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   BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54   

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BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54 (https://dejure.org/1955,99)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1955 - 1 AZR 493/54 (https://dejure.org/1955,99)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 (https://dejure.org/1955,99)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sonstige Rechte - Eingerichteter Gewerbebetrieb - Ausgeübter Gewerbebetrieb - Arbeitnehmerschaft - Gewerkschaft - Streik - Arbeitsbedingungen nach Tarifvertragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 75
  • NJW 1955, 1373
  • BB 1955, 1028
  • DB 1955, 779
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    (1) Der Senat hat bisher offengelassen, ob bei einem Streik, der um den Abschluss eines zahlreiche Regelungen umfassenden Tarifvertrags geführt wird, die Rechtswidrigkeit schon einer Forderung zu dessen Rechtswidrigkeit führt (BAG 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75) .
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung verliert er die Fähigkeit, Partei eines Firmentarifvertrags zu sein, nicht durch den Beitritt zu einem Arbeitgeberverband (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166, 186, zu B III 4 c der Gründe; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - BAGE 97, 263, 268, zu II 1 b cc der Gründe; vgl. auch schon die Senatsentscheidung vom 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75 in welcher die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers trotz Verbandszugehörigkeit als selbstverständlich vorausgesetzt wird; Buchner DB Beilage 9/2001 S 1, 3, 4; ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 9 GG Rn. 162; Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd 1 S 524, 1007; Jacobs ZTR 2001, 249, 250, 251; Kissel Arbeitskampfrecht § 26 Rn. 115; Löwisch/Rieble AR-Blattei SD Arbeitskampf II 170.2 Rn. 6; Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 2 Rn. 128; MünchArbR/Otto 2. Aufl. § 285 Rn. 66; Richardi Juristische Analysen 1971 Heft 2 S 3, 15 bis 18; Rieble NZA 2000, 225, 229; Rüthers in Brox/Rüthers Arbeitskampfrecht 2. Aufl. Rn. 137; Stein RdA 2000, 129, 136; Thüsing NZA 1997, 294; Waas ZTR 2000, 341, 342; Wiedemann in Wiedemann TVG § 1 Rn. 166; aA LAG Schleswig-Holstein 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 157; Kleinke/Kley/Walter ZTR 2000, 499, 503; Matthes FS Schaub S 477, 481 ff.; Natzel SAE 2001, 43, 48, 49).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 4. Mai 1955 (- 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75) ausgeführt hat, kann der Arbeitgeber einem Streik die Legitimität nicht dadurch nehmen, daß er sich Dritten gegenüber verpflichtet, einen Tarifvertrag nicht abzuschließen.

    Er hat jedoch bereits im Urteil vom 4. Mai 1955 (- 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75) ausgeführt, daß ein Streik nicht deshalb rechtswidrig ist, weil der bestreikte Arbeitgeber, der einem Arbeitgeberverband angehört, diesem gegenüber satzungsmäßig verpflichtet ist, keinen Firmentarifvertrag abzuschließen.

    Ein auf eine gesetzwidrige tarifliche Regelung gerichteter Arbeitskampf ist nicht erlaubt (vgl. BAG 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75; 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189, 199, zu III 1 der Gründe; ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 9 GG Rn. 111).

    Die Frage, ob bei einem Streik, der um den Abschluß eines zahlreiche Regelungen umfassenden Tarifvertrags geführt wird, bereits die Rechtswidrigkeit einer nur untergeordneten Forderung zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks führt, bedarf keiner Klärung (offengelassen bereits in BAG 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75).

