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   BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14   

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https://dejure.org/2016,25587
BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 (https://dejure.org/2016,25587)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 (https://dejure.org/2016,25587)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 (https://dejure.org/2016,25587)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, Art 3 Abs 1 GG
    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

  • IWW

    § 72 Abs. 3 ArbGG, § ... 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 75 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsvereinbarung über Sonderzahlung

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs. 1
    Betriebsvereinbarung; Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1
    Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsparteien sind beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen an den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung und allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung - und der Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung über Sonderzahlung - Gleichbehandlung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bonus für alle gleich hoch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1160
  • BB 2016, 2227
  • DB 2016, 2304
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

    Auszug aus BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14
    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 20 mwN) .

    Indem der gleichheitswidrige Tatbestand nicht angewandt wird, kann die Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern erreicht werden (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 38 ff.; anders nur, wenn die Anwendung der gleichheitswidrigen Norm auf von ihr nicht erfasste Arbeitnehmer verlangt wird: BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 43/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14
    Gegenteiliges folgt entgegen der Auffassung der Beklagten nicht aus der Entscheidung des Senats vom 31. Mai 2005 (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - BAGE 114, 286) .

    Die Frage eines Anspruchs auf die der bevorzugten Gruppe gewährten Leistungen aus dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stellte sich daher nicht (ausf. BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - zu II der Gründe, BAGE 114, 286) .

  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 43/12

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Rechtsfolgen eines Verstoßes

    Auszug aus BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14
    Indem der gleichheitswidrige Tatbestand nicht angewandt wird, kann die Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern erreicht werden (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 38 ff.; anders nur, wenn die Anwendung der gleichheitswidrigen Norm auf von ihr nicht erfasste Arbeitnehmer verlangt wird: BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 43/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

    Auszug aus BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14
    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2019 - 7 Sa 490/18

    Arbeitsordnung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Benachteiligung; betriebliche

    Knüpft die Bezugsgröße der Berechnung an das bezahlte Bruttoeinkommen an, spricht dies dafür, dass die Sonderzahlung eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung darstellt und Vergütungscharakter hat (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 404/16 - Rn. 26; BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

    Erfolgt bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses eine anteilige Berechnung der Sonderzahlung, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Sonderzahlung Arbeitsleistung vergüten soll (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Das spricht über die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten hinaus für einen Arbeitsleistungsbezug der Jahressonderzuwendung neben dem Zweck der Belohnung der Betriebstreue (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

    Der Ausschluss- und Kürzungstatbestand in § 10 Nr. 4 MTV macht vielmehr deutlich, dass § 10 MTV nicht nur geleistete Betriebstreue honorieren, sondern auch erbrachte Arbeitsleistung vergüten soll (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

    cc) Der neben dem Betriebstreuecharakter bestehende Vergütungscharakter wird durch die Bezugsgröße der Berechnung der Jahressonderzuwendung gestützt (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    cc) Der Verstoß der Regelung in Nr. 2.2 Abs. 2 DV Starterprämie gegen Art. 68 BayPVG führt dazu, dass sie nicht angewandt werden darf (ebenso bei einem Verstoß gegen § 75 Abs. 1 BetrVG BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 25) .
  • LAG München, 17.07.2020 - 3 Sa 25/20

    Entscheidungsprämie, Betriebsvereinbarung, betriebsverfassungsrechtlicher

    Dabei sei bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 26.04.2016 - 1 AZR 435/14).

    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21) sei die Rechtsfolge der Ungleichbehandlung am Regelungszweck der konkret betroffenen Anspruchsnorm zu prüfen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - Rn 24) sei ein unterschiedlich hoher Verdienst bei der Unterscheidung von Arbeitnehmergruppen kein anerkennenswerter Grund für die Ungleichbehandlung.

    Die entsprechende Passage zum Beurteilungsspielraum und zur Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen von den Betriebsparteien gesetzten Regeln sei in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - nicht dargestellt worden, weil es darauf nicht angekommen sei.

    nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf das erstinstanzliche Urteil Bezug genommen werden, das die Rechtsprechung zutreffend unter wörtlichem Zitat wiedergegeben hat (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21).

