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   BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87   

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BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87 (https://dejure.org/1988,579)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1988 - 1 AZR 54/87 (https://dejure.org/1988,579)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 (https://dejure.org/1988,579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Provisionszahlungen und Provisionsabrechnungen - Mitbestimmung des Betriebsrats - Einräumung eines einseitigen Bestimmungsrechts - Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt - Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Einführung eines ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11; ZPO § 139; HGB § 87c Abs. 1
    Umfang der Mitbestimmung bei der Zuordnung von Artikeln zu Provisionsgruppen in einem Abschlußprovisionssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 109
  • BB 1988, 2390
  • DB 1989, 384
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Der Senat hat im Beschluß vom 13. März 1984 (BAGE 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) entschieden, daß er an seiner Rechtsprechung (Urteil vom 28. Juli 1981, BAGE 36, 1 [BAG 28.07.1981 - 1 ABR 56/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) festhalte, wonach ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG nur eine Vergütungsform ist, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig, worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird und bei der sich die Höhe der Vergütung in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung bemißt.

    In der Entscheidung vom 13. März 1984 (aaO) hat er eingehend dargelegt, daß es auch für die Abschlußprovision an einer Bezugsleistung fehle, zu der die Leistung des Außendienstmitarbeiters in ein Verhältnis gesetzt werde, das dann über die Höhe des Entgelts Auskunft gebe.

    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat in der Entscheidung vom 13. März 1984 (aaO) ausgeführt: Sei das Provisionssystem so ausgestaltet, daß mit jedem Abschluß eines bestimmten Geschäftes auch eine bestimmte Zahl von Provisionspunkten verdient und jeder Provisionspunkt einheitlich mit einem bestimmten DM-Betrag vergütet werde, so unterliege die Festlegung der Punktezahl für jedes Geschäft der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Der Senat hat im Beschluß vom 13. März 1984 (BAGE 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) entschieden, daß er an seiner Rechtsprechung (Urteil vom 28. Juli 1981, BAGE 36, 1 [BAG 28.07.1981 - 1 ABR 56/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) festhalte, wonach ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG nur eine Vergütungsform ist, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig, worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird und bei der sich die Höhe der Vergütung in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung bemißt.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 28. Juli 1981 (aaO) im einzelnen dargelegt, warum Anteils- und Leitungsprovisionen, wie sie in der Versicherungswirtschaft gezahlt werden, keine vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelte im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG sind.

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Dies hat der Senat zunächst in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) entschieden, nach der mit Ausnahme des Geldfaktors nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG alle Anknüpfungspunkte für die Zahlung einer Wettbewerbsprämie mitbestimmungspflichtig sind, so die Festlegung des Verteilungsschlüssels und der Prämienkurve.
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Im Beschluß vom 13. September 1983 (- 1 ABR 32/81 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie) hat der Senat dann ausgesprochen, in einem Prämienlohnsystem unterliege auch der Faktor, der den Verlauf der Leistungslohnkurve bestimme, der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 1984, BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, vom 17. Dezember 1985, BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54

    Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlegung der

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Durch eine solche Regelung darf das Mitbestimmungsrecht nur nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1956, BAGE 3, 207, 212 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 1984, BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, vom 17. Dezember 1985, BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 1984, BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, vom 17. Dezember 1985, BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Durch eine solche Regelung darf das Mitbestimmungsrecht allerdings nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Wird es durch den Abschluß einer Betriebsvereinbarung ausgeübt, kann diese aber vorsehen, daß der Arbeitgeber berechtigt ist, unter bestimmten - in der Vereinbarung geregelten - Voraussetzungen eine Maßnahme allein zu treffen (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).

    Dadurch darf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur nicht in seiner Substanz verletzt werden (BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - BAGE 90, 194, 200; 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - aaO mwN).

  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    In diesem Zusammenhang hat es der Senat als zulässig angesehen, wenn eine Betriebsvereinbarung für bestimmte Fälle ein Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers vorsieht, sofern dadurch das Mitbestimmungsrecht nicht in seiner Substanz beeinträchtigt wird (BAG Urteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu 87 BetrVG 1972 Provision, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).

    Hier hat der Senat im Urteil vom 26. Juli 1988 (aaO) entschieden, bei der Einführung eines Provisionssystems, nach dem die Abschlußprovision nach Pfennigsätzen pro Artikel gezahlt werden soll und zu diesem Zweck sechs Provisionsgruppen mit unterschiedlichen Pfennigsätzen gebildet werden, unterliege die Zuordnung der einzelnen Artikel zu den Provisionsgruppen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

    In Übereinstimmung hiermit und mit der Entscheidung vom 26. Juli 1988 (aaO) hat der Senat schließlich in der Entscheidung vom 13. März 1984 (BAGE 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) ausgeführt, wenn das Provisionssystem so ausgestaltet sei, daß mit jedem Abschluß eines bestimmten Geschäftes auch eine bestimmte Zahl von Provisionspunkten verdient und jeder Provisionspunkt einheitlich mit einem bestimmten DM-Betrag vergütet werde, unterliege die Festlegung der Punktezahl für jedes Geschäft der Mitbestimmung des Betriebsrats.

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Vergleichbare leistungsbezogene Entgelte sind deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats solche Vergütungen, bei denen die Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird, und bei denen sich die Höhe der Vergütung unmittelbar nach dem Verhältnis beider Leistungen zueinander bestimmt (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16, zu I der Gründe; zuletzt 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.

    Insbesondere im Urteil vom 26. Juli 1988 (aaO) hat der Senat im Anschluß an die Entscheidung vom 7. September 1956 ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden dürfe.

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Insofern gilt nichts anderes als für die Ausgestaltung eines Provisionssystems (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92

    Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der

    Die Provisionsneuregelung wurde unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (vgl. dazu zuletzt BAG Urteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, m.w.N.) einvernehmlich mit dem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung getroffen.
  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04

    Kurzarbeit

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 352/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 349/07

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 351/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99

    Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 350/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

  • BAG, 25.06.1996 - 1 AZR 853/95

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Änderung der Bezugsgröße zur

  • LAG Hessen, 03.11.2011 - 5 TaBV 70/11

    Einschränkung von Mitbestimmungsrechten in einer Betriebsvereinbarung -

  • ArbG Hagen, 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12

    Arbeit & Soziales - Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit im Baugewerbe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2023 - 6 TaBV 1/23

    Errichtung einer Einigungsstelle - Bestimmtheit des Antrags - offensichtliche

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 561/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 560/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

  • LAG Hamm, 19.03.2004 - 7 Sa 1761/03

    Direktionsrecht, Änderungskündigung, kollektive Regelung, Mitbestimmungsrecht des

  • LAG Hamm, 10.04.2002 - 18 Sa 1193/01

    Mehrarbeitszuschläge, tarifliche Arbeitszeitregelung, Öffnungsklausel,

  • LAG Hamm, 12.02.2002 - 13 TaBV 129/01

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abweichen des Arbeitgebers von den im

  • LAG Hamm, 11.09.2006 - 1 Sa 431/06
  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 327/90

    Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts - Ausnahme bestimmter

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei einseitiger Anordnung von Überstunden

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