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   BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06   

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BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06 (https://dejure.org/2007,2400)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2007 - 1 AZR 370/06 (https://dejure.org/2007,2400)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 (https://dejure.org/2007,2400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Abfindungsanspruchs für den Fall einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers aufgrund Gesamtbetriebsvereinbarung; Rechtmäßigkeit einer Sozialplanabfindung; Auslegung des Begriffs "betriebsbedingt"

  • bag-urteil.com

    Auslegung eines Sozialplans - Sozialplanabfindung

  • Judicialis

    BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1575
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. Februar 2006 - 2 Sa 30/05 - aufgehoben.
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 AZR 551/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber bei dem Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers nur zuvor (26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/04 - aaO; 13. Dezember 2005 - 1 AZR 551/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 179 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 16, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Betriebsparteien hier zusätzlich zum Ausgleich oder der Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile durch eine gesonderte Leistung einen Anreiz zum freiwilligen Ausscheiden schaffen wollten (vgl. zu einer solchen "Turboprämie" BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 175 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 14).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder ein Aufhebungsvertrag ist aber dann vom Arbeitgeber veranlasst, wenn dieser dem Arbeitnehmer zuvor mitgeteilt hat, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr (BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe mwN).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Dabei können die Betriebsparteien eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmern, die "vorzeitig", also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten, selbst kündigen, keine oder sehr viel geringere wirtschaftliche Nachteile drohen als den anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 -, zu I 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 15, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Zweck eines Sozialplans ist es gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder abzumildern (vgl. etwa BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 159 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, zu III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
    Im Übrigen handelte es sich bei der Gesamtbetriebsvereinbarung ihrem Inhalt nach um einen vorsorglichen, freiwilligen Sozialplan (vgl. dazu BAG 26. August 1997 - 1 ABR 12/97 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 117 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 96; Fitting 23. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 80 mwN), wurde sie doch nach der Präambel aufschiebend bedingt für den Fall geschlossen, dass es zu einem Verkauf der Geschäftsanteile kommen sollte, und liegt allein in diesem keine Betriebsänderung.
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    aa) Nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sind die Betriebsparteien grundsätzlich verpflichtet, diejenigen Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (BAG 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 13 mwN, ZIP 2007, 1575).

    Es ist ihnen allerdings nicht verwehrt, eine typisierende Beurteilung dahin vorzunehmen, dass Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis "vorzeitig", also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten, selbst kündigen, durch die Betriebsänderung keine oder sehr viel geringere wirtschaftliche Nachteile drohen als den anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 185 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 20; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16 mwN, aaO).

  • BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09

    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 11, ZIP 2007, 1575) .

    Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2022 - 3 Sa 831/21

    Auslegung eines Tarifsozialplans im Kleinbetrieb; betriebsbedingtes Ausscheiden

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG vom 11.11.2020 - 4 AZR 210/20, juris, Rz. 20; BAG vom 12.12.2018 - 4 AZR 147/17, juris, Rz. 35; BAG vom 15.05.2012 - 7 AZR 785/10, juris, Rz. 21; BAG vom 15.02.2012 - 7 AZR 626/10, juris, Rz. 30; BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06, juris, Rz. 30; BAG vom 30.05.2006 - 1 ABR 21/05, juris, Rz. 29 mwN.; ebenso BAG vom 15.05.2007 - 1 AZR 370/06, juris, Rz. 11 zu den identischen Auslegungsgrundsätzen bei Sozialplänen nach § 112 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG).

    "Betriebsbedingt ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dann, wenn ihre Hauptursache in der Sphäre des Betriebs und nicht in derjenigen des Arbeitnehmers liegt (BAG vom 15.05.2007 - 1 AZR 370/06, juris, Rz. 15).

    Dabei können die Tarifvertrags- ebenso wie die Betriebsparteien im Rahmen des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass z.B. Arbeitnehmern, die "vorzeitig, also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten, selbst kündigen, keine oder sehr viel geringere wirtschaftliche Nachteile drohen als den anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG vom 15.05.2007 - 1 AZR 370/06, juris, Rz. 16 mwN).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 26/07

    Betriebsvereinbarung - Abfindung - Altersteilzeit

    Es entspricht zudem dem regelmäßigen Zweck eines Sozialplans, die durch die Betriebsänderungen eintretenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder abzumildern (vgl. BAG 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575).
  • LAG Hamburg, 16.11.2016 - 3 Sa 43/16

    Auslegung eines Sozialplans - Zuvorkommende Eigenkündigung - Gleichbehandlung

    Eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder ein Aufhebungsvertrag ist aber dann vom Arbeitgeber veranlasst, wenn dieser dem Arbeitnehmer zuvor mitgeteilt hat, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr (BAG, Urteil vom 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - m.w.N., juris).

