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   BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56   

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BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 (https://dejure.org/1957,61)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 (https://dejure.org/1957,61)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 (https://dejure.org/1957,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bewerbungsgespräch (Vorstrafen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 159
  • NJW 1958, 516
  • MDR 1958, 372
  • DB 1958, 227
  • DB 1958, 228
  • DB 1958, 282
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    Auszug aus BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
    Denn wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 1956 in 1 AZR 540/55 (AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG ) entschieden hat, gibt es Mutterschutz nur für einen wirksam zustande gekommenen Vertrag.
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
    Unanwendbar auf das Arbeitsverhältnis ist, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. November 1957 in 1 AZR 189/57 entschieden hat, die rückwirkende Beseitigung eines (wegen Formverstoßes) nichtigen, aber bereits zur Ausführung gelangten Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 20.09.1955 - 2 AZR 317/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschlussfrist des § 3 KSchG

    Auszug aus BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
    Es kommt stets auf den zu besetzenden Arbeitsplatz an (vgl. hierzu auch RAG in ARS 36, 147; LAG in ARS 29, 190; 33, 98 und den Beschluß des Zweiten Senats in 2 AZR 317/55 vom 20. September 1955).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB) kann der Arbeitsvertrag auch durch Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB beendet werden.

    Wie in der Rechtsprechung des BAG weiter anerkannt ist (seit BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB), stellt nicht jede falsche Angabe bei der Einstellung eine arglistige Täuschung i. S. des § 123 BGB dar, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage.

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Irrtum über Eigenschaften der Person anerkannt, so daß bei einer begründeten Anfechtung das Arbeitsverhältnis entfällt (BAGE 20, 298 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB; BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, m. Anm. von Küchenhoff und aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, zu II der Gründe).

    In der Rechtsprechung werden Umstände als Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Person anerkannt, die entweder die Person selbst kennzeichen, wie Schwangerschaft bei einer Tänzerin (vgl. BAGE 11, 270, 271 f. = AP Nr. 15 zu § 123 BGB, zu VI 2 der Gründe, mit Anm. von Larenz), Vorstrafen (vgl. BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123), eine epileptische Erkrankung (BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB; RAG ARS 6, 305, 308) oder ihre wirtschaftliche Lage, wie z. B. ihre derzeitige Vertrauenswürdigkeit, ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Kreditwürdigkeit (BGHZ 70, 47; RGZ 143, 429, 431; 105, 206, 208; 66, 385, 387).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Der Arbeitgeber darf den Bewerber bei der Einstellung nachVorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 15, 261, 263 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Zutreffend weist das Berufungsgericht auch darauf hin, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht jede unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsfragebogen gestellten Frage eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB darstellt, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage (BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 11, 270; BAG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - DB 1984, 298).
  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB) kann grundsätzlich der Arbeitsvertrag auch durch Anfechtung gemäß §§ 119, 123 BGB beendet werden.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5, 159; 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB, zu 3 b der Gründe) stellt nicht jede unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsgespräch gestellten Frage eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB dar, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage.

    So können z. B. indiskrete Befragungen wie die uneingeschränkte Frage nach Vorstrafen ohne Bezug zu dem zu besetzenden Arbeitsplatz unzulässig sein (BAG 5, 159).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Im Hinblick auf den Charakter des Arbeitsverhältnisses als personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis und nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung hat sich - ebenso wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen (Gesellschafts- und Vereinsrecht) - in der Rechtsprechung und in der Literatur die Meinung durchgesetzt, daß ein bereits in Vollzug gesetzter Arbeitsvertrag nicht mehr mit rückwirkender Kraft angefochten werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB mit Anm. von A. Hueck; vgl. ferner BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, zu C II der Gründe, m.w.N.); § 142 Abs. 1 BGB finde, so wird argumentiert, auf das bereits begonnene Arbeitsverhältnis als Dauerrechtsverhältnis keine Anwendung.
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19

    Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

    Das gilt auch im Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 5. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 - zu I der Gründe, BAGE 5, 159) .

