 - 1 AZR 34/84]) zu den Konkursforderungen der Rangklasse 6 gehörten, entsprechend ihrer sozialen Bedeutung einen besseren Rang zu verschaffen.
  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98

    Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Dieses hat die Entscheidung des Großen Senats nur im Hinblick auf die Bildung einer neuen Rangstelle aufgehoben, im Hinblick auf die Einordnung von Sozialplanabfindungen als Konkursforderungen aber nicht beanstandet (vgl. BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 und 2 BvR 486/80 - BVerfGE 65, 182 = AP Nr. 22 zu § 112 BetrVG 1972; im einzelnen Senatsurteil vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - BAGE 45, 357 = AP Nr. 23 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • ArbG Minden, 11.08.1999 - 2 Ca 1695/98

    Anspruch auf Zahlung von Sozialplanabfindung im Konkursverfahren; Anforderungen

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  • BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84

    KG - Sozialplan - Verbindlichkeit der Gesellschaft - Persönliche Haftung des

  • BAG, 03.12.1985 - 1 AZR 545/84

    Konkursvorrecht von Forderungen aus einem Sozialplan - Geltendmachung von

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 245/83

    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters; Erfüllung von Abfindungsansprüchen

  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80

    Sozialplan - Sequester

  • LAG München, 28.10.1997 - 8 Sa 582/97

    Sozialplan: Auslegung - aufschiebend bedingte und betagte Forderung im Konkurs

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 688/97
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem

  • BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 71/01

    Haftungsbeschränkung für nachkonkurslichen Sozialplan

  • LAG München, 28.10.1997 - 8 Sa 592/97

    Sozialplan: Auslegung - aufschiebend bedingte und betagte Forderung im Konkurs

  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 35/84
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 46/84
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 268/81

    Konkurs - Abfindung - Konkursvorrecht - Konkursforderung - Feststellung

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 351/81
  • BAG, 11.12.1984 - 1 AZR 1094/79
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