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   BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96   

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https://dejure.org/1997,462
BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 (https://dejure.org/1997,462)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 (https://dejure.org/1997,462)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 (https://dejure.org/1997,462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1009
  • BB 1997, 1368
  • JR 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Rechtsverhältnis, das der Feststellung fähig ist, auch in einzelnen Beziehungen oder Folgen aus dem Arbeitsverhältnis bestehen, wie der Lage der Arbeitszeit (Senatsurteil vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit, zu I 2 a der Gründe).

    Diese Erwägungen müssen gerade auch für die Regelung der betrieblichen Arbeitszeit (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit, zu II 2 der Gründe), insbesondere für die hier streitige Organisation des Schichtbetriebs gelten.

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 574/96

    Rechtswirksamkeit einer durch Betriebsvereinbarung eingeführten Schichtenregelung

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
    Allerdings haben die Kläger unter Hinweis auf das dem Senat im Parallelrechtsstreit - 1 AZR 574/96 - vorgelegte Urteil vom 13. Oktober 1994 (- 4 Ca 993/94 -) vorgetragen, das Arbeitsgericht Mönchengladbach habe rechtskräftig festgestellt, die BV 1991 sei verbindlicher Bestandteil der Arbeitsverhältnisse zwischen den Parteien geworden.
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
    Die Auslegung dieser Arbeitsverträge unterliegt nach ständiger Rechtsprechung in vollem Umfang der Überprüfung durch den Senat, da es sich um Einheitsverträge handelt (BAG Urteil vom 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP Nr. 33 zu § 112 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 679/93 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 a der Gründe) ist unter einer betrieblichen Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
    Diese sollen üblicherweise bewirken, daß für alle Arbeitnehmer des Betriebs unabhängig von ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft einheitliche Arbeitsbedingungen gelten (BAGE 67, 330, 341 = AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
    Auch gegenüber Betriebsvereinbarungen gilt das Günstigkeitsprinzip (BAGE 53, 42, 58 ff. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 234/92

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Vorrang des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
    Betriebsvereinbarungen unterliegen nach ständiger Rechtsprechung einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle (Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 234/92 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu I 3 a der Gründe; zur Kritik an dieser vom Schrifttum überwiegend abgelehnten Rechtsprechung z. B. GK- BetrVG /Kreutz, 5. Aufl., § 77 Rz 259 ff.).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36).
  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

    Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann (BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36, zu II 2 b bb der Gründe).

    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2, zu B II 1 der Gründe; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - aaO).

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