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   BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81   

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https://dejure.org/1983,976
BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81 (https://dejure.org/1983,976)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1983 - 1 AZR 544/81 (https://dejure.org/1983,976)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1983 - 1 AZR 544/81 (https://dejure.org/1983,976)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 86
  • NJW 1984, 2966
  • BB 1984, 598
  • DB 1984, 129
  • DB 1984, 1875
  • JR 1985, 264
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81
    Ein Betriebsteil ist ein wesentlicher im Sinne der genannten Bestimmung, wenn in ihm ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer des Gesamtbetriebes beschäftigt ist (Senatsurteil vom 21. Oktober 1980 - 1 AZR 145/79 -, AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81
    Tut sie dies nicht oder nicht rechtzeitig, so muß sie die daraus folgenden betriebsverfassungsrechtlichen Nachteile hinnehmen (Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 -, zu B II 1 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00

    Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung

    Auf die Frage, ob die Zuständigkeit eines Gesamtbetriebsrates sich auch auf betriebsratslose Betriebe erstreckt - sofern es sich nicht sowieso um Beteiligungsrechte handelt, deren Wahrnehmung in die Zuständigkeit eines Einzelbetriebsrats fällt - (verneinend BAG 16. August 1983 - 1 AZR 544/81 - BAGE 44, 86; aA Richardi BetrVG 7. Aufl. § 50 Rn. 34 f. mwN zum Streitstand), kommt es nicht mehr an.
  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

    Die Beklagte beruft sich zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 16. August 1983 (1 AZR 544/81 - BAGE 44, 86 = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    So erstreckt sich z. B. die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht auf solche Betriebe des Unternehmens, in denen kein Betriebsrat besteht (BAG Urteil vom 16. August 1983, BAGE 44, 86 [BAG 16.08.1983 - 1 AZR 544/81] = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 690/93

    Überbetriebliche Gleichbehandlung

    Eine Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat würde nicht für die Belegschaften der Betriebe maßgeblich sein, die keinen Betriebsrat gewählt haben (vgl. BAGE 44, 86, 89 = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 61/94

    Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe

    Das entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 44, 86 [BAG 16.08.1983 - 1 AZR 544/81] = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 22.01.2004 - 9 TaBV 71/03

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gemeinsamen Betriebes; Zulässigkeit einer

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  • BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 687/93

    Betriebsrat - Gleichbehandlung mehrerer Betriebe eines Unternehmens

    Eine Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat würde nicht für die Belegschaften der Betriebe maßgeblich sein, die keinen Betriebsrat gewählt haben (vgl. BAGE 44, 86, 89 = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 689/93

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Anspruch auf Umsatzprämie - Erfordernis der

    Eine Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat würde nicht für die Belegschaften der Betriebe maßgeblich sein, die keinen Betriebsrat gewählt haben (vgl. BAGE 44, 86, 89 [BAG 16.08.1983 - 1 AZR 544/81] = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • LAG München, 21.12.2010 - 6 Sa 722/10

    Gewährung einer Gewinnbeteiligung - Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung

    Denn es hatte sich bei der BV R. um keine Gesamtbetriebsvereinbarung gehandelt, welche nach der Rechtslage vor 2001 zudem auch nur die Beschäftigten in Betrieben mit einem eigenen Betriebsrat Geltung erlangt hätte (vgl. BAG v. 16.8. 1983 - 1 AZR 544/81, BB 1984, 598).
  • BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 691/93

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Anspruch auf Zahlung einer Umsatzprämie -

    Eine Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat würde nicht für die Belegschaften der Betriebe maßgeblich sein, die keinen Betriebsrat gewählt haben (vgl. BAGE 44, 86, 89 [BAG 16.08.1983 - 1 AZR 544/81] = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • LAG Hamburg, 30.03.1992 - 4 TaBV 5/90

    Betriebsrat; Konzern; Konzernbetriebsrat; Niederlassung; Beschäftigtenzahl;

  • BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 688/93
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