    Es reicht nicht aus, dass sie lediglich der Anlass für eine Kündigung sind (vgl. BAG vom 15. Mai 2007 a.a.O.).

    Auch dies rechtfertigt es, eine "betriebsbedingte Beendigung" von Arbeitsverhältnissen im Falle einer vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung nur dann anzunehmen, wenn dieser berechtigterweise davon ausgehen konnte, durch seine Eigenkündigung komme er einer ansonsten notwendigen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (vgl. BAG vom 15. Mai 2007 a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 11, ZIP 2007, 1575) .

    Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2023 - 12 Sa 1160/22

    Sozialplan, betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Arbeitnehmer, deren Eigenkündigung vom Arbeitgeber veranlasst worden ist, sind nach vielfach bekräftigter Rechtsprechung gleich zu behandeln mit den vom Arbeitgeber gekündigten (BAG, 10. Februar 2009 - 1 AZR 767/07, juris Rn 32; BAG, 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06, juris Rn 26; BAG, 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06, juris Rn 13; BAG, 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94, juris Rn 40).

    Vom Arbeitgeber veranlasst ist eine Eigenkündigung, wenn dieser bei dem Arbeitnehmer die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (BAG, 10. Februar 2009 - 1 AZR 767/07, juris Rn 32; BAG, 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06, juris Rn 13).

  • BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 472/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 11, ZIP 2007, 1575) .

    Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .

  • BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 489/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 11, ZIP 2007, 1575) .

    Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2007 - 3 TaBVGa 1/07

    Einstweilige Verfügung, Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Betriebsänderung,

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Antragsgegnerin mit ihrem ISMO-Management-Info vom 25. Mai 2007 die Mitarbeiter hinsichtlich der Ziffern 1 - 3 nur darüber informiert hat, welche Regelungen sie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (vgl. nur BAG vom 15.5.2007 - 1 AZR 370/06) in die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen eingeführt hat bzw. einführen will.

    Sie sind im Arbeitsleben sogar häufig Gegenstand eines nur vorsorglichen, freiwilligen Sozialplans (vgl. nur BAG vom 15.5.2007 - 1 AZR 370/06, zitiert nach JURIS).

  • BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 471/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 346/07

    Auslegung eines Sozialplans - Sozialplanabfindung

  • LAG Nürnberg, 27.10.2020 - 7 Sa 157/20

    Sozialplanabfindung - Auslegung eines Sozialplanes - Veranlassung zur

  • LAG Köln, 30.11.2007 - 11 Sa 911/07

    Sozialplanabfindung

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 74/22

    Ausschluss aus Sozialplan - Arbeitnehmerkündigung - Gleichbehandlungsgebot -

  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 75/22

    Gleichheitssatz als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips;

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 1020/08

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung; Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 17.09.2008 - 3 Sa 653/08

    Sozialplan; Eigenkündigung; Auslegung; Stichtag; Gleichbehandlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2007 - 10 Sa 1164/07

    Auslegung eines Sozialplans - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 324/13

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung nach Mitteilung eines Beendigungstermins

  • LAG Bremen, 31.10.2013 - 3 Sa 178/12

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 1401/08

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung; Gleichbehandlung

  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

  • LAG Bremen, 31.01.2012 - 1 Sa 111/11

    Abfindungsanspruch aus dreiseitiger Vereinbarung - Vertrag zugunsten 3.

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 21/09

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung;Gleichbehandlung

  • ArbG Köln, 15.05.2008 - 17 Ca 9895/07

    Anspruch auf eine Abfindungszahlung gem. einer Gesamtbetriebsvereinbarung in

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 372/07

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 173/10

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch eine Versorgungszusage nach

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 517/10

    Anspruch auf Zahlung von Ruhestandszuwendungen auf Grund einer Gesamtzusage nach

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 1589/09

    Ruhestandzuwendung gemäß der Richtlinie über die Ruhestandzuwendungen für die

  • LAG Hamm, 18.12.2008 - 15 Sa 1097/08

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach den Bestimmungen einer

  • ArbG Köln, 18.09.2008 - 22 Ca 9926/07

    Anspruch auf Abfindungszahlung aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 105/09

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung; Gleichbehandlung

  • LAG Hamm, 18.12.2007 - 14 Sa 1499/07

    Auslegung; Sozialplan; Abfindung

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

  • ArbG Köln, 30.10.2008 - 11 Ca 248/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern von einer Sozialplanabfindung im Falle einer

  • LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Abschluss eines

  • ArbG Dortmund, 05.07.2007 - 3 Ca 1543/07
  • ArbG Hamburg, 17.09.2019 - 11 Ca 395/18

    Zahlung einer Sozialplanabfindung

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