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   BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13   

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BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 (https://dejure.org/2015,21635)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 (https://dejure.org/2015,21635)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 (https://dejure.org/2015,21635)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Tarifwechsel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Tarifwechsel

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, §§ 22, 23 BAT, §§ 26 bis 34 BAT, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 70 BAT, § 37 TVöD, § 88 BetrVG, §§ 133, 157 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Differenzvergütung bei mitbestimmungswidriger Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • Betriebs-Berater

    Entlohnungsgrundsätze - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Tarifwechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Differenzvergütung bei mitbestimmungswidriger Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Vergütungsanspruch nach mitbestimmungswidrig geänderten Entlohnungsgrundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Lohngestaltung - Mitbestimmung des Betriebsrats und die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - Entlohnungs-grundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1207
  • BB 2015, 2164
  • DB 2015, 2095
  • JR 2017, 546
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 30 mwN) .

    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 15 mwN) .

    Zu ihnen zählen neben der Grundentscheidung für eine Vergütung nach Zeit oder nach Leistung die daraus folgenden Entscheidungen über die Ausgestaltung des jeweiligen Systems (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 16 mwN) .

    Denn nach der Konzeption des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hängt das Mitbestimmungsrecht nicht vom Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern nur vom Vorliegen eines kollektiven Tatbestands ab (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 17 mwN) .

    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 18 mwN) .

    (a) Zwar ist der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2011 (- 1 AZR 797/09 -) davon ausgegangen, dass in einem Fall, in dem der Arbeitgeber auf alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Tarifgebundenheit die für ihn geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung angewandt hatte (dies war in dem entschiedenen Rechtsstreit bis zum 31. Oktober 2006 die des BAT und anschließend die des TV-L und TVÜ-L), kein Tarifwechsel, sondern eine von denselben Tarifvertragsparteien vereinbarte Tarifsukzession innerhalb des Geltungsbereichs des bisherigen Tarifvertrags liegt, woran der Betriebsrat mangels Änderung der bisherigen Vergütungsstruktur nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen ist.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Anders als die vorangegangenen Verträge enthält der letzte Arbeitsvertrag vom 27. November 2007 bei der Vergütung keinen - im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung anzunehmenden - Verweis auf den TVöD in der im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung (vgl. zu dieser ergänzenden Auslegung der von der Beklagten verwandten und auf eine Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT verweisenden Formulararbeitsverträge BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 18 ff. und - 5 AZR 484/13 - Rn. 18 ff.) .

    Daher verstößt § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. a BV 1992 - ebenso wie § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. a BV 2001 - zumindest hinsichtlich der Ausschlussfristenregelung gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und ist insoweit unwirksam (vgl. zur BV 2001 BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 33) .

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Damit scheidet eine ergänzende Auslegung von Betriebsvereinbarungen zwar nicht von vornherein aus (hierzu BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31; zweifelnd BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Diese setzt zumindest eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Damit scheidet eine ergänzende Auslegung von Betriebsvereinbarungen zwar nicht von vornherein aus (hierzu BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31; zweifelnd BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353) .
  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 18/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Es verbietet sich schon deshalb, weil Betriebsvereinbarungen möglichst gesetzeskonform auszulegen sind (vgl. BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - zu B II 2 b dd der Gründe, BAGE 107, 9) .
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Ein solches Verständnis führte - jedenfalls soweit die Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betroffen ist - zur Unwirksamkeit der BV 2001 (vgl. zu einer Betriebsvereinbarung über die Lohngestaltung BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 286) .
  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 745/12

    Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2012 - 2 Sa 745/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 484/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
    Anders als die vorangegangenen Verträge enthält der letzte Arbeitsvertrag vom 27. November 2007 bei der Vergütung keinen - im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung anzunehmenden - Verweis auf den TVöD in der im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung (vgl. zu dieser ergänzenden Auslegung der von der Beklagten verwandten und auf eine Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT verweisenden Formulararbeitsverträge BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 18 ff. und - 5 AZR 484/13 - Rn. 18 ff.) .
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    bb) Soweit hier überhaupt eine zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung auf die vertragliche Abrede bzgl. der Anwendung der Vergütungsordnung des BAT in Betracht kommt, wäre sie als die Höhe des vertraglichen Entgelts unmittelbar bestimmende Regelung nicht einem Tatbestand des Katalogs von § 87 Abs. 1 BetrVG, insbesondere der Nr. 10, zuzuordnen (bspw. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23; 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .

    Als in einer allenfalls teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung enthaltene Regelung ist die Ausschlussfristenbestimmung keinem der Tatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG zuzuordnen und auch nicht zwingend mit einer entsprechenden Regelung verbunden, sondern unterfällt dem Bereich der freiwilligen Mitbestimmung gem. § 88 BetrVG (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 20) .

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 13; 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 43 mwN, BAGE 135, 13) .

    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15 mwN; 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 15 ff. mwN) .

    Diese setzt eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 31; 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 33, BAGE 147, 313) .

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    aa) Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen nur dann zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 20 mwN) .
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