    Danach ist für die Frage, ob eine Differenzierung von Arbeitnehmern sachlich gerechtfertigt ist, "vor allem" der mit der Regelung verfolgte Zweck maßgeblich, der sich "vorrangig" aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ergibt, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - nicht aufgegeben (vgl. so bereits LAG München, Urteil vom 06.07.2020 - 8 Sa 864/19 - unter 2.1.2. der Entscheidungsgründe); sie wird seitens des Bundesarbeitsgerichts weiterhin zugrunde gelegt (vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 20).

    Eine gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßende Ausgestaltung der Entscheidungsprämienzahlung für die Partnerverkäufer würde dazu führen, dass diese grundsätzlich die ihnen durch die gleichheitswidrige Gruppenbildung vorenthaltene Leistung beanspruchen könnten (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 25).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Ob der Arbeitgeber mit einer Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet oder sonstige Zwecke verfolgt, ist durch Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 19, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 20, NZA 2014, 1136).

    Für eine Sonderzahlung, die (auch) als Gegenleistung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird, kann sprechen, dass eine Regelung besteht, nach der Teilzeitbeschäftigte lediglich eine Sonderzahlung im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur betriebsüblichen Vollarbeitszeit erhalten (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 26, BAGE 158, 37; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160).

    Gleiches gilt für eine Regelung, nach der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraums (teilweise) ruht, keine oder nur eine anteilige Sonderzahlung erhalten (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 27, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris).

    Für eine Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung spricht weiterhin eine Berechnung der Sonderzahlung, die auf das individuelle Gehalt des Arbeitnehmers im Bezugszeitraum abstellt (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 28, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Gleiches gilt, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung besteht (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Ob der Arbeitgeber mit einer Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet oder sonstige Zwecke verfolgt, ist durch Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 19, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 20, NZA 2014, 1136).

    Für eine Sonderzahlung, die (auch) als Gegenleistung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird, kann sprechen, dass eine Regelung besteht, nach der Teilzeitbeschäftigte lediglich eine Sonderzahlung im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur betriebsüblichen Vollarbeitszeit erhalten (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 26, BAGE 158, 37; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160).

    Gleiches gilt für eine Regelung, nach der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraums (teilweise) ruht, keine oder nur eine anteilige Sonderzahlung erhalten (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 27, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris).

    Für eine Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung spricht weiterhin eine Berechnung der Sonderzahlung, die auf das individuelle Gehalt des Arbeitnehmers im Bezugszeitraum abstellt (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 28, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Gleiches gilt, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung besteht (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    (aaaa) Der Beklagten ist zwar zuzustimmen, dass die Stichtagsregelung für den Zweck spricht, erwiesene Betriebstreue zu honorieren (vgl. zB zu Betriebsvereinbarungen BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23; zu Tarifverträgen BAG 25. Juli 2023 - 9 AZR 332/22 - Rn. 32; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 42, BAGE 163, 144; zu AGB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 18, BAGE 146, 284) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

    Das spricht über die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten hinaus für einen Arbeitsleistungsbezug der Jahressonderzuwendung neben dem Zweck der Belohnung der Betriebstreue (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

    Der Ausschluss- und Kürzungstatbestand in § 10 Nr. 4 MTV macht vielmehr deutlich, dass § 10 MTV nicht nur geleistete Betriebstreue honorieren, sondern auch erbrachte Arbeitsleistung vergüten soll (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

    cc) Der neben dem Betriebstreuecharakter bestehende Vergütungscharakter wird durch die Bezugsgröße der Berechnung der Jahressonderzuwendung gestützt (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 251/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 610/15

    Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach

  • LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18

    Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 1394/22

    Konzernbetriebsrat, Bindung an betriebsverfassungsrechtliches

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 630/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 632/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 631/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

  • BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher

  • ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23

    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie -

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 561/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 260/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16

    Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2023 - 12 Sa 1160/22

    Sozialplan, betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz,

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20

    Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung -

  • ArbG Bonn, 08.11.2016 - 7 Ca 1551/16
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18

    Entgelt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Beweislast -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 21 Sa 2016/16

    Betriebsverlagerung - Wechsel des Rechtskreises - Abgeltung - Rentennachteile -

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1426/15

    Beschwer; Zulässigkeit; Streitgegenstand

  • LAG Hamm, 26.11.2019 - 7 Sa 877/19
  • ArbG Stuttgart, 10.11.2016 - 11 Ca 3130/16

    Sozialplan - Pauschalabfindung - Altersdiskriminierung -

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1427/15

    Beschwer; Zulässigkeit; Streitgegenstand

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 358/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

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