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   BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88   

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https://dejure.org/1989,170
BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88 (https://dejure.org/1989,170)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1989 - 1 AZR 454/88 (https://dejure.org/1989,170)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 (https://dejure.org/1989,170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Änderungen der Arbeitsvertragsinhalte durch Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen - Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Metallindustrie Nordrhein-Westfalen - Bestimmung des Arbeitsverhältnisses nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77
    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77 Abs. 4 und 6, § 87 Abs. 1 Nr. 10; TVG § 4 Abs. 1 und 5
    Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen: Einschränkung bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen, die keine in einem Bezugssystem zueinander stehenden Sozialleistungen beinhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 360
  • NJW 1990, 1315 (Ls.)
  • NZA 1990, 351
  • BB 1990, 355
  • BB 1990, 994
  • DB 1990, 692
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
    Die Frage, nach welcher Lohngruppen- oder Gehaltsgruppenordnung Arbeitnehmer zu vergüten sind, ist eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung (Beschluß des Senats vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972).

    Daß für Krankenanstalten in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Arbeitsbedingungen tariflich geregelt sind, begründet für die BV 86 keine Sperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG (Beschluß des Senats vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
    Das ist eine andere, jedenfalls eine umfassendere Fragestellung als die, über die der Große Senat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) zu entscheiden hatte und entschieden hat.
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
    So hat der Dritte Senat entschieden, daß eine Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung nicht nach § 77 Abs. 6 BetrVG nachwirkt (Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), und der Achte Senat ausgesprochen, daß eine Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Urlaubsgeld nicht nachwirkt (Urteil vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
    So hat der Dritte Senat entschieden, daß eine Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung nicht nach § 77 Abs. 6 BetrVG nachwirkt (Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), und der Achte Senat ausgesprochen, daß eine Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Urlaubsgeld nicht nachwirkt (Urteil vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
    Eine Änderungskündigung mit dem Ziel, die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer dahin zu ändern, daß eine andere Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung maßgebend sein soll, ist unwirksam, wenn hinsichtlich dieser Änderung mit dem Betriebsrat nicht zuvor eine Einigung erzielt worden ist oder ein Spruch der Einigungsstelle diese Einigung ersetzt hat (Beschluß des Senats vom 31. Januar 1984, BAGE 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Vielmehr gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 374; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60 ff.).
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Die tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien können keine abweichenden einzelvertraglichen Abmachungen treffen, die sich gegenüber den zwingend wirkenden Rechtsnormen durchsetzen (BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 2 a und b der Gründe, BAGE 62, 360) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Vielmehr kommt die nicht günstigere individualvertragliche Vereinbarung lediglich für die Dauer der Geltung der Betriebsvereinbarung nicht zur Anwendung, da die Normen der Betriebsvereinbarung sie für die Zeit ihrer Wirkung verdrängen (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 54; 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 62, 360) .

    Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsvertragliche Vereinbarung vor oder nach Abschluss der Betriebsvereinbarung getroffen worden ist (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 3 der Gründe, aaO; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

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