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   BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75   

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BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75 (https://dejure.org/1976,278)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1976 - 1 AZR 605/75 (https://dejure.org/1976,278)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 (https://dejure.org/1976,278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitskampf - Warnstreik zur Unterstützung von Tarifvertragsverhandlungen - Ablauf der Friedenspflicht - Gewerkschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 295
  • NJW 1977, 1079
  • MDR 1977, 611
  • DB 1977, 824
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75
    Für derartige Warnstreiks gilt nämlich nicht uneingeschränkt der vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 21. April 1971 (BAGE 23, 292 = AP Nr. 45 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) aufgestellte Grundsatz, daß Arbeitskampfmaßnahmen nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden dürfen.
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62

    Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik -

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75
    Wie für jeden anderen Streik so gilt für den ebenfalls das Arbeits-, Wirtschafts- und Gesellschaftsleben tangierenden Warnstreik, daß von ihm ohne Übermaß und ohne irgendwelche Ausschreitungen Gebrauch gemacht wird; institutionell ist dies nur gewährleistet, wenn eine Gewerkschaft ihn trägt (vgl. BAGE 15, 174 [191/194] = AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; a.M. Seiter, a.a.O., der den nichtgewerkschaftlichen Warnstreik gleichfalls als rechtens ansieht).
  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75
    Unsere Rechtsordnung kennt kein geschlossenes System zulässiger Arbeitskampfmittel, wie der Senat kürzlich hinsichtlich der Möglichkeit des Boykotts bereits ausgeführt hat (vgl. Urteil des Senats vom 19, Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88

    Tarifverhandlungen: Anspruch der Gewerkschaft bei laufendem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75
    Wie für jeden anderen Streik so gilt für den ebenfalls das Arbeits-, Wirtschafts- und Gesellschaftsleben tangierenden Warnstreik, daß von ihm ohne Übermaß und ohne irgendwelche Ausschreitungen Gebrauch gemacht wird; institutionell ist dies nur gewährleistet, wenn eine Gewerkschaft ihn trägt (vgl. BAGE 15, 174 [191/194] = AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; a.M. Seiter, a.a.O., der den nichtgewerkschaftlichen Warnstreik gleichfalls als rechtens ansieht).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75
    Eine Anhörung nur zu einer außerordentlichen Kündigung ersetzt nicht die Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung (Dietz-Richardi, BetrVG , 5. Aufl., § 102 Anm. 57; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG , 11. Aufl., § 102 Anm. 8 b; Hueck, KSchG , 9. Aufl., § 15 Anm. 27; vgl. auch Urteil des Zweiten Senats vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 -, zur Veröffentlichung in AP vorgesehen).
  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    b) Das ultima-ratio-Prinzip verbietet nicht kurze und zeitlich befristete Streiks, zu denen die Gewerkschaft während laufender Tarifverhandlungen (nach Abschluß der vertraglich vereinbarten Friedenspflicht) aufruft (Bestätigung von BAG 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. BAG 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Insoweit bleibt der Senat bei seiner Auffassung, die er schon im ersten Warnstreikurteil 1976 (Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) vertreten hatte.

    Der verhandlungsbegleitende Streik soll die Arbeitgeberseite zu einem zügigen Verhandeln und zu größerer Kompromißbereitschaft veranlassen (vgl. Herschel, RdA 1983, 364, 365; Otto, Anm. zum Urteil des BAG vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 19, zu IV).

    Kurzfristig im Sinne dieser Abgrenzung (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) sind jedenfalls Arbeitsniederlegungen, die die Dauer von drei Stunden nicht überschreiten.

    Eine Wiederholung von kurzfristigen Arbeitsniederlegungen hat er in seiner bereits mehrfach erwähnten ersten Warnstreikentscheidung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe a. F.).

    Soweit sich Gewerkschaften auch in Zukunft an die damit gezogenen Grenzen halten, wird der Grundsatz, daß Arbeitskampfmaßnahmen nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden dürfen, nicht verletzt (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 -, BAGE 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, BAGE 58, 364 = AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10

    Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken

    29 vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 -, BAGE 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 -, BAGE 58, 364 = AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf.
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Er hat mit diesen Entscheidungen an das erste Warnstreikurteil (Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976, BAGE 28, 295 [BAG 17.12.1976 - 1 AZR 605/75] = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) angeknüpft, in der der Senat näher ausgeführt hat, daß sich das ultima-ratio-Prinzip nur auf längerfristige oder zeitlich unbegrenzte Arbeitskämpfe beziehe.
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Für das Betriebsverfassungsrecht hat der Senat mehrfach entschieden, dass eine Anhörung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht die Anhörung zur ordentlichen Kündigung ersetzt (vgl. insbes. BAG 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 25; 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAGE 28, 295, 301; 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176, 180).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. BAG 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Insoweit bleibt der Senat bei seiner Auffassung, die er schon im ersten Warnstreikurteil 1976 (Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 s AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) vertreten hatte.

    Der ver handlungsbegleitende Streik soll die Arbeitgeberseite zu einem zügigen Verhandeln und zu größerer Kompromißbereitschaft veranlassen (vgl. Herschel, RdA 1983» 364, 365; Otto, Anm. zum Ur teil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 19, zu IV).

    Kurzfristig im Sinne dieser Abgrenzung (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) sind jedenfalls Arbeitsniederlegungen, die die Dauer von drei Stunden nicht über schreiten.

    Eine Wiederholung von kurzfristigen Arbeitsniederlegungen hat er in seiner bereits mehrfach erwähnten ersten Warnstreikentscneidung nicht schlechtnin ausgeschlossen (vgl. BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe a.E.).

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. BAG 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Insoweit bleibt der Senat bei seiner Auffassung, die er schon im ersten Warnstreikurteil 1076 (Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) vertreten hatte.

    Kurzfristig im Sinne dieser Abgrenzung (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 r AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) sind jedenfalls Arbeitsniederlegungen, die die Dauer von drei Stunden nicht über schreiten.

    Eine Wiederholung von kurzfristigen Arbeitsniederlegungen hat er in seiner bereits mehrfach erwähnten ersten Warnstreikentscheidung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe a.E.).

    ergriffen werden dürfen, nicht verletzt (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - aaO).

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Die Gründe müssen im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Kündigungsschutzprozeß stehen (BAG Urteil vom 18. Januar 1962 - 2 AZR 179/59 - AP Nr. 20 zu § 66 BetrVG; BAGE 28, 296 [BAG 17.12.1976 - 1 AZR 605/75] = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969 für den Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Hueck/von Hoyningen-Huene, aaO, § 9 Rz 36; Herschel/Löwisch, aaO, § 9 Rz 20; KR-Becker, aaO, § 9 KSchG Rz 40; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 1200).
  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92

    Tarifliches Maßregelungsverbot - Prämie für arbeitswillige Arbeitnehmer -

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 242/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unwirksame

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.1996 - 5 Sa 324/95

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Lehrerin im

  • BAG, 20.03.1979 - 1 AZR 450/76
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