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   BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95   

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BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95 (https://dejure.org/1995,621)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1995 - 1 AZR 372/95 (https://dejure.org/1995,621)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 (https://dejure.org/1995,621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Revisionszulassung in den Gründen - Anspruch auf Nachteilsausgleich bei einer Kündigung - Kündigung infolge einer Betriebsänderung oder eines Betriebsüberganges - Gebot der Rechtsmittelklarheit - Verstoß gegen den Grundsatz fairer Prozessgestaltung und ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 72 Abs. 1, § 72a; ZPO § 319; BetrVG § 113; BGB § 613a
    Kein Nachteilsausgleichsanspruch gem. § 113 Abs. 1 BetrVG bei gerichtlich festgestelltem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - Keine Rechtsmittelzulassung am Ende der mündlichen Verhandlung zwingend erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2389 (Ls.)
  • NZA 1996, 499
  • DB 1996, 1683
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Es kommt nicht darauf an, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (nicht entscheidungserhebliche Divergenz zum Urteil des Vierten Senats vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nur ausnahmsweise lasse sich die nicht verkündete Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß nach § 319 ZPO nachholen, wenn Außenstehende aus dem Zusammenhang des verkündeten Urteils selbst oder aus Begleitumständen der Verkündung entnehmen könnten, daß die Rechtsmittelzulassung zwar beschlossen, ihre Verkündung aber vergessen worden sei (vgl. die Nachweise im Urteil des Vierten Senats vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979, unter A I der Gründe).

    Aus diesem Grunde haben alle Senate des Bundesarbeitsgerichts, die die beanstandete Rechtsprechung bisher vertreten hatten, auf Anfrage des Vierten Senats erklärt, daß sie an dieser nicht festhalten und der vom Vierten Senat beabsichtigten Korrektur im Ergebnis beitreten (vgl. Urteil des Vierten Senats vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - aaO, unter A II 6 der Gründe).

    Im Gegensatz zur Auffassung des Ersten Senats will der Vierte Senat weiterhin am Erfordernis einer Verkündung der Rechtsmittelzulassung festhalten und nur für den seltenen Fall eines versehentlichen Unterbleibens der Verkündung eine Ausnahme zulassen; nur in einem solchen Ausnahmefall soll die Revisionszulassung noch in den Entscheidungsgründen wirksam bekanntgemacht werden können (Urteil vom 23. November 1994, aaO).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Wirtschaftliche Nachteile in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis, z.B. aufgrund einer Versetzung oder Umgruppierung, sind nach § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BetrVG in anderer Form zu kompensieren (BAGE 59, 242, 251 = AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 2 b aa der Gründe; dazu vgl. nachstehend zu II).

    Einen solchen Anspruch kann ein Arbeitnehmer haben, der nicht entlassen worden ist, wenn er infolge der Betriebsänderung andere wirtschaftliche Nachteile erleidet, z.B. aufgrund einer Versetzung oder Umgruppierung (BAGE 59, 242, 252 = AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 4 a der Gründe).

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Vielmehr muß hinzukommen, daß auch hinsichtlich des Zeitpunkts und aller sonstigen Modalitäten kein Spielraum mehr besteht, der einer Regelung durch Interessenausgleich zugänglich wäre (BAGE 47, 329, 339 f. = AP Nr. 11 zu § 113 BetrVG 1972, zu I 3 b und c der Gründe).
  • BFH, 05.11.1971 - VI R 284/69

    Lohnsteuerkarte - Eintragung eines Freibetrages - Richtigkeit seiner Angaben -

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Diese Auffassung stand im Widerspruch zur Rechtsprechung aller anderen Obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 78, 22 = AP Nr. 19 zu § 319 ZPO; BVerwG Urteil vom 16. Juni 1983 - 3 C 10.82 - Buchholz 451.53 Nr. 1: BSGE 8, 147; BFHE 103, 477).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Dies hat der Senat aus dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) hergeleitet (Beschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 23.01.1979 - 1 AZR 64/76