    Darum kann als Rechtsfolge der Anfechtung vom 27. April 2017 nicht mehr fingiert werden, dass das Angebot zum Abschluss des Arbeitsvertrags im Jahr 2014 nicht abgegeben worden ist und der Arbeitsvertrag deshalb entweder zukunftsbezogen (ex nunc) ab Zugang der Anfechtungserklärung (so für den Regelfall im Arbeitsverhältnis st. Rspr. seit BAG 5. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 - aaO) oder mit dem Zeitpunkt seiner Außervollzugsetzung (vgl. dazu BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 90, 251) am 4. Mai 2015 beseitigt worden ist (vgl. MHdB ArbR/Rachor 4. Aufl. Bd. 2 § 130 Rn. 113) .

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Die Nichtigkeit kann dann nicht rückwirkend geltend gemacht werden; eine wirksame Anfechtung wirkt regelmäßig nur für die Zukunft (BAGE 5, 159, 162 zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen verschwiegener Gefängnisstrafe).
  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Zwar entsteht in aller Regel dann, wenn ein nichtiger Arbeitsvertrag durch Aufnahme der Arbeit aktualisiert wird, ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis, das weitgehend ähnliche Rechtswirkungen wie ein durch einen wirksamen Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis erzeugt (vgl. BAG 5, 58 [65] = AP Nr. 2 zu § 125 BGB ; BAG 5, 159 [161] = AP Nr. 2 zu § 123 BGB sowie Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 5. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 - BAGE 5, 159) kann der Arbeitsvertrag grundsätzlich auch durch Anfechtung gemäß § 123 BGB beendet werden.
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07

    Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem

    Eine Ausnahme hiervon wird allenfalls dann zu machen sein, wenn die Vorstrafe auf einem Gebiet liegt, das mit der laut Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeit unmittelbar zusammenhängt (vgl. früher BAG 07.02.1964 - 1 AZR 251/63 - BAG, 261, 263; vgl. auch schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Eine Ausnahme hiervon wird allenfalls dann zu machen sein, wenn die Vorstrafe auf einem Gebiet liegt, das mit der laut Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeit unmittelbar zusammenhängt (vgl. früher BAG 07.02.1964 - 1 AZR 251/63 - BAG, 261, 263; vgl. auch schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Dieser Betrug betraf die Ausbildungsphase der Klägerin und hindert sie nicht zuletzt unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgedankens (vgl. hierzu schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - a. a. O.) - die Tatbegehung lag zum Zeitpunkt der Bewerbung der Klägerin schon lange zurück (2000 bzw. 2001) - der vom beklagten Land angesprochenen Vorbildfunktion bei der Unterrichtung bzw. Erziehung von Kindern nachzukommen.

    Anders wäre es allerdings, wenn die Vorstrafe z. B. ein Sittlichkeitsdelikt betroffen hätte und es nicht zu einer Eintragung ins Führungszeugnis der Klägerin nach § 32 Abs. 2 BZRG gekommen wäre (vgl. BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.; früher schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - a. a. O.).

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage

  • BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 227/92

    Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht des

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags neben Kündigung möglich

  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 102/88

    Auswirkung des § 8 MuSchG auf Wirksamkeit und Anfechtung des Vertrages

  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

  • BAG, 06.10.1962 - 2 AZR 360/61

    Schwangerschaft - Beschäftigungsverbot - Beschäftigungsbeschränkung -

  • BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69

    Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene

  • BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90

    Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • BAG, 25.04.1980 - 7 AZR 322/78
  • LAG Düsseldorf, 01.04.1992 - 4 Sa 157/92

    Arbeitsvertrag: Offenbarungspflicht - Schwangerschaft

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 94/79

    Abfindung - Arbeitslosengeld - Einbeziehung

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82

    Wiederholte Anrechnung von Untertagedienstzeiten - Inhaber eines

  • LAG Berlin, 22.03.1996 - 6 Sa 15/96

    Kündigung: Kündigung wegen Nichteignung - strafgerichtliche Verurteilung, die

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 288/87

    Sonderzuwendung: Anspruch bei Weiterbeschäftigung während

  • BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62

    Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2018 - L 6 KR 25/13

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen-

  • BAG, 03.05.1962 - 2 AZR 451/61

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57

    Öffentlicher Dienst - Verurteilung eines Arbeiters - Gefängnisstrafe -

  • BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63

    Urteil eines Berufungsgerichts - Verspätung der schriftlichen Niedergelegung -

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 94/82
  • BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 185/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1958 - II ZR 12/57

    Wichtiger Grund, fristlose Kündigung eines HVV, Ausschluss des ordentlichen

  • BGH, 18.01.1960 - VII ZR 4/59

    Rechtsmittel

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