    Jedenfalls dann, wenn es sich bei der die Friedenspflicht verletzenden oder rechtswidrigen Forderung um eine Hauptforderung handelt, führt dies zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks (BAG 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - aaO).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Der Arbeitskampf dient der Erreichung bestimmter Kampfziele, regelmäßig dem Abschluß eines Tarifvertrages (BAG 2, 75 [77] = AP Nr. 2 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Brox, Festschrift für Nipperdey, 1965, S. 55 [58]; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch a.a.O., § 47 A II, S. 870, 888 ff.).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Das wird bereits aus dem Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Mai 1955 (- 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75) deutlich: Das Bundesarbeitsgericht setzt die Wirksamkeit eines verbandswidrigen Firmentarifvertrages voraus (vgl. auch Wiedemann/Oetker aaO § 2 Rn. 128).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62

    Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik -

    Das hat der Senat bereits in BAG 2, 75 [8o, 81] ( = AP Nr, 2 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ausgesprochen.

    aufgefallen sein, daß er zusammen mit den anderen streikenden Arbeitnehmern monatelang nicht gearbeitet, aber auch keinen Lohn von seinem Arbeitgeber erhalten hat» Das mußte auch bei seinen Verhältnissen ein hin reichender Anhaltspunkt für ihn sein, sich gewissenhaft über sein Verhalten Rechenschaft abzulegen , 3» Wie der erkennende Senat' in BAG 2, 75 [76] ( - AP Nr» 2 zu Art; 9 GG Arbeitskampf) sov/ie in AP Nr» 3 zu § 1 TVG Friedenspflicht bereits entschieden hat, ist die Schadenersatzhaftung derjenigen, die sich schuldhaft an einem rechtswidrigen Streik beteiligt haben, eine gesamtschuldnerische» Das folgt allein schon aus den §§ 83o , 84o BGB».

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Das wird bereits aus dem Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Mai 1955 (- 1 AZR 493/54 - BAGE 2, 75) deutlich: Das Bundesarbeitsgericht setzt die Wirksamkeit eines verbandswidrigen Firmentarifvertrages voraus (aaO BAGE 2, 75, 77 f. vgl. auch Wiedemann/Oetker aaO § 2 Rn. 128).
  • LAG Hessen, 02.02.2006 - 9 Sa 915/05

    Rechtmäßiger Streik um Tarifvertragssozialplan

    Jedenfalls dann, wenn es sich bei der die Friedenspflicht verletzenden oder rechtswidrigen Forderung um eine Hauptforderung handelt, führt dies zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks (BAG 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - aaO).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    Deshalb ist der Schutz des Gewerbebetriebs als "sonstiges Recht" im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB nicht zuletzt entwickelt worden, um den Vermögensschutz für diesen Interessenverbund gegen organisierte Aktionen zu erweitern, durch die - wie z.B. bei Aufforderungen zu Streiks oder Blockaden - Druck auf die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden soll (BGHZ 24, 200, 205 f; 59, 30, 34 f; 69, 128, 138 f; Senatsurteil vom 31. Januar 1978 - VI ZR 32/77 - NJW 1978, 816, 817, insoweit nicht in BGHZ 70, 277 [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77] abgedruckt; BAGE 2, 75, 76 f; 15, 174; BAG NJW 1964, 1291, 1292; 1970, 486, 487).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Ein auf eine gesetzwidrige tarifliche Regelung gerichteter Arbeitskampf ist nicht erlaubt (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAG 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 -).
  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 9 SaGa 1442/08

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Streiks - Parteifähigkeit

    Das Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 4. Mai 1955 (- 1 AZR 493/54 - AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 2) ist nicht einschlägig, weil dort ein anderer Sachverhalt entschieden worden ist.
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16

    Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage -

  • LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01

    Arbeitskampf; Firmentarifvertrag

  • ArbG Pforzheim, 05.04.2018 - 3 Ca 208/17

    Rechtswidrigkeit eines gewerkschaftlichen Streiks - Zweifel an Rechtmäßigkeit

  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63

    Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 23/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 22/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 24/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91

    Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz -

  • ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23

    Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84

    Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung

  • LAG Hamm, 08.08.1985 - 8 Sa 1498/85

    Arbeitskampf; Streik; Erzwingung des Abschlusses eines Firmentarifvertrages;

  • LAG Niedersachsen, 25.03.1987 - 4 Sa 398/87

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Rechtswidriger Angriff gegen

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 293/85
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