    Betriebsstillegung - Interessenausgleich mit Betriebsrat - Abfindungsansprüche -

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Das Unternehmen konnte keine Löhne mehr zahlen, seine Fortführung bis zum Abschluß des für den Versuch eines Interessenausgleichs vorgeschriebenen Verfahrens hätte nur Kosten verursacht, für die keine Deckung mehr vorhanden war; die Arbeitnehmer hätten für ihre Weiterarbeit keine Gegenleistung mehr erwarten können (Urteil vom 23. Januar 1979 - 1 AZR 64/76 - AP Nr. 4 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Diese Auffassung stand im Widerspruch zur Rechtsprechung aller anderen Obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 78, 22 = AP Nr. 19 zu § 319 ZPO; BVerwG Urteil vom 16. Juni 1983 - 3 C 10.82 - Buchholz 451.53 Nr. 1: BSGE 8, 147; BFHE 103, 477).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 10.82

    Zulassung der Berufung - Urteilsformel - Erwerb von Fischwaren - Eigentumserwerb

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Diese Auffassung stand im Widerspruch zur Rechtsprechung aller anderen Obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 78, 22 = AP Nr. 19 zu § 319 ZPO; BVerwG Urteil vom 16. Juni 1983 - 3 C 10.82 - Buchholz 451.53 Nr. 1: BSGE 8, 147; BFHE 103, 477).
  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 268/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Das entspricht einhelliger Auffassung (vgl. BGH Urteil vom 10. März 1956 - IV ZR 268/55 - NJW 1956, 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 546 Rz 19; Zöller/Schneider, aaO, § 546 Rz 51; Gräber/von Groll/Koch/Ruban, FGO, 3. Aufl., § 115 Rz 40).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95
    Dieses Ergebnis wertete das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen den Grundsatz fairer Prozeßgestaltung und damit als Verletzung des Rechtsstaatsprinzips (Beschluß der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

  • BSG, 05.09.1958 - 9 RV 892/56
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Ob die Anwendbarkeit des § 319 ZPO mit dem Argument abgelehnt werden kann, ein gerichtsintern gebliebener Vorgang könne nicht als "offenbare Unrichtigkeit" iSd. § 319 ZPO bezeichnet werden, weil er für Außenstehende nicht erkennbar sei (so BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294) bzw. § 319 ZPO sei deshalb unanwendbar, weil ansonsten durch einen bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung nachgeholt werden könnte (so BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20), kann vorliegend dahinstehen.

  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Er folgt damit dem Ersten Senat, der dies für die nach denselben Grundsätzen zu beurteilende Revisionszulassung angenommen hat (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).

    Er folgt damit der Auffassung des Ersten Senats, wonach eine Rechtsmittelzulassung in den Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 -1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979), weicht aber von der Meinung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu A der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu I der Gründe), einer Auffassung, der sich der Siebte Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37, 40 f. = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI, zu I 3 der Gründe).

    Dies widerspreche dem Zweck des § 319 ZPO (Urteil vom 31. Oktober 1995, - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).

    Das bloße Versehen eines Gerichts, das für die Parteien nicht erkennbar sei, könne kein taugliches Unterscheidungsmerkmal für Verfahrensgrundsätze sein, die der Rechtsmittelklarheit dienen sollen (Urteil vom 31. Oktober 1995, aaO).

    Vollkommer/Schwaiger (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 20) haben in ihrer zustimmenden Stellungnahme zur Entscheidung des Ersten Senats vom 31. Oktober 1995 (aaO) zu Recht bemerkt, daß § 60 Abs. 2 ArbGG mit der im Verhältnis zu § 311 Abs. 2 ZPO erweiterten Verkündung die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Verkündung der Rechtsmittelzulassung nicht zu entnehmen und durch die Teillösung des Vierten Senats mehr Sicherheit nicht gewonnen sei, weil die Parteien zunächst bei unterbliebener Verkündung nicht wissen könnten, ob die Revisionszulassung nur versehentlich nicht verkündet wurde.

  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen ist wirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; Aufgabe von: BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Dies widerspreche dem Zweck des § 319 ZPO (Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979).

    Das bloße Versehen eines Gerichts, das für die Parteien nicht erkennbar sei, könne kein taugliches Unterscheidungsmerkmal für Verfahrensgrundsätze sein, die der Rechtsmittelklarheit dienen sollen (Urteil vom 31. Oktober 1995, aaO).

    Vollkommer/Schwaiger (Anm. zu EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 20) haben in ihrer zustimmenden Stellungnahme zur Entscheidung des Ersten Senats vom 31. Oktober 1995 (aaO) zu Recht bemerkt, daß § 60 Abs. 2 ArbGG mit der im Verhältnis zu § 311 Abs. 2 ZPO erweiterten Verkündung die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Verkündung der Rechtsmittelzulassung nicht zu entnehmen und durch die Teillösung des Vierten Senats mehr Sicherheit nicht gewonnen sei, weil die Parteien zunächst bei unterbliebener Verkündung nicht wissen könnten, ob die Revisionszulassung nur versehentlich nicht verkündet wurde; daß das gerichtliche Versehen für die Parteien erkennbar sein müsse, verlangten der Vierte und der Siebte Senat nicht.

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Zwar vertritt der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1995 (- 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979 = NZA 1996, 499 ) zur Frage der Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen eine abweichende Auffassung.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Der damit einhergehende Verlust des Arbeitsplatzes ist der wirtschaftliche Nachteil, der nach § 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG durch eine Abfindung ausgeglichen werden soll (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20, zu B I 2 a der Gründe).

    Daran fehlt es, wenn gegen eine ausgesprochene Kündigung Klage erhoben und die Unwirksamkeit der Kündigung rechtskräftig festgestellt wird (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - aaO).

  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 345/95

    Feiertagslohnzahlung bei dienstplanmäßiger Freistellung des Arbeitnehmers

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Zulassung eines Rechtsmittels auch dann wirksam sein, wenn es nicht im Urteil verkündet wurde, sondern nur in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen enthalten ist (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Eine Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen ist wirksam, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; nicht entscheidungserhebliche Divergenz zu dem Urteil des Ersten Senats vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979 = NZA 1996, 499).

    Zwar vertritt der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1995 (- 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979 = NZA 1996, 499) zu der Frage der Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen eine abweichende Auffassung.

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Ob dies auch dann gilt, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision ohne nähere Erklärung nur in den Entscheidungsgründen zuläßt (so BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), ist hier nicht zu entscheiden.
  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Irrtümer und Versehen, die nur die beteiligten Richter kennen, können nicht nachträglich berichtigt werden (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; BGH 12. Januar 1984, aaO mwN).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

    Denn eine Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 72 Abs. 1 ArbGG in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung zwar unstatthaft, aber dennoch wirksam (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 506/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 505/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 480/97

    Beschränkte Zulassung der Revision

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 118/94

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines

  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

  • LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf einen Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3

  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 210/96

    Fahrtkostenabgeltung im Gerüstbau-Gewerbe

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2017 - 5 Sa 780/16

    Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichsanspruchs bei einer zwei Jahre nach dem

  • LAG Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 15 Sa 77/04

    Unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen - wenn die dem Betriebsrat

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 495/97

    Verwerfung der Revision

  • LAG Berlin, 11.05.1998 - 18 Sa 3/98

    Rückzahlung von Fortbildungskosten / Weiterbildungskosten; Beschäftigung als

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 591/95

    Verfall eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich nach dem Rahmentarifvertrag -

  • LAG Berlin, 18.01.1999 - 18 Sa 106/98

    Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - - Begriff der Einheit bzw.

  • LAG Hamm, 13.03.1997 - 8 Sa 1559/96

    Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Anspruch auf behindertengerechte

  • LAG Sachsen, 25.08.1997 - 8 Sa 225/97

    Eingruppierung einer Erzieherin, die als pädagogische Unterrichtshilfe angestellt

  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 374/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst für Fleischbeschautierärzte - Leistungen

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2017 - 5 Sa 781/16

    Abfindungszahlung als Nachteilsausgleich; Gesamtschuldnerische Haftung beim

  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 344/95
  • BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
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