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   BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74   

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BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 (https://dejure.org/1977,922)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 (https://dejure.org/1977,922)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 (https://dejure.org/1977,922)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1400
  • DB 1977, 1562
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen (vgl. BT-Drs. VI/2729 S. 23) , kommt es darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der (gesamten) Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu I 2 a der Gründe; 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - zu 3 der Gründe) .

    Wollte man dies anders beurteilen, dann erhielte das freigestellte Betriebsratsmitglied uU einen mit § 78 Satz 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - zu 2 der Gründe) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Deshalb kommt es darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der gesamten Dauer seiner Amtsausübung in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 587/16 - Rn. 24 ; 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15; 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu I 2 a der Gründe; 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 2 der Gründe; 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - aaO, zu 3 der Gründe).

    Hieran fehlt es jedoch; auch der insoweit darlegungspflichtige Kläger (dazu BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 3 der Gründe) hat keine entsprechenden Tatsachen vorgetragen.

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 496/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

    Anderenfalls erhielte das freigestellte Betriebsratsmitglied unter Umständen einen mit § 78 Satz 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 25; 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - zu 2 der Gründe) .

    Deshalb kommt es darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der gesamten Dauer seiner Amtsausübung in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15; 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu I 2 a der Gründe; 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - zu 3 der Gründe) .

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 2 der Gründe; 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - aaO, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe; 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15

    Anspruch auf höhere Vergütung eines Betriebsratsmitgliedes unter Berücksichtigung

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (vgl. BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in AuA 2005, 436; BAG vom 13.11.1987 - 7 AZR 550/86 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 in AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 a.a.O.; BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 in NZA 2006, 448; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O.).

    Auch insoweit führt der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichtes unter Rdnr. 16 seiner Entscheidung vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 aus, dass nach dem Zweck des § 37 Abs. 4 BetrVG das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen ist und es darauf ankommt, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitgliedes während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (so auch: BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 a.a.O. Rdnr. 11; BAG vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 a.a.O. Rdnr. 12).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 17. Mai 1977 (- 1 AZR 458/74 - AP Nr. 28 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) und vom 21. April 1983 (aaO) auf den Zeitpunkt der Wahl abgestellt hat, gilt dies nicht für Ersatzmitglieder.
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Hierfür ist das Urteilsverfahren vorgesehen (vgl. im Ergebnis: Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, z. B. Urteile vom 31. August 1983 - 4 AZR 67/81 -, nicht veröffentlicht; vom 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972 = DB 1983, 2253; vom 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP Nr. 28 zu § 37 BetrVG 1972).

    Nach dem Sinn und Zweck des § 37 Abs. 4 BetrVG hat jedoch - anders als z. B. bei der Bewertung von Tätigkeiten nach tariflichen Tätigkeitsmerkmalen - darüber hinaus im Sinne eines weiteren Kriteriums zur Feststellung der Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer auch deren jeweilige fachliche und persönliche Qualifikation Berücksichtigung zu finden; außergewöhnliche Leistungen müssen dabei ebenso besondere Beachtung finden wie unterdurchschnittliche Leistungen (vgl. insgesamt: BAG Urteil vom 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP, aaO; Urteil vom 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP, aaO; Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 67/81 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl. 1981, § 37 Rz 54; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 83; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 37 Rz 67/68; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 37 Rz 66/67; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl. 1982, § 37 Rz 57; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 37 Rz 44; Etzel, Betriebsverfassungsrecht, 3. Aufl. 1987 Rz 1049; Hennecke, RdA 1986, 241, 242).

  • LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17

    Bemessung des Arbeitsentgelts des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach

    Fehlt es an einem vergleichbaren Arbeitnehmer, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitgliedes ersatzlos weggefallen ist, bemisst sich das ihm zustehende Arbeitsentgelt nach der Tätigkeit, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn es nicht freigestellt wäre (BAG, 17.05.1977 -1 AZR 458/74; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06).

    bb.              Für den Fall, dass es an einer vergleichbaren Person fehlt, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitglieds ersatzlos weggefallen ist, hat das Bundesarbeitsgericht in einer früheren Entscheidung festgestellt, dass das dem Betriebsratsmitglied zustehende Arbeitsentgelt sich nach der Tätigkeit bemesse, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn er nicht freigestellt wäre (BAG, Urteil vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 -, Rn. 9, juris; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2006 - 11 Sa 230/06 -, Rn. 25, juris und Däubler, SR 2017, 85, 102).

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 587/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

  • ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14

    Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung -

  • BAG, 21.04.1983 - 6 AZR 407/80

    Nichtgewährung der Lohndifferenz

  • BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 72/82

    Personalratsmitglied-Entgeltschutz - Entgeltanspruch - Freigestelltes

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Sa 13/15

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Mitglieds des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 1693/12

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver

  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 13 Sa 1897/05

    Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung

  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05

    Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung

  • ArbG München, 10.12.2020 - 22 Ca 10321/19

    Abgewiesene Klage im Streit um Entgeltansprüche eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Nürnberg, 24.08.1992 - 7 Sa 393/91

    Arbeitsentgelt eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich zu Arbeitnehmern